Rechtsprechung
KG, 29.03.2007 - 27 U 133/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nicht behebbare Mängel als eine das Rücktrittsrecht ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung; Berechtigung zur Minderung des Kaufpreises bei einem unerheblichen, geringfügigen optischen Mangel an einer hochglänzenden Küchenfront
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Einbauküche - Kaufpreisminderung und Rückabwicklung
- Judicialis
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 323 Abs. 5 Satz 2
Ausschluss des Rücktrittsrechts nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB trotz Unbehebbarkeit des Mangels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbehebbarer Mangel als unerhebliche Pflichtverletzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Rücktritt wegen optischem Mangel einer Einbauküche
- streifler.de (Kurzinformation)
Kaufrecht: Optischer Mangel einer Einbauküche berechtigt nicht immer zum Rücktritt vom Kaufvertrag
- juraforum.de (Kurzinformation)
Optischer Mangel an Einbauküche rechtfertigt nur zur Minderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbehebbare optische Mängel: Rücktritt oder nur Minderung? (IBR 2007, 363)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 23.06.2006 - 36 O 85/05
- KG, 29.03.2007 - 27 U 133/06
Papierfundstellen
- MDR 2007, 1412
- BauR 2007, 1108
- BeckRS 2007, 8188
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 08.06.2005 - 3 U 12/04
Geringfügiger Versatz der Türen eines Kleinwagens als Mangel
Auszug aus KG, 29.03.2007 - 27 U 133/06
Auch unbehebbare Mängel können unerheblich im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB sein, wenngleich dies die Ausnahme sein dürfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2005, 2235f. = MDR 2006, 442f.).
- LG Dortmund, 17.06.2011 - 2 O 151/10
Kantige Abknickungen im Bereich der Eckrundungen eines Wohnwagens sind erhebliche …
Liegt - wie hier - eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht vor, so ist bei einem nur optischen Mangel der Rücktritt ausgeschlossen, wenn nur äußerst geringfügige optische Beeinträchtigungen vorliegen (OLG Düsseldorf NJW 2005, 2235) oder der Mangel nur bei intensiver Betrachtung in Verbindung mit bestimmten Lichtverhältnissen überhaupt wahrgenommen werden kann (KG, Urteil vom 29.03.2007, AZ: 27 U 133/06 = beckrs 200708188). - OLG Brandenburg, 07.10.2008 - 6 U 149/07
Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Anforderungen an ein …
Diese relativ geringfügigen Mangelbeseitigungskosten (knapp 3 % des Kaufpreises) sowie die nur unter gewissen Voraussetzungen bestehende rein optische Beeinträchtigung rechtfertigen ein Rücktrittsrecht nicht (vgl. auch KG v. 29.3.2007, ZQE 2007, 717 [richtig: MDR 2007, 1412 - d. Red.] zu einem optischen Mangel einer hochglänzenden Küchenfront).