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   OLG Braunschweig, 06.03.2007 - Ss 2/07   

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https://dejure.org/2007,44976
OLG Braunschweig, 06.03.2007 - Ss 2/07 (https://dejure.org/2007,44976)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.03.2007 - Ss 2/07 (https://dejure.org/2007,44976)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. März 2007 - Ss 2/07 (https://dejure.org/2007,44976)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 8242
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15

    Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung

    Das Amtsgericht hat in seinem Urteil vorliegend gerade keine Begleitumstände festgestellt, welche die konkrete Äußerungen der Angeklagten in einen anderen Kontext stellen könnten, etwa in den Kontext einer Fanrivalität, wie es etwa in den Fällen des OLG Rostock (Beschluss vom 23. Juli 2007 - 1 Ss 80/06 I 42/06 -, juris) oder des OLG Braunschweig (Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07, BeckRS 2007, 08242) festgestellt wurde.
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Denn auch wenn bei lediglich passiven Teilnehmern eine hinreichend klare Abgrenzung der Zugehörigkeit zu verneinen sein mag, ist jedenfalls in Bezug auf aktive Umzugsteilnehmer eine solche Abgrenzbarkeit gegeben, die auch über den Abschluss der konkreten Veranstaltung zugehörigkeitsbegründend fortwirkt (in Abgrenzung zu einer ihrer Natur nach vorübergehenden und nicht auf einem dauerhaften Abgrenzungsmerkmal beruhenden Gruppierung, siehe OLG Braunschweig, Beschluss vom 06.03.2007 - Ss 2/07, juris Rn. 6, StraFo 2007, 212).
  • LG Bremen, 20.05.2022 - 51 Ns 10/21

    Freispruch: Doch keine Volksverhetzung von Pastor Latzel

    Voraussetzung wäre, dass die Zusammengehörigkeit zu einer abgrenzbaren Gruppe von einer gewissen Dauer sein muss (u.a. OLG Braunschweig BeckRS 2007, 08242).
  • OLG Brandenburg, 05.12.2011 - 53 Ss 121/11

    Volksverhetzung: Abgrenzung des Tatbestandsmerkmals "Teile der Bevölkerung"

    Damit eine solche Personenmehrheit als "Teil der Bevölkerung" anerkannt werden kann, muss sie über eine geringfügige Zahl hinausgehen und von einiger Erheblichkeit sein (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07 - m.w.N. zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris; LK-Krauß, StPO, 12. Auflage, § 130 Rnr. 27 m.w.N.; Sch-Sch-Lenckner/Sternberg-Lieben, StPO, 28. Auflage, § 130 Rnr. 3 m.w.N.).

    Die Personengruppierung muss zahlenmäßig jedenfalls so groß sein, dass der Kreis der zugehörigen Individuen nicht mehr überschaubar ist (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Mai 2009 -2 Ss 1014/09 m.w.N. zitiert nach Juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. März 2007 - Ss 2/07 - m.w.N. zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 24. September 1980 - 4 Ss 1410/80 - zitiert nach juris; LK-Krauß, StPO, 12. Auflage, § 130 Rnr. 27 m.w.N.; Sch-Sch-Lenckner/Sternberg-Lieben, StPO, 28. Auflage, § 130 Rnr. 3 m.w.N.).

  • AG Zossen, 28.07.2016 - 10 Ds 181/15

    Volksverhetzung: Absingen des sog. "U-Bahn-Liedes" durch Fußball-Fans

    Angehörige einer Fangruppe eines Fußballvereins - hier des SC O... V... - sind kein Teil der Bevölkerung, der in den Schutzbereich des § 130 Abs. 1 StGB fiele (vgl. OLG Braunschweig, Beschluß vom 6. März 2007 - Ss 2/07 -, juris).

    Soweit ersichtlich wird die Strafbarkeit des sogenannten U-Bahn-Liedes in der obergerichtlichen Rechtsprechung lediglich vom OLG Braunschweig (Beschluß vom 6. März 2007 - Ss 2/07 -, juris) bejaht, das für seine Ansicht jedoch keine Argumente bemüht.

  • OLG Stuttgart, 19.05.2011 - 1 Ss 175/11

    Volksverhetzung: Tatbestandsmäßige Zuordnung der die islamischen Grundpflichten

    Erforderlich ist eine gewisse Dauerhaftigkeit; Personenmehrheiten, die in ihrer Zusammensetzung diffus und ständig Änderungen unterworfen sind, genügen nicht (in diese Richtung OLG Braunschweig, Beschl. v. 06.03.2007 - Ss 2/07 = StraFo 2007, 212 [213] für Fans eines Fußballvereins).
  • LG Cottbus, 26.02.2009 - 24 Qs 411/08

    Strafbarkeit des Singens eines Liedes mit den Holocaust verharmlosenden Inhalt

    Die Staatsanwaltschaft widerspricht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Braunschweig vom 06. März 2007, Az: Ss 2/07, dem Beschluss.

    Die Entscheidung des OLG Rostock (s.o.), auf die sich das Amtsgericht stützt, geht von einer anderen, nach Auffassung der Kammer unzutreffenden Wortinterpretation aus, der nicht gefolgt werden kann (so auch im Ergebnis OLG Braunschweig in seinem Beschluss vom 06. März 2007, Az: Ss 2/07).

  • OLG Koblenz, 28.04.2021 - 1 Ws 513/20

    Strafanzeige gegen Sitzungspräsidenten wegen Äußerungen in Fernsehsitzung;

    Teile der Bevölkerung im Sinne von § 130 Abs. 1 und 2 StGB sind inländische Personenmehrheiten, die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit und damit individuell nicht mehr überschaubar sind und sich von der Gesamtheit der Bevölkerung aufgrund gemeinsamer innerer oder äußerer Merkmale politischer, nationaler, ethnischer, rassischer, religiöser, weltanschaulicher, sozialer, wirtschaftlicher, beruflicher oder sonstiger Art unterscheiden (vgl. BGH, 3 StR 394/07 v. 03.04.2008 - juris; OLG Braunschweig, Ss 2/07 v. 06.03.2007 - juris; OLG Stuttgart, 1 Ws 9/02 v. 23.01.2002 - NJW 2002, 2893; BeckOK StGB/ Rackow, a.a.O., § 130 Rn. 15).
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