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   OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07   

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https://dejure.org/2007,4508
OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07 (https://dejure.org/2007,4508)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.05.2007 - 1 Ws 220/07 (https://dejure.org/2007,4508)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 220/07 (https://dejure.org/2007,4508)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen Tätigkeit im Ermittlungsverfahren; Pflichtverteidigergebühren für die erste Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen Tätigkeit im Ermittlungsverfahren; Pflichtverteidigergebühren für die erste Instanz

  • Judicialis

    RVG § 58 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 58 Abs. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von auf bestimmte Verfahrensabschnitte geleistete Vorschüsse auf die Pflichtverteidigergebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 58 RVG
    Pflichtverteidiger, Anrechnung von Vorschüssen:

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 477
  • BeckRS 2007, 9717
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07
    Der eindeutige Wille des Gesetzgebers wird von der entgegengesetzten Ansicht (vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, § 58 Rdn. 12, OLG Frankfurt Aktz.: 2 Ws 164/06, Beschl. v. 14.12.2006), auf die sich der Beschwerdeführer bezieht, nicht berücksichtigt.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1993 - 3 Ws 734/92
    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07
    Anzurechnen waren insoweit auch Zahlungen, die für die Tätigkeit des Verteidigers im Vorverfahren gezahlt worden waren, und zwar auch dann, wenn die Bestellung erst später erfolgt war, vgl. etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 1993, 537.
  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    Nach § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG hat der in der ersten Instanz bestellte Pflichtverteidiger - wie auch zuvor nach der inhaltsgleichen Regelung des § 97 Abs. 3 BRAGO - einen Gebührenanspruch gegenüber der Staatskasse auch für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren vor Erhebung der öffentlichen Klage (OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2007, 1 Ws 220/07 - zitiert nach juris -).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 2 Ws 207/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines

    Dies galt für Zahlungen für das Vorverfahren auch dann, wenn die Bestellung des Verteidigers erst später erfolgt war, weil sich die gesetzliche Anrechnungsregelung ausdrücklich auch auf Zahlungen vor der Bestellung bezog (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2007, 347).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Der Wille des Gesetzgebers ist insoweit deutlich; eine Änderung der bisherigen Rechtslage war danach nicht beabsichtigt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2001 - 1 Ws 220/01 - = BeckRS 2007, 09717; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 - = BeckRS 2007, 15755; OLG Dresden, Beschluss vom 18.07.2007 - 3 Ws 37/07 - LG Berlin, Beschluss vom 20.08.2007 (515) 68 Js 29104 KLs (22105); LG Osnabrück, Beschluss vom 21.03.2007, 10 KLs 1 140 Js 37324103 - 101/06; letztere drei Entscheidungen veröffentlicht unter www.burhoff.de).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    b) Die ganz überwiegende Meinung sieht hingegen die jeweilige Instanz als Verfahrensabschnitt an, wobei das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz als Einheit betrachtet werden, so dass Vorschüsse und Zahlungen -unter Berücksichtigung der Einschränkung gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG - auf die in der gleichen Instanz entstandenen Gebühren anzurechnen sind (OLG Oldenburg JurBüro 2007, 415; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 682, 683; OLG Köln StraFo 2008, 399 und 2 Ws 626/08 vom 19. Dezember 2008 ; KG StraFo 2009, 84 m. abl.
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Teilweise wird § 58 Abs. 3 RVG dahin verstanden, dass Vorschüsse auf in der gleichen Instanz entstandene Gebühren anzurechnen sind; das soll ausdrücklich auch für die Tätigkeit des Verteidigers im Ermittlungsverfahren gelten (OLG Oldenburg Beschl. v. 10.05.2007 - 1 Ws 220/07- ; OLG Stuttgart Beschl. v. 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -).
  • OLG Dresden, 18.07.2007 - 3 Ws 37/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Vorschüssen auf die

    Einer zusätzlichen, zweiten Vergütung des schon anderweitig honorierten Pflichtverteidigers durch die Staatskasse ist insoweit nach wie vor durch die gesetzliche Anrechnungsregelung entgegenzutreten (so auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 10. Mai 2007, 1 Ws 220/07, zitiert nach Juris; anderer Ansicht: OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Dezember 2006, 2 Ws 164/06, welcher jedoch angesichts des eindeutigen Willens des Gesetzgebers nicht zu überzeugen vermag).
  • OLG Naumburg, 03.09.2007 - 1 Ws 457/07

    Verstoß gegen Beschleunigungsgebot

    Dabei kann -je nach Sachlage - bereits eine vermeidbare Verfahrensverzögerung von rund zwei Monaten mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen unvereinbar sein (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Schleswig, Beschluss vom 02.04.1992 - 1 HEs 14/92 - Hans OLG Hamburg, Beschluss vom 07.03.1985 - 2 Ws 90/85 H - OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1992 - HEs 136/92 - OLG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2000 StV 2000, 515; Senat, Beschlüsse vom 08. Juli 2005 - 1 Ws 374/05 - und 08. Mai 2007 - 1 Ws 220/07 -).
  • KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07

    Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob mit "Verfahrensabschnitt" weiterhin - wie von der herrschenden Meinung beim alten Gebührenrecht (§ 101 Abs. 1 und 2 BRAGO) angenommen wurde (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 537) - das gesamte Verfahren im ersten Rechtszug einschließlich des Ermittlungsverfahrens gemeint ist (vgl. OLG Oldenburg StraFO 2007, 347 unter Berufung auf BT-Drucksache 15/1971 S. 203; OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Juli 2007 - 2 Ws 161/07 - zitiert nach juris) oder ob darunter jede anwaltliche Tätigkeit zu verstehen ist, für die nach Teil 4 VV RVG besondere Gebühren vorgesehen sind (vgl. OLG Frankfurt AGS 2007, 193 m. zust. Anmerkung Volpert unter Berufung auf BT-Drucksache 15/1971 S. 248 zu § 42 RVG).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1278/07

    Anrechnung, Vorschuss, Verfassungsbeschwerde

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 220/07 -,.
  • OLG Naumburg, 19.05.2008 - 1 Ws 294/07
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