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   LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06   

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https://dejure.org/2006,25845
LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06 (https://dejure.org/2006,25845)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.10.2006 - 536 Qs 250/06 (https://dejure.org/2006,25845)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06 (https://dejure.org/2006,25845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    § 33 RVG
    Gegenstandswert; unverzollte und unversteuerte Zigaretten

  • Burhoff online

    Gegenstandswert; unverzollte und unversteuerte Zigaretten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4142
    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung bei Einziehung und verwandten Maßnahmen, Unversteuerte Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 10100
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 18.07.2005 - 5 Ws 256/05

    Verteidigergebühren: Beratung über außergerichtliche Einziehung

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06
    Die Beratung des Angeklagten dahin, dass er der außergerichtlichen Einziehung beschlagnahmter Gegenstände zustimmt, kann nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (vgl. KG, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2005, 358), der sich die Kammer anschließt, grundsätzlich die Gebühr nach Nr. 4142 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (Nr. 4142 VV RVG ) auslösen.

    Dieser juristisch-ökonomische Wertbegriff führt nach zutreffender Ansicht des Kammergerichts (KG Beschluss vom 18. Juli 2005 - 5 Ws 256/05 -, veröffentlicht in NStZ-RR 2005, 358) dazu, dass auch Betäubungsmitteln kein Gegenstandswert zukommt.

  • BVerfG, 12.04.1996 - 2 BvL 18/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06
    Unerheblich ist danach nicht nur, ob es gegen ein Strafgesetz verstößt, sondern auch, ob es gegen ein sonstiges gesetzliches Ge- oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12,. 4.1996 - 2 BvL 18/93).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06
    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. KG a.a.O., BGH, NStZ-RR 2002, 208 ; NStZ-RR 2002, 118 ).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 85/02

    Verfall von Wertersatz; Erlangtes (tatsächlicher Zufluss); Einziehung der

    Auszug aus LG Berlin, 13.10.2006 - 536 Qs 250/06
    Verfall des Wertersatzes ist ausgeschlossen, weil nicht ihr Besitz, sondern erst ein möglicher Unrechtserlös einen dem Verfall ausgesetzten Wert repräsentieren könnte (vgl. KG a.a.O., BGH, NStZ-RR 2002, 208 ; NStZ-RR 2002, 118 ).
  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 2 Ws 378/08

    Einziehungsgebühr; Eigentumssicherung; Gebührenanfall

    In den von Rechtsanwalt Y zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz vom 15.05.2007 (2 Ws 260/07) und des OLG Karlsruhe vom 23.08.2007 (3 Ws 267/07) ging es um die Einziehung bzw. den Verfall von Geld aus dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln, in den Entscheidungen des LG Hof vom 15.11.2007 (4 KLs 172 Js 14245/07), des LG Berlin vom 13.10.2006 (536 Qs 250/06) und des LG Essen vom 22.06.2006 (23 Qs 74/06 um unversteuerte Zigaretten, in der Entscheidung des OLG Bamberg vom 27.11.2006 (1 Ws 705/06) um eingezogene und anschließend hoheitsrechtlich versteigerte Kosmetikartikel.
  • OLG Brandenburg, 19.01.2010 - 2 Ws 79/09

    Gegenstandswert eingezogener, unversteuerter Zigaretten

    Der juristisch-ökonomische Wertbegriff, dem die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06 - zu Grunde liege, verkenne die ökonomische Tatsache, dass es nur aufgrund des objektiven Geldwertes der Zigaretten zur Einfuhr von unversteuerten Zigaretten auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland komme.

    Das Landgericht Berlin hat die vorgenannten Grundsätze (Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06 - Juris) auf den Handel mit unversteuerten Zigaretten übertragen.

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 2 Ws 33/21

    Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 3 RVG - Zum Gegenstandswert der

    Damit hat ihr ggf. auf dem Schwarzmarkt erzielbarer Preis bei der Wertfestsetzung außer Betracht zu bleiben, da dieser allein das subjektive Interesse der beteiligten Straftäter am verbotenen Handel mit illegal produzierten und unversteuerten Zigaretten beziffert (vgl. Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 2 Ws 79/09; LG Berlin, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 536 Qs 250/06, bestätigt durch Beschluss des KG, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 5 Ws 687/06).
  • LG Frankfurt/Oder, 20.02.2023 - 22 Qs 1/23

    Gefälschter Führerschein, Gegenstandswert

    Gegenstandswert ist damit der objektive Wert des der möglichen Einziehung unterliegenden Gegenstandes, das subjektive Interesse des Betroffenen ist unbeachtlich (OLG Frankfurt/Main; NStZ-RR 2022, 295f.; KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2018, 1 Ws 49/18, zitiert nach juris; dass., NStZ-RR 2005, 358 [359]; LG Berlin, Beschluss vom 13.10.2006, 536 Qs 250/06 = BeckRS 2007, 10100; Gerold/Schmidt/Burhoff, a.a.O. Rn. 19).
  • LG Würzburg, 16.05.2007 - 5 Qs 117/07
    Das Amtsgericht Würzburg stellt richtigerweise fest, dass unverzollte und unversteuerte ausländische Zigaretten in Deutschland keinen Gegenstandswert haben, weil sie - gerade so wie unerlaubte Betäubungsmittel - weder legal veräußert noch erworben werden können (Ebenso LG Berlin, Beschluss vom 13.10.06, 536 Qs 250/06 ).
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