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   OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06   

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https://dejure.org/2007,29583
OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.03.2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 (https://dejure.org/2007,29583)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unerbetene Telefonwerbung: Einwilligung in Telefon- oder Telefaxwerbung bei Angabe der Telefon- oder Telefaxnummer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unzumutbaren Belästigung und Unlauterbarkeit durch eine Werbung unter Verwendung von Faxgeräten ohne ausdrückliche oder konkludente Einwilligung eines Adressaten; Zulässigkeit einer Telefax-Werbung mit Einwilligung eines Gewerbetreibenden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Faxwerbung für virtuelles Branchenverzeichnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 136 (Ls.)
  • BeckRS 2007, 10540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 175/04

    Wettbewerbsrecht: Telefonwerbung bei privaten Versicherungsnehmern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    d) Einwilligung ist das ausdrückliche oder auch konkludent vorliegende Einverständnis des Adressaten (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964 [dort zur Telefonwerbung bezüglich des zur Telefaxwerbung insoweit identischen Tatbestandsmerkmales]; Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 43 und 51; Ohly a.a.O. § 7, 46; Ubber a.a.O. § 7, 162).

    Dementsprechend ist auch das sog. Nachbearbeiten von Kunden, die etwa von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben und nach den Gründen für den Widerruf befragt werden, nicht von dem ursprünglichen Einverständnis gedeckt (OLG Frankfurt GRUR 2005, 964/965; Köhler a.a.O. § 7, 53; Ohly a.a.O. 46; vgl. auch Thüringer OLG a.a.O. [juris Tz. 34]).

    Entgegen der Wertung der Klägerin ist auch bei Vorliegen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG die weitere Kontrolle an allen Tatbestandsmerkmalen des § 3, mithin auch der Bagatellgrenze, erforderlich (Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm a.a.O. § 7, 70; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR 2005, 964, 965).

  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    a) Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung und damit gemäß Abs. 1 i.V.m. § 3 UWG eine Unlauterbarkeit anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von Faxgeräten, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt (den hohen belästigenden Charakter auch gegenüber Gewerbetreibenden schon nach altem Recht bekräftigt nochmals BGH NJW 2006, 3781/3782 - Telefax-Werbung II ).

    Angesichts des hohen Lästigkeitsgrades und des Massenphänomens (vgl. BGH NJW 2006, 3781, 3782) ist schon im Hinblick auf das Allgemeininteresse von einer Überschreitung der Bagatellgrenze auszugehen (OLG Frankfurt a.a.O. 965), wobei von der von der Beklagten ins Feld geführten, angeblich bestehenden Geschäftsbeziehung angesichts der rechtlichen Unmaßgeblichkeit dieses Gesichtspunktes keine Schwächung der unlauteren Wettbewerbshandlung in ihrer Geeignetheit ausgeht, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen.

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Dazu gehören etwa eine Vertragsverlängerung oder -erweiterung, eine Wiederaufnahme der Vertragsbeziehung oder eine weitere Bestellung (BGH GRUR 1995, 220 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung V) .
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Damit ist ausgeschlossen, dass ein Kläger bei entsprechend weiter Fassung seines Unterlassungsbegehrens ohne Kostenrisiko einen Unterlassungsprozess durch Vortrag immer neuer gleichartiger (etwa auch neu ermittelter oder durch weitere Testkäufe provozierter) Verletzungshandlungen verschleppen kann (BGH GRUR 2006, 421 [Tz. 26] - Markenparfümverkäufe ).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 55/88

    "Telefonwerbung III"; Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Privatpersonen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28]; Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    e) Die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung trägt der Werbende (Köhler a.a.O. § 7, 72 i.V.m. 44; Ohly a.a.O. § 7, 43 und 50; so schon zum alten Recht BGH NJW 2004, 1655, 1657 - E-Mail-Werbung ; vgl. auch Mankowski a.a.O. § 7, 65).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    aa) Dies ist der Fall, wenn sich das Erstgericht mit dem Beweisergebnis nicht umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat (so BGHZ 162, 317 [juris Tz. 14] bei weit eingeschränkterer revisionsrechtlicher Überprüfung insoweit), und die erstinstanzliche Beweiswürdigung (deshalb) nicht zu überzeugen vermag (BGH NJW 2005, 1583, 1584).
  • LG Stuttgart, 31.08.2006 - 38 O 17/06

    Wettbewerbswidrige Telefaxwerbung: Wegfall der Wirkung einer Empfängerzustimmung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Das Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom 31.08.2006 - Aktenzeichen 38 O 17/06 KfH - wird aufgehoben.
  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 178/87

    Telefonwerbung II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 2 U 159/06
    Eine konkludente Einwilligung ist noch nicht ohne weiteres anzunehmen, wenn der Angerufene - und nichts anderes gilt jeweils für den Faxadressaten - in einer geschäftlichen Beziehung zum Anrufer steht (Köhler a.a.O. § 7, 53; so schon BGH GRUR 1990, 280 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung III ; GRUR 1989, 753 [juris Tz. 12] - Telefonwerbung II ; vgl. auch Thüringer OLG MD 2006, 776 [juris Tz. 28]; Mankowski a.a.O. § 7, 61 [ebenfalls zur Telefonwerbung]).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach § 183 BGB - grundsätzlich nicht allein durch Zeitablauf erlischt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., § 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., § 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., § 7 Rn. 243).
  • AG München, 14.02.2023 - 161 C 12736/22

    Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten

    Hieraus ergibt sich, dass diese - ebenso wie eine Einwilligung nach 183 BGB - grundsätzlich nicht al/eia durch Zeitablau erliscnt (vgl. OLG Stuttgart, BeckRS 2007, 10540; OLG Köln, GRUR-RR 2013, 219, 221; LG Berlin, BeckRS 2012, 08644; Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 35. Aufl., 7 Rn. 148 und 186; jurisPK-UWG/Koch, 4. Aufl., 7 Rn. 245 und 376; Schöler in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Aufl., 7 Rn. 243).

    Gegen ein Erlöschen der Einwilligung wenden sich das OLG Stuttgart (OLG Stuttgart, Urteil vom 22. März 2007 - 2 U 159/06 -, juris Rz. 34) bei einem Zeitraum von einem Jahr und drei Monaten sowie das OLG Köln bei einem Zeitraum von einem Jahr und vier Monaten (OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2012 - I-6 U 69/12 juris Rz. 15).

  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 4 U 219/08

    Wettbewerbswidrigkeit der Übermittlung von Telefaxschreiben werbenden Inhalts

    So liegt, wenn ein Unternehmen nur auf Grund eines Anrufs seine Faxnummer angibt, eine Einwilligung in eine Faxwerbung dann nicht vor, wenn dabei der werbliche Zweck der Anfrage nicht ausdrücklich offen gelegt worden ist (vgl. zutr. OLG Stuttgart WRP 2007, 854 red. Ls.; Köhler, a.a.O., § 7 Rn. 187).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10

    Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Eine Werbung per Telefon oder Fax gegenüber Verbrauchern ist gemäß §§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 3 UWG vorbehaltlich der Einwilligung des Verbrauchers unzulässig (OLG Stuttgart WRP 2007, 854; OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1400 ff.), gleichgültig ob es sich um Werbung durch ein Versicherungsunternehmen handelt oder -wie hierum einen Energielieferanten.
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