Rechtsprechung
LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 1393/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 3 EntgFG, § 133 BGB, § 157 BGB
Arbeitsunfähigkeit - Entgeltfortzahlung - Freistellungsvereinbarung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Arbeitgebers zu einer über die gesetzliche Verpflichtung hinausgehenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch eine Freistellungsvereinbarung; Folgen eines Nichterhalts von Leistungen von der Krankenkasse durch den Arbeitnehmer; Lösung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 611; EFZG § 3
Keine weitergehende Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch Freistellungsvereinbarung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hanau, 06.07.2006 - 2 Ca 44/06
- LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 1393/06
- BAG, 08.02.2008 - 5 AZR 311/07
Papierfundstellen
- BeckRS 2007, 43933
- NZA-RR 2007, 401
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04
Auslegung eines Vergleichs - Freistellung
Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 1393/06
Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 06. Juli 2006 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - die Klage abgewiesen.Mit einer Freistellungsvereinbarung verpflichtet sich der Arbeitgeber in der Regel nicht zu einer weitergehenden Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Arbeitsunfähigkeit (vgl. BAG, Urteil vom 29.09.2004 - 5 AZR 99/04 - BAGE 112, 120 = AP Nr. 23 zu § 3 EFZG).
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LAG Hessen, 24.01.2007 - 6 Sa 1393/06
Es soll deshalb nur kurz darauf hingewiesen werden, dass das Bundessozialgericht nur für einen Sonderfall des Sperrzeitenrechts entschieden hat, dass das Beschäftigungsverhältnis schon im Zeitpunkt der Freistellung als gelöst gelten soll (vgl. BSG vom 25.04.2002 - B11 AL 65/01 R - BSGE 89, 243 - 250).