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   OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - I-20 U 172/06   

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https://dejure.org/2007,8732
OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - I-20 U 172/06 (https://dejure.org/2007,8732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2007 - I-20 U 172/06 (https://dejure.org/2007,8732)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2007 - I-20 U 172/06 (https://dejure.org/2007,8732)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für Geräte zur Behandlung im Rahmen einer sogenannten Mikrotherapie oder Feinstromtherapie; Voraussetzungen einer nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) irreführenden und wettbewerbsrechtlich unlauteren Werbung; Nachweis gesicherter ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 8 Abs. 1 S. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; HWG § 3; ; HWG § 3 Abs. 1; ; HWG § 3 Abs. 1 S. 1; ; HWG § 3 S. 2 Nr. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5; HWG § 3 Abs. 1
    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch: Irreführende und wettbewerbsrechtlich unlautere Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 3329
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Es liegt im Interesse der Allgemeinheit, Angaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei denen die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur zuzulassen, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155- Tampax).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, sind, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden.

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05

    MobilPlus-Kapseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Im übrigen kann das insoweit vom Beklagten genannte Aktenzeichen, I ZR 220/05, sich nicht auf die Anfechtung einer Entscheidung aus 2006 beziehen.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJW 2006, 2630 - Arzneimittelwerbung im Internet), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Für das Vorhandensein der erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung spricht beim Kläger, der seit vielen Jahren entsprechend tätig ist und in dieser Zeit als entsprechend ausgestattet angesehen worden ist (zuletzt BGH, NJW 2006, 2630 - Arzneimittelwerbung im Internet), eine tatsächliche Vermutung (BGH, GRUR 1997, 476 - Geburtstagswerbung II).
  • OLG München, 23.03.2006 - 29 U 5108/05
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Soweit der Beklagte vorgetragen hat, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 23. März 2006, Az. 29 U 5108/05, habe zur Zulassung der Revision geführt, kann dies nicht mit einem Erfolg der Revision, geschweige denn mit einer Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung gleichgesetzt werden.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 116/03

    Brillenwerbung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Die Voraussetzungen der Angehörigkeit einer erheblichen Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und einer für die Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgabe erforderlichen personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung betreffen nicht nur die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung, sondern auch die prozessuale Klagebefugnis (BGH, GRUR 2006, 873, 874 - Augenoptiker-Mittelstandsvereinigung) und sind daher von Amts wegen zu prüfen.
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Es reicht, dass die Gewerbetreibenden aus der einschlägigen Branche im Verband nach Anzahl, Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichem Gewicht repräsentativ vertreten sind, so dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (BGH, GRUR 1998, 498, 499 - Fachliche Empfehlung III).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Abgesehen davon, dass die unter den Ziffern 1. bis 24. der landgerichtlichen Entscheidung wiedergegebenen, angegriffenen Äußerungen bereits dann zu untersagen sind, wenn auch nur ein Teil der unter einer Nummer aufgeführten Äußerung unzutreffend ist (BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum), wobei bereits die Vielzahl der behaupteten positiven Wirkungen für das Fehlen einer wissenschaftlichen Anerkennung spricht (vgl. Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl., § 3 Rdnrn. 75, 87), ist es dem Beklagten vorliegend nicht gelungen, auch nur irgendeine seiner Behauptungen wissenschaftlich überzeugend zu belegen.
  • BGH, 04.12.2003 - I ZR 119/03

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Etikettierungsvorschriften für Lebensmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Hierzu gehört jede Regelung, die in ihrem Geltungsbereich das gleichförmige Auftreten der Wettbewerber mit ihren Produkten am Markt gebietet und die dem Schutz des Verbrauchers dient (vgl. BGH, B. v. 4. Dez. 2003, Az.: I ZR 119/03).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.11.2007 - 20 U 172/06
    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übernimmt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2015 - 15 U 70/14

    Wettbewerbswidrigkeit der unvollständigen Angabe der Inhaltsstoffe bei einem

    Bei gesundheitsbezogener Werbung sind besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage zu stellen, da mit irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut des Einzelnen sowie der Bevölkerung verbunden sein können (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH NJW-RR 2002, 329 - Das Beste jeden Morgen; OLG Hamm GRUR-RR 2014, 412 - Begleitende Kinesiologie; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329).

    Daran fehlt es, wenn dem Werbenden jegliche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse fehlen, die die werbliche Behauptung stützen können, wenn mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen, oder wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussagen nicht tragen (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Jena NJOZ 2012, 254 - Massagematten; KG, Beschluss v. 11.07.2011, BeckRs 2011, 22042; OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329; OLG Hamburg PharmR 2007, 204).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen, umfassend verwirklicht werden (OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329. Ebenso: OLG Hamm GRUR-RR 2014, 412 - Begleitende Kinesiologie; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG München MD 2009, 784; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 295).

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt gleichfalls, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussagen nicht rechtfertigen (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan) oder sogar jede tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH GRUR 2013, 649 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH Beschluss v. 08.05.2013, BeckRs 2013, 08444; OLG Köln GRUR-RR 2014, 303 - Feuchtigkeitsspende; OLG Hamburg PharmR 2011, 99; OLG Düsseldorf [20. ZS], Urt. v. 13.11.2007, BeckRS 2008, 03329; Feddersen, GRUR 2013, 127; Harte/Henning/Weidert, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. C 175; Zimmermann, HWG, R 3 Rn. 5).

  • OLG Celle, 27.03.2017 - 13 U 199/16

    Werbung einer Klinik mit "Kältebehandlung hilft gegen Übergewicht" ist

    Insofern gilt, dass sich das Gericht nicht darauf beschränken darf, Äußerungen von Wissenschaftlern unbesehen zu glauben, es muss diese vielmehr für die Gewinnung der erforderlichen richterlichen Überzeugung auch nachvollziehen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2007 - I-20 U 172/06, juris Rn. 24).

    Entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten kann hieraus jedoch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass schon die Zulassung durch die FDA ausreichen muss, um die Wirksamkeit wissenschaftlich nachzuweisen (so auch für die schon zu diesem Zeitpunkt von der FDA zugelassene Kryolipolyse: OLG München, Urteil vom 14. Januar 2016 - 29 U 2609/15, juris; für eine von der FDA zugelassene sog. Mikro- oder Feinstromtherapie: OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. November 2007 - I-20 U 172/06 , juris).

  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 1 U 41/18

    Salzgrotte Maritim Air - Wettbewerbsverstoß im Internet: Gesundheitsbezogene

    Nicht ausreichend ist es, wenn der in Anspruch genommene Werbende sich erst im Prozess auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens für den Nachweis der behaupteten Wirkungsweise beruft (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.6.2018 - 6 U 74/17, bei Juris Rn. 70; OLG Hamm, Urteil vom 20.5.2014 - 4 U 57/13, bei Juris Rn. 78; OLG Hamburg, Beschluss vom 5.11.2012 - 3 W 18/12, bei Juris Rn. 21 und Urteil vom 18.9.2003 - 3 U 70/02, bei Juris Rn. 38; OLG München, Urteil vom 14.5.2009 - 6 U 2187/06, bei Juris Rn. 94; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 20 U 172/06, bei Juris Rn. 21; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89; Köhler/Bornkamm/Feddersen, aaO, § 5 Rn. 1.248).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 20 U 172/06, bei Juris Rn. 21; in diesem Sinne auch: OLG Hamburg, Urteil vom 18.9.2003 - 3 U 70/02, bei Juris Rn. 38).

  • OLG Frankfurt, 06.12.2018 - 6 U 125/18

    Bedeutung eines Vollstreckungsverzichts für den Verfügungsgrund; Irreführende

    Es kommt nicht darauf an, ob die vom Werbenden behauptete Wirkung Gegenstand kontrovers geführter wissenschaftlicher Diskussionen war, sondern darauf, ob diese wissenschaftlich gesichert ist (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 13.11.2007, Aktenzeichen 20 U 172/06, Tz. 19 bei juris).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2019 - 3 U 559/19

    Irreführende Werbung für ein Arzneimittel mit einem nicht ausreichend

    Dabei kann nicht darauf ankommen, ob die vom Werbenden behauptete Wirkung Gegenstand kontrovers geführter wissenschaftlicher Diskussionen war, sondern nur darauf, ob diese wissenschaftlich gesichert ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - I-20 U 172/06, Rn. 20).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 20 U 222/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines "Collagen-Lift-Drinks" mit

    2007, I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329; Urteil vom 11. Aug.
  • LG Würzburg, 21.02.2019 - 1 HKO 459/18

    Unzulässige Werbung für ein Medizinprodukt ohne hinreichenden Nachweis der

    Nicht ausreichend ist es, wenn der in Anspruch genommene Werbende sich erst im Prozess auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens für den Nachweis der behaupteten Wirkungsweise beruft (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.6.2018 - 6 U 74/17, bei Juris Rn. 70; OLG Hamm, Urteil vom 20.5.2014 - 4 U 57/13, bei Juris Rn. 78; OLG Hamburg, Beschluss vom 5.11.2012 - 3 W 18/12, bei Juris Rn. 21 und Urteil vom 18.9.2003 - 3 U 70/02, bei Juris Rn. 38; OLG München, Urteil vom 14.5.2009 - 6 U 2187/06, bei Juris Rn. 94; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 20 U 172/06, bei Juris Rn. 21; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 88, 89).

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007 - 20 U 172/06, bei Juris Rn. 21; in diesem Sinne auch: OLG Hamburg, Urteil vom 18.9.2003 - 3 U 70/02, bei Juris Rn. 38).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 20 U 85/10

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Collagen-Lift-Drinks

    2007, Az. I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329; Urteil vom 11. Aug.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 41/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit der getrennten Geltendmachung von

    Nur bei einer Beschränkung auf im Zeitpunkt der Werbung bereits vorliegende und bekannte Erkenntnisse kann der Grundsatz, auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, bei dem die Gefahr von Schäden besonders groß ist, nur solche Werbeangaben zuzulassen, die gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH, GRUR 1971, 153, 155 - Tampax), umfassend verwirklicht werden (Senat, Urteil vom 13. Nov. 2007, Az. I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 20 U 91/11

    "CellClean-Kapseln"; Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines

    2007, Az. I-20 U 172/06, BeckRS 2008 03329; Urt. v. 11. Aug.
  • LG Düsseldorf, 13.08.2014 - 12 O 164/14

    Irreführende Diätwerbung

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