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   OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07   

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OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07 (https://dejure.org/2008,3080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2008 - 23 U 63/07 (https://dejure.org/2008,3080)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 23 U 63/07 (https://dejure.org/2008,3080)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, Art 229 § 6 Abs 4 S 1 BGBEG
    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen Immobilienfonds betreffenden Prospekt und deren Verjährung

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Prospekthaftung bei Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund von Prospekthaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung im Hinblick auf die Beteiligung an einem Immobilienfonds; Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung; Forderung von Schadensersatz in Form der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem Immobilienfonds; Hinderung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 12069
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (57)

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (vgl. BGHZ 79, 337, 344; 116, 7, 12; 123, 106, 109 f; BGH, Urteile vom 29. Mai 2000 - II ZR 280/98 - NJW 2000, 3346; vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04 - NJW 2006, 2042, 2043 Rn. 7).

    Zwar muss sich dem Prospekt der für die Anlageentscheidung wesentliche Umstand, in welchem Umfang die Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, ohne weiteres entnehmen lassen (BGH Urt. v 06.02.2006, Az. II ZR 329/04, NJW 2006, 2042 f., Fundstelle bei Juris Rz. 9).

    Das wäre mit den Anforderungen an einen wahrheitsgemäßen, vollständigen und verständlichen Prospekt nicht zu vereinbaren (BGH Urt. v 06.02.2006, Az. II ZR 329/04, NJW 2006, 2042 f., Fundstelle bei Juris Rz. 9).

  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Prospekthaftungsgrundsätzen hat der Prospekt über ein Beteiligungsangebot, der für einen Beitrittsinteressenten im Allgemeinen die einzige Unterrichtungsmöglichkeit darstellt, den Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten (vgl. BGHZ 79, 337, 344; 116, 7, 12; 123, 106, 109 f; BGH, Urteile vom 29. Mai 2000 - II ZR 280/98 - NJW 2000, 3346; vom 6. Februar 2006 - II ZR 329/04 - NJW 2006, 2042, 2043 Rn. 7).

    Dazu gehört eine Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können (vgl. BGHZ 79, 337, 344; Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 376/89 - NJW 1992, 228, 230).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Bei aus Immobilien bestehenden Vermögensanlagen kann die Existenz und die Höhe von Innenprovisionen, die als solche nicht die Gegenleistung für die Schaffung von Vermögenswerten darstellen, erheblichen nachteiligen Einfluss auf die Werthaltigkeit des Objekts und die Rentabilität der Anlage haben (BGHZ 158, 110, 118).

    Der BGH sieht die kritische Grenze für eine solche Provision bei 15 v. H. gegenüber dem angegebenen Gesamtaufwand (BGH Urt. v. 28.07.2005, Az. III ZR 290/04 in MDR 2005, 1424 ff., Fundstelle bei Juris Rz. 26 f, mit Hinweis auf BGH Urt. v. 12.02.2004, Az. III ZR 359/02 in BGHZ 158, 110).

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Dabei dürfen die Prospektverantwortlichen allerdings eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen (BGH Urt. vom 14.06.2007, Az. III ZR 300/05 in NJW-RR 2007, 1329; Fundstelle bei Juris, Rz. 8).

    Ein Prospektfehler kann sich bezüglich des Risikos des Totalverlusts zwar dann ergeben, wenn der Prospekts der Gesamteindruck erweckt, dass der Anleger mit seiner Beteiligung nur ein begrenztes Risiko eingeht, zum Beispiel durch den Abschluss einer "Erlösausfallversicherung" oder der Darlegung eines "worst - case - Szenarios" aus dem sich ein gewisses Maximum an Verlusten ergibt (vergl. BGH mit Urteil vom 14.06.2007, Az. III ZR 300/05 in NJW-RR 2007, 1329 ff, Fundstelle bei Juris, Rz.9 ff.).

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Ob und in welchem Umfang im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses eine Offenbarungspflicht besteht, richtet sich nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall (z.B.: BGH, Urteil vom 24. Mai 1993 - II ZR 136/92 - NJW 1993, 2107 m.w.N).

    Eine Pflicht zur Offenlegung von Kenntnissen besteht danach insbesondere, wenn der eine Teil einen konkreten Wissensvorsprung über Umstände hat, die den Vertragszweck vereiteln können und daher für den anderen Teil von wesentlicher Bedeutung sind (z.B.: BGH, Urteile vom 9. November 2004 aaO; vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - NJW 2004, 2378, 2380; vom 24. Mai 1993 aaO, jew. m.w.N.).

  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 379/02

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen wegen sexuellen Mißbrauchs bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Es reicht im Allgemeinen eine solche Kenntnis aus, die dem Geschädigten die Erhebung einer Schadensersatzklage - sei es auch nur in Form der Feststellungsklage - erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos ermöglicht (BGH Urteil vom 14.10.2003, Az. VI ZR 379/02 in NJW 2004, 510, Fundstelle bei Juris Rz. 5, zu § 852 Abs. 1 BGB a.F., mit Hinweis auf st. Rspr., vgl. BGH Urteile vom 31. Oktober 1989 - VI ZR 84/89 - VersR 1990, 167; vom 19. Dezember 1989 - VI ZR 57/89 - VersR 1990, 497 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 305/94 - VersR 1995, 551, 552; BGH, Urteil vom 24. Juni 1999 - IX ZR 363/97 - VersR 1999, 1149, 1150).

    Der BGH hat aber mehrfach darauf hingewiesen, dass selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis grundsätzlich nicht gleichsteht; dies ist vielmehr nur dann der Fall, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (BGH Urteil vom 14.10.2003, Az. VI ZR 379/02 in NJW 2004, 510, Fundstelle bei Juris Rz. 9, m.w.N.).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Die absolute Frist von 3 Jahren ist seit dem Beitritt des Klägers im Jahre 1996 bereits verstrichen (BGH, Urteil vom 22.03.1982, Az. II ZR 114/81 in NJW 1982, 1514 ff - Leitsatz) und seitens der Beklagten ist die Einrede der Verjährung erhoben worden.

    Wird persönliches Vertrauen in Anspruch genommen, liegen keine Gründe für eine kurze Verjährungsfrist vor, sodass in solchen Fällen die auf Verhandlungsverschulden beruhenden Ersatzansprüche nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften verjähren, also bis zur Geltung der Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts mit einer Frist von 30 Jahren (BGH Urteil vom 22.03.1982, aaO, unter Aufgabe seiner davor liegenden Rechtsprechung, Fundstelle bei Juris Rz. 12).

  • OLG Karlsruhe, 13.03.2007 - 17 U 289/06

    Kreditfinanzierter Beitritt zu einem Immobilienfonds: Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage ist daher der Verjährungsbeginn hinausgeschoben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007, Az. 17 U 289/06, ZIP 2007, 1049, Fundstelle bei Juris Rz. 40 mit Hinweis auf BGHZ 160, 216 = NJW 2005, 429; NJW 1999, 2041).

    Eine unsichere oder zweifelhafte Rechtslage, wie sie aufgrund der sogenannten Notarentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.09.2000 (IX ZR 279/99, BGHZ 145, 265) angenommen wurde (vergl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2007, a. a. O.), ist hier jedoch nicht gegeben.

  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 281/05

    Verstoß eines im Rahmen eines Immobilienfonds-Kapitalanlagemodells

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Entgegen der Ansicht der Beklagten liegt hier nicht lediglich eine "Abwicklungstreuhand" vor, also eine Umsetzung der Anlageentscheidung, wie etwa beim Kauf einer Eigentumswohnung (so BGH Urt. v. 01.02.2007, Az. III ZR 281/05, NJW 2007, 1130 ff.), durch den Abschluss der entsprechenden Verträge.
  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07
    Soweit sich der Kläger auf ein Urteil des OLG Stuttgart vom 22.01.2007, Az. 10 U 189/06, bezieht beziehungsweise auf die Konzernverbundenheit verweist, liegt bei diesem Sachverhalt gerade der umgekehrte Fall vor, da dort die beratende Bank sich des Verbandes als Erfüllungsgehilfe bediente, um Bewertungen vornehmen zu lassen.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 24.05.1982 - II ZR 124/81

    Verschulden des Treuhandkommanditisten bei Vertragsschluß

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

  • OLG Hamm, 05.11.2004 - 9 U 26/04

    Erstattungsanspruch, Sozialhilfeträger, Zuwendungen, Abkömmling, sittenwidrige

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 287/56

    Frau des Klinikverwalters - § 278 BGB, zum erforderlichen Zusammenhang mit dem

  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 308/89

    Pflicht eines Kreditinstituts zum Hinweis auf wirtschaftliche Risiken eines

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

  • BAG, 11.11.1960 - 4 AZR 361/58

    Bereicherungsschuldner - Haftung - Allgemeine Vorschriften - Regeln des

  • BGH, 24.04.1990 - XI ZR 236/89

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers im Bauherrenmodell

  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

  • BGH, 17.12.1991 - XI ZR 8/91

    Aufklärungspflicht der Bank bei Bauherrenmodell

  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 1/52

    Sicherungsübereignung

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 9/87

    Handeln einer Bank bewußt zum Nachteil des Scheckausstellers; Schädigung der Bank

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 31/96

    Haftung für die Weitergabe von nicht durch Weisungen des Auftraggebers gedeckten

  • BGH, 29.05.1973 - VI ZR 68/72

    Kenntnis des Schädigers - Kenntnis des Ersatzpflichtigen - Name und Anschrift des

  • BGH, 03.03.2005 - III ZR 353/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Notar bei

  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen

  • BGH, 16.09.2004 - III ZR 346/03

    Amtshaftung für Behandlungsfehler eines Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 305/94

    Auslösung des Verjährungsbeginns durch grob fahrlässig verschuldete Unkenntnis

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

  • BGH, 23.09.1975 - VI ZR 62/73

    Schweißarbeiten - Sorgfaltspflichten - Ersatz von Mängelfolgeschäden-Verjährung

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem

  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und

  • BGH, 03.11.1961 - VI ZR 254/60
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Fehler in dieser Darstellung zeigt der Kläger nicht auf, wobei, wie der Senat bereits im Urteil vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07) dargelegt hat, eine Darstellung aller einzelnen Kostenpositionen nicht verlangt wird.

    Insofern nimmt der Senat Bezug auf das den Parteien bekannte rechtskräftige Urteil vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07), das diesen Fonds betraf.

    Hinsichtlich der Bewertung der von den Parteien in diesem sowie dem Verfahren 23 U 63/07 vorgelegten Gutachten und Unterlagen verbleibt der Senat nach erneuter Prüfung bei seiner im Urteil vom 28. Mai 2008 dargestellten Ansicht und nimmt auf diese ausdrücklich Bezug.Über Zahlungen an Dritte musste der Prospekt ebenfalls nicht in einer weitergehenden Weise aufklären.

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 2 U 83/14

    Verjährungsbeginn für deliktische Schadensersatzansprüche wegen Gebäudeschäden:

    In diesem Fall gelten die maßgebenden Umstände in dem Augenblick als bekannt, in dem der Geschädigte auf die entsprechende Erkundigung hin die Kenntnis erhalten hätte (BGH, Urteil vom 29. Mai 1973 - VI ZR 78/72 -, VersR 1973, 841; OLG Frankfurt, BeckRS 2008, 12069, m.w.N.; Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 199, Rdnr. 31, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08

    Anspruchsverjährung: Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in

    Der Verletzte soll es nicht in der Hand haben, einseitig die Verjährungsfrist dadurch zu verlängern, dass er die Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Kenntnis verschließt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008 - 23 U 63/07 - zitiert nach juris ).
  • LG Köln, 24.02.2010 - 4 O 12/08

    Ansprüche auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Wohnungserbbaurecht

    Die Beklagte zu 1) konnte zwar davon ausgehen, dass es sich bei ihren Vertragspartnern um im Geschäftsleben versierte Personen handelte, die entweder selbst in der Lage waren, die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen zu übersehen oder sich entsprechender fachlicher Hilfe bedienen würden, da es erkennbar auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für vermögende Anleger abzielte (vgl. BGH WM 2004, 172; OLG Frankfurt v. 28.05.2008, Az. 23 U 63/07, BeckRS 2008 12069, Rn. 84, zit. nach juris).

    Die kurze Verjährung von 6 Monaten gilt nur für Prospekthaftung im engeren Sinne; wird wie hier durch die Beispielrechnung und Beratung persönliches Vertrauen in Anspruch genommen, verjähren die auf (Vor-)Verhandlungsverschulden beruhenden Ersatzansprüche nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften (OLG Frankfurt v. 28.05.2008, Az. 23 U 63/07, BeckRS 2008 12069, Rn. 34, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 109/08

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen der Darstellung der Kosten und Risiken im

    Dabei hat der Senat bereits in der rechtskräftigen Entscheidung vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07) zu einem vergleichbaren Fonds dargelegt, dass eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten bei einem erheblichen Investitionsvolumen nicht gefordert werden kann.
  • LG Bonn, 01.04.2014 - 2 O 374/09

    Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Anlagen in "Oppenheim-Esch-Fonds"

    "Weiche" Kosten sind solche Kosten, die aufgrund der konkreten Gestaltung eines Fondsprojekts anfallen, die jedoch nicht anfallen würden, wenn die Anleger das Projekt selbst planen und durchführen würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008, Az. 23 U 63/07 - zitiert nach juris, dort Rn. 77).
  • OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09

    Haftung der finanzierenden Bank und des Treuhänders eines geschlossenen

    Berücksichtigt man zudem, dass es sich um eine Kapitalanlage handelt, die erkennbar auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten für vermögende Anleger abzielte, durften die Prospektherausgeber und ihnen folgend auch die Beklagten davon ausgehen, dass es sich bei den Anlegern um im Geschäftsleben versierte Personen handelt, die entweder selbst in der Lage waren, die steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung einzuschätzen oder sich entsprechender fachlicher Hilfe bedienen würden (OLG Frankfurt, Urt. vom 28.05.2008 - 23 U 63/07, Seite 24 m. w. Nw.), zumal der Prospekt auf Seite 12 am Ende die ausdrückliche Empfehlung ausspricht, in bestimmten Fällen einen steuerlichen Berater zu konsultieren.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07

    Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung: Hinweispflicht im Zusammenhang mit einer

    Eine Unrichtigkeit des Prospekts kann sich daher nur dann ergeben, wenn die in dem Prospekt tatsächlich enthaltene Prognose hinsichtlich des Eingreifens einer Anschlussförderung auf Basis der damaligen Kenntnisse unvertretbar gewesen wäre (dazu Urteil des Senats vom 28. Mai 2008, 23 U 63/07).
  • LG Bonn, 26.03.2014 - 2 O 568/11

    Nicht prospektverpflichtete Personen unterliegen nicht der bürgerlich-rechtlichen

    Denn weiche Kosten sind solche Kosten, die aufgrund der konkreten Gestaltung eines Fondsprojekts anfallen, die jedoch nicht anfallen würden, wenn die Anleger das Projekt selbst planen und durchführen würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008, Az. 23 U 63/07 - zitiert nach juris, dort Rn. 77).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

    Dabei hat der Senat bereits in der rechtskräftigen Entscheidung vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07) zu einem vergleichbaren Fonds dargelegt, dass eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten bei einem erheblichen Investitionsvolumen nicht gefordert werden kann.
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 110/08

    Kapitalanlage: Prospektfehler bei der Beteiligung an einem Immobilienfonds

  • LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 5 O 170/08

    Anwendung der 3-jährigen Verjährungsfrist auf geltend gemachte Ansprüche aus

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