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OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 194/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung einer GmbH durch gerichtliches Urteil wegen Unmöglichkeit der Erreichung des Gesellschaftszwecks; Zerrüttung des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern einer GmbH als wichtiger Grund für eine Auflösung der Gesellschaft
- OLG Brandenburg
- Betriebs-Berater
Auflösungsklage bei Handlungsunfähigkeit der GmbH
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 61 Abs. 1
Voraussetzungen der Gesellschaftsauflösung nach § 61 Abs. 1 GmbHG bei zerstrittenen Gesellschaftern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gesellschafterstreit noch kein Auflösungsgrund für GmbH
- rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)
Gesellschafterstreit als wichtiger Grund für gerichtliche Auflösung einer GmbH
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.09.2007 - 31 O 16/07
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 7 U 194/07
Papierfundstellen
- BB 2008, 1868
- BeckRS 2008, 11017
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.12.2013 - 18 U 218/11
Auflösung einer Gesellschaft oder Ausschluss einzelner Gesellschafter wegen eines …
Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einer § 61 GmbHG betreffenden Entscheidung ausgeführt, dass die über die Zerrüttung hinaus erforderliche Unmöglichkeit der Verfolgung des Gesellschaftszwecks nur dann zu bejahen sei, wenn ein Konflikt zweier gleich starker Gesellschaftergruppen eine für das Unternehmen erforderliche Willensbildung verhindere (OLG Brandenburg, Urt. v. 30. April 2008 - 7 U 194/07 -, BeckRS 2008, 11017).