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   OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 7 U 71/07   

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https://dejure.org/2008,9927
OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 7 U 71/07 (https://dejure.org/2008,9927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.01.2008 - 7 U 71/07 (https://dejure.org/2008,9927)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 7 U 71/07 (https://dejure.org/2008,9927)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung der Klausel "Festsetzung und Ausweis der Entgelte" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse ; Verletzung des Transparenzgebotes wegen einer unangemessenen Benachteiligung von Verbrauchern; Erhöhung von Zinsen im Rahmen eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 1; ; BGB § ... 305 b; ; BGB § 305 c Abs. 2; ; BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 315; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB §§ 491-505; ; BGB § 494 Abs. 2 Satz 5; ; BGB § 506; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 354; ; HGB § 354 Abs. 1; ; HGB § 354 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1; UklaG § 1
    Unzulässige Vergütungsregelung unter Nr. 17 Abs. 2 AGB-Sparkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2008, 224
  • BeckRS 2008, 13357
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.01.2008 - 7 U 71/07
    Es ist dem Kunden nicht zuzumuten, seine Bankverbindung oder seinen Kredit zu kündigen, um einer Erhöhung von Entgelten für Nebenleistungen durch die Beklagte auszuweichen (BGH NJW 2007, 1054).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen (NJ 2008, 224 = BeckRS 2008, 13357).
  • OLG Celle, 10.11.2011 - 13 U 84/11

    Einholung eines Privatgutachtens zum Zwecke des Aufzeigens der angeblichen

    festzustellen, dass der Beklagte ihm sämtliche Schäden zu ersetzen hat, welche ihm durch das fehlerhafte Gutachten des Beklagten, das er im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Celle (Geschäfts-Nr. 7 U 71/07) bezüglich des Fahrzeuges VW Touareg 5.0 V10 TDI (Fahrzeug-Ident.-Nr.) erstellt hat, entstanden sind.

    Die Akte OLG Celle - 7 U 71/07 hat der Senat beigezogen und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    T. vom 9. März 2011, sowie auf die in dem Verfahren OLG Celle - 7 U 71/07 gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschrift vom 11. Juni 2009 sowie das Urteil vom 24. Juni 2009, wird ergänzend Bezug genommen.

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