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   OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08   

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OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,17692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,17692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 Ss 176/08 (https://dejure.org/2008,17692)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Revision zumindest durch schlüssige Behauptung der falschen Anwendung materiellen Rechts auf den vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt

  • Judicialis

    StPO § 344

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 45 Ns 131/07
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08

Papierfundstellen

  • StV 2009, 67
  • BeckRS 2008, 17174
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 28.09.2000 - 2 Ss OWi 857/00

    ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung, Sachrüge, Angriffe gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08
    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28.09.2001 NStZ-RR 2001, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflg., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06

    Verhinderung des Verteidigers; Terminsverlegung; Ausbleiben des Verteidigers;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08
    Rügen solcher Art sind auch als Sachrüge nicht ordnungsgemäß erhoben, wenn sich aus ihnen ergibt, dass nicht die Anwendung des materiellen Rechts beanstandet, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angegriffen werden soll und der Beschwerdeführer die Fehlerhaftigkeit ausschließlich aus tatsächlichen Behauptungen herleitet, die in den Feststellungen des Urteils keine Stütze finden oder er nur eine eigene gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. Senatsbeschluss vom 27.01.2006 - 2 Ss OWi 3/06 - m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28.09.2001 NStZ-RR 2001, 117 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflg., § 344 Rdnr. 19 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.05.2001 - 1 Ss 324/01

    Zulässigkeit der Revision; Sachrüge; nur Angriffe gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.05.2008 - 2 Ss 176/08
    Diese ist indessen dem Tatrichter vorbehalten und kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob insoweit Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen, oder die Beweiswürdigung widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist (zu vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.2001 - 1 Ss 324/01-; Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rdnr. 26, 27 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.04.2014 - 1 RVs 104/13

    Unzulässigkeit der Sachrüge bei ausschließlichem Angreifen von Beweiswürdigung

    Einzelausführungen zur Sachrüge, die ergeben, dass der Rechtsmittelführer in Wahrheit nicht die (materielle) Rechtsanwendung beanstanden, sondern ausschließlich die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreifen will, führen daher zu Unzulässigkeit der Sachrüge (vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 16.05.2013 - 5 RVs 36/13 und vom 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - BeckRS 2008, 17174; Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage, § 344, Rdnr.19, m. w. N.).
  • OLG Hamm, 21.02.2022 - 5 RBs 38/22

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mangelnder Begründung; Einwände zur

    Das ist nicht angängig (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1996 - 4 StR 499/96 - juris; BGH, Beschl. v. 17.01.1992 - 3 StR 475/91 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 20.05.2008 - 2 Ss 176/08 - juris).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss 401/09

    Sachrüge; Begründung; Anforderungen

    Der den Einzelausführungen vorangestellte Satz, es werde die Verletzung materiellen Rechts gerügt, rechtfertigt dann eine andere Beurteilung nicht, wenn sich aus den Einzelausführungen der Revision ergibt, dass der Angeklagte in Wahrheit nur die Beweiswürdigung und die Richtigkeit der Urteilsfeststellungen angreift und eine eigene, gegensätzliche Beweiswürdigung vornimmt (zu vgl. OLG Hamm Beschluss vom 20. Mai 2008, 2 Ss 176/08).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 2 RVs 36/10

    Betrug gegenüber einer ARGE infolge Vorlegens eines befristeten Arbeitsvertrages

    Zwar enthält die Begründung in ihren Ziffern 1 bis 3 zunächst nur unzulässige Angriffe auf die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung (siehe dazu im Einzelnen unter II.3.a. und b.), es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die erhobene Sachrüge sich in diesen Angriffen erschöpfen soll, mit der Folge, dass die Revision bereits als unzulässig zu verwerfen wäre (vgl. OLG Hamm, 2. Strafsenat - 2 Ss 176/08, StV 2009, 67 und 1. Strafsenat - 1 Ss 324/2001).
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