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   OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07, 2 Ws 338/2007   

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https://dejure.org/2008,22142
OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07, 2 Ws 338/2007 (https://dejure.org/2008,22142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.2008 - 2 Ws 338/07, 2 Ws 338/2007 (https://dejure.org/2008,22142)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 2 Ws 338/07, 2 Ws 338/2007 (https://dejure.org/2008,22142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Dauerhaftes Verfahrenshindernis: Freispruch wegen Verjährung in einem Vertragsstaat des Schengener Durchführungsübereinkommens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Verfolgung einer Straftat durch die Bundesrepublik Deutschland bei Bestehen eines italienischen Strafurteils mit dauerhaft verfahrensbeendender und Rechtskraft bewirkender Funktion wegen derselben Tat; Anwendung des Verbots einer doppelten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 402
  • BeckRS 2008, 19992
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.2001 - 2 StR 458/00

    Rechtskräftiger Freispruch bewirkt Strafklageverbrauch im Sinne von Artikel 54

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Es ist anerkannt, dass dieses Verbot einer doppelten Strafverfolgung auch auf rechtskräftige Freisprüche anzuwenden ist (BGHSt 46, 307; BGH Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 1 StR 534/06 - juris -).

    Denn nach dem zweiten Halbsatz der Vorbehaltsregelung greift der Vorbehalt dann nicht ein, wenn die Tat auch in dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei begangen wurde, in dem das Urteil - hier - ergangen ist (vgl. BGHSt 46, 307; BGH Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 1 StR 534/06 - juris).

  • BGH, 28.12.2006 - 1 StR 534/06

    Strafklageverbrauch - europäisches ne bis in idem (Schengener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Es ist anerkannt, dass dieses Verbot einer doppelten Strafverfolgung auch auf rechtskräftige Freisprüche anzuwenden ist (BGHSt 46, 307; BGH Beschluss vom 18. Dezember 2006 - 1 StR 534/06 - juris -).

    Denn nach dem zweiten Halbsatz der Vorbehaltsregelung greift der Vorbehalt dann nicht ein, wenn die Tat auch in dem Hoheitsgebiet der Vertragspartei begangen wurde, in dem das Urteil - hier - ergangen ist (vgl. BGHSt 46, 307; BGH Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 1 StR 534/06 - juris).

  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Schließlich ist anerkannt, dass Art. 54 SDÜ keine Anwendung findet auf Verfahrenseinstellungen, welche außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (EuGH Beschluss vom 10. März 2005, C-469/03 - juris -) bzw. innerhalb eines gerichtlichen Zwischenverfahrens (BGH Beschluss vom 10. Juni 1999 - 4 StR 87/98, - juris -) erfolgen.

    Vielmehr entscheidend ist die Frage, ob dem italienischen Urteil eine dauerhaft verfahrensbeendende und rechtskraftbewirkende Funktion zukommt (so auch BGH Beschluss vom 10. Juni 1999 - 4 StR 87/98, dort Rn. 19 - juris - BGH NJW 98, 419 (152)).

  • EuGH, 28.09.2006 - C-467/04

    Gasparini u.a. - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Ferner ist anerkannt, dass Art. 54 SDÜ auch Anwendung auf einen rechtskräftigen Freispruch wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung findet (EuGH NJW 06, 3403).

    Der Umstand, dass auf dem Gebiet der Verjährung eine Harmonisierung der Rechtvorschriften der Vertragsstaaten bislang nicht statt gefunden hat, hindert eine Anwendung von Art. 54 SDÜ nicht (EUGH NJW 06, 3403).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-469/03

    Miraglia

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Schließlich ist anerkannt, dass Art. 54 SDÜ keine Anwendung findet auf Verfahrenseinstellungen, welche außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (EuGH Beschluss vom 10. März 2005, C-469/03 - juris -) bzw. innerhalb eines gerichtlichen Zwischenverfahrens (BGH Beschluss vom 10. Juni 1999 - 4 StR 87/98, - juris -) erfolgen.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07
    Hinsichtlich der möglichen Verfahrenshindernisse ist zwischen Befassungsverboten und Bestrafungsverboten zu differenzieren (BGH NJW 07, 853; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Einl. Rn. 143).
  • LG Mannheim, 05.06.2019 - 23 KLs 616 Js 21611/11

    Schengener Durchführungsübereinkommen: Anwendbarkeit des Verbots der

    Insoweit weist auch das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 09.01.2008 (Az.: 2 Ws 338/07) eindeutig darauf hin, dass der Anwendung des Art. 54 SDÜ nicht entgegensteht, dass die Vertragsstaaten des Abkommens unterschiedliche Rechtsvorschriften zu den Verjährungsregeln erlassen haben.
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