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   OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08   

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https://dejure.org/2008,9085
OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08 (https://dejure.org/2008,9085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08 (https://dejure.org/2008,9085)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08 (https://dejure.org/2008,9085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots im Rahmen einer Verurteilung wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs mit einer Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,25 mg/l

  • Judicialis

    BKatV § 4; ; StVG § 24a

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fahrverbot - absehen - Ausnahmetatbestände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Der Betroffene muss seine Urlaubsplanung hierauf einstellen!

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Führerschein: Kein Absehen vom Fahrverbot wenn Urlaubsanspruch seit dem Vorfall verbraucht wurde

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot nach Trunkenheitsfahrt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 22049
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; berufliche Gründe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08
    Dem Tatrichter ist jedoch kein rechtlich ungebundenes, freies Ermessen eingeräumt, das nur auf Vorliegen von Ermessensfehlern hin vom Rechtsbeschwerdegericht überprüfbar ist, sondern der dem Tatrichter verbleibende Entscheidungsspielraum ist durch gesetzlich niedergelegte und von Rechtsprechung herausgearbeitete Zumessungskriterien eingeengt und unterliegt insoweit hinsichtlich der Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge in gewissen Grenzen der Kontrolle durch das Rechtsbeschwerdegericht, und zwar insbesondere hinsichtlich der Annahme der Voraussetzungen eines Durchschnittsfalls oder Regelfalls, zu der auch die Frage der Verhängung bzw. des Absehens von der Verhängung des Regelfahrverbots nach der Bußgeldkatalogverordnung zu zählen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2004 - 3 SsOWi 769/03 - m. w. N.; Beschluss vom 09.03.2004 - 4 SsOWi 145/04).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.2008 - 5 Ss OWi 205/08
    Zwar unterliegt die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäss von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (vgl. BGH NZV 1992, 286, 288).
  • OLG Koblenz, 23.04.2014 - 2 SsBs 14/14

    Trunkenheitsfahrt: Anforderungen an die Aufklärungspflicht und Beweiswürdigung

    Der Gesetzgeber hat Trunkenheitsfahrten nach § 24a StVG als besonders verantwortungslos klassifiziert und damit eine Bewertung hinsichtlich der Anordnung des Fahrverbots vorweggenommen (vgl. OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 7).

    a) Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben, von der Verhängung des gesetzlich vorgesehenen Regelfahrverbots abzusehen (BGH 4 StR 367/91 v. 17.3.1992 - BGHSt 38, 231, zit. n. juris Rn. 15; OLG Koblenz 1 Ss 107/04 v. 24.5.2004; 2 Ss 194/01 v. 5.7.2001; OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 6).

    Die Frage, ob ein Regelfall vorliegt, der zur Verhängung des gesetzlichen Regelfahrverbots führt, ist dabei ebenso Gegenstand der Überprüfung wie die Frage, ob trotz Vorliegen eines Regelfalls von der Verhängung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen werden kann (OLG Hamm 5 Ss OWi 205/08 v. 24.4.2008 - DAR 2008, 652, zit. n. juris Rn. 6).

  • OLG Hamm, 16.02.2016 - 3 RBs 385/15

    Urteilsabsetzungsfrist; nicht voraussehbarer unabwendbarer Umstand;

    König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, § 25 StVG, Rdnr. 24 m.w.N.) oder aber in "gewissen Grenzen" der Kontrolle des Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2006 - 3 Ss OWi 86/06, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08, BeckRS 2008, 22049), ist die vom Amtsgericht getroffene Ermessensentscheidung im Ergebnis rechtlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 1 Ss OWi 309/20

    Anrechnung der Dauer der (rechtswidrigen) Entziehung der Fahrerlaubnis auf

    Von dem Fahrverbot kann deshalb in diesen Fällen nur abgesehen werden, wenn ganz besondere Ausnahmeumstände äußerer und innerer Art vorliegen oder wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde (OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 2009 - 2 Ss OWi 641/09; Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).

    Die Entscheidung, ob trotz Vorliegens eines Regelfalls der konkrete Sachverhalt Ausnahmecharakter hat und demgemäß von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, unterliegt zwar - wie auch sonst die Fragen der angemessenen Rechtsfolgen einer Tat - in erster Linie der Beurteilung durch den Tatrichter (BGH, Beschluss vom 17. März 1992 - 4 StR 367/91 Rdnr. 15; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15. Mai 2019 - 2 Ss-Owi 45/19; OLG Hamm, Beschluss vom 24. April 2008 - 5 Ss OWi 205/08).

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Dabei ist vorliegend verschärfend vom Betroffenen zu verlangen, dass dieser sich bereits ab Zustellung des Bußgeldbescheides (hier bereits am x ) auf die Vollstreckung des angedrohten Fahrverbots samt Planung von Abhilfemaßnahmen einzurichten hatte (vgl. dazu BayObLG NZV 1997, 89; OLG Karlsruhe VRS 88, 476; OLG Köln VRS 88, 392; OLG Hamm DAR 2008, 652).
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