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   OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08   

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OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.10.2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betäubungsmittelrecht: Einfuhr einer geringen Menge Marihuanas zum Eigenverbrauch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 5 BtMG; § 31a BtMG
    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr von 4 g Marihuana zum Eigenverbrauch durch ein Strafgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr von 4 g Marihuana zum Eigenverbrauch durch ein Strafgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 363
  • BeckRS 2008, 22472
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2007 - 4 StR 612/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (bandenmäßige Begehung:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08
    Hanseatisches OLG StV 2007, 305.
  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08
    Hinsichtlich der nach Zurückverweisung zu treffenden Entscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass bei der hier vorliegenden Fallgestaltung das Übermaßverbot (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße zu beachten ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Strafzumessung im engeren Sinne, sondern insbesondere auch bei der Frage der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nach der Ausnahmevorschrift des § 47 StGB maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 (Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03

    Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08
    OLG Karlsruhe StV 2003, 622).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08
    Hinsichtlich der nach Zurückverweisung zu treffenden Entscheidung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass bei der hier vorliegenden Fallgestaltung das Übermaßverbot (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577, 1582) in besonderem Maße zu beachten ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur bei der Strafzumessung im engeren Sinne, sondern insbesondere auch bei der Frage der Unerlässlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe nach der Ausnahmevorschrift des § 47 StGB maßgeblich zu berücksichtigen ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 5 Absehen von Strafe 1 (Gründe).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Wird der Wirkstoffgehalt - wie vorliegend - nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 Gramm als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a.a.O., § 29 Rdnr. 1811 u. 1812 m.w.N.; Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 28 Rdnr. 39 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 2 RVs 30/15

    Zwingendes Erfordernis der Erörterung von § 29 Abs. 5 BtMG im Urteil bei

    Wird der Wirkstoffgehalt - wie vorliegend - nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 Gramm als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a.a.O., § 29 Rdnr. 1811 u. 1812 m.w.N.; Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 28 Rdnr. 39 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Wird der Wirkstoffgehalt nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 g als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a. a. O., § 29 Rn. 2068 m. w. N.; Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 39 m. w. N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
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