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VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erinnerung gegen Kostenansatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2008, 27808
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 19.04.2007 - 13 AS 07.816
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407
Den von den Antragstellern im Verfahren 13 AS 07.816 erhobenen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG lehnte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - mit Beschluss vom 19. April 2007, zugestellt am 21. April 2007, ab.Die am 6. September 2007 bei Gericht eingegangene Rücknahmeerklärung bezog sich nicht auf das Verfahren 13 AS 07.816, sondern auf das Klageverfahren 13 A 07.1102 gegen die Gemeinde G. (betreffend die Tiefbaumaßnahme der Teilnehmergemeinschaft).
- VGH Bayern, 06.09.2007 - 13 A 07.1102
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407
Die am 6. September 2007 bei Gericht eingegangene Rücknahmeerklärung bezog sich nicht auf das Verfahren 13 AS 07.816, sondern auf das Klageverfahren 13 A 07.1102 gegen die Gemeinde G. (betreffend die Tiefbaumaßnahme der Teilnehmergemeinschaft).Der Einstellungsbeschluss vom 6. September 2007, demgemäß ein Pauschsatz nicht erhoben wurde und Gerichtsgebühren nicht angefallen sind, galt somit nur für das Verfahren 13 A 07.1102.
- BGH, 24.11.2005 - I ZR 91/04
Zulässigkeit der Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen festgesetzte …
Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407
Im übrigen kann der Kostenschuldner im Erinnerungsverfahren gegen die zutreffend berechneten Gerichtskosten den Einwand der Aufrechnung ohnehin nur dann erheben, wenn die Gegenforderung anerkannt ist, was hier nicht der Fall ist (vgl. BGH vom 24.11.2005 Az. I ZR 91/04 - juris).
- BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13
Unbegründete Erinnerung gegen den Kostenansatz (mangelnde Aufrechnungslage)
Es fehlt daher an einer Aufrechnungslage im Sinne des § 387 BGB (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Au 6 M 07.357, BeckRS 2007, 37725; VGH München, Beschluss vom 14. April 2008 - 13 M 08.407, BeckRS 2008, 27808).