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   BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01   

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BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 (https://dejure.org/2003,15867)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 (https://dejure.org/2003,15867)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2003 - 6 AZR 564/01 (https://dejure.org/2003,15867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern - Orchesterpraktikantin - Vertragsauslegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Dienstzeit nach § 20 des Tarifvertrags für Musiker in Kulturorchestern ; Abgrenzung zwischen Praktikumsstelle und Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 54164
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.05.2000 - 6 AZR 847/98

    Dienstzeit - Musiker in Kulturorchestern

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    Dies ergibt eine an dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem daraus zu ermittelnden Sinn und Zweck orientierte Auslegung (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 847/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 15).

    Für eine solche Unterscheidung ist kein einleuchtender Grund ersichtlich (vgl. BAG 18. Mai 2000 - 6 AZR 847/98 - aaO).

  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    Für die rechtliche Einordnung eines Vertrages als Arbeitsvertrag kommt es nicht darauf an, wie die Parteien das Rechtsverhältnis bezeichnen (st. Rspr. BAG 12. September 1996 - 5 AZR 1066/94 - BAGE 84, 108 = AP BGB § 611 Freier Mitarbeiter Nr. 1 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 58, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    a) Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienst eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (st. Rspr. BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 = AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 22 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 11 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2001 - 18 Sa 774/01

    "Praktikum" als Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. August 2001 - 18 Sa 774/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.06.1974 - 4 AZR 436/73

    Praktikum - Student - Praktikum innerhalb des Studiums - Rechtssetzungsbefugnis

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    Vielmehr wird eine darauf beruhende Tätigkeit häufig Teil einer Gesamtausbildung sein und beispielsweise für die Zulassung zu Studium oder Beruf benötigt (BAG 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - BAGE 26, 198 = AP BAT § 3 Nr. 3 = EzA BBiG § 19 Nr. 1; ErfK/Schlachter 3. Aufl. § 19 BBiG Rn. 3).
  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 612/97

    Arbeitnehmerstellung eines Mehrheitsgesellschafters

    Auszug aus BAG, 13.03.2003 - 6 AZR 564/01
    Seine Eingliederung in die Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere daran, daß er einem Weisungsrecht unterliegt, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (st. Rspr. BAG 6. Mai 1998 - 5 AZR 612/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 95 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 68).
  • BAG, 19.11.2015 - 6 AZR 844/14

    Praktikum - Berufsausbildung - Probezeitkündigung

    Dabei findet aber keine systematische Berufsausbildung statt (vgl. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 564/01 - zu II 2 b der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2016 - 6 Sa 1787/15

    Scheinpraktikum - Redakteurstätigkeit für ein Lifestyle-Magazins

    Ein "Praktikum" ist nur dann kein Arbeitsverhältnis, wenn ein Ausbildungszweck "im Vordergrund" steht (BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 35; BAG vom 05.08.1965 - 2 AZR 439/64 - juris Rn. 20).

    Ein Praktikum hat das BAG in seiner Entscheidung vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 35 = EzB-VjA BBiG § 19 Nr. 33a paradigmatisch wie folgt definiert: "Demgegenüber ist ein Praktikant in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb praktisch tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen - meist akademischen - Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen.

    Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt" (BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 35 = EzB-VjA BBiG § 19 Nr. 33a ; ähnlich BAG vom 05.08.1965 - 2 AZR 439/64 - juris Rn. 20 = AP KSchG § 21 Nr. 2: "Von einem Arbeitnehmer im engeren Sinne unterscheidet sich der Praktikant dadurch, daß bei diesem die Ausbildungsabsicht in der Regel im Vordergrund steht.").

    In der Literatur wird mitunter - von der Entscheidung des BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - a.a.O. abweichend (dort nur: "häufig") - das zusätzliche Erfordernis aufgestellt, dass die Ausbildung im Rahmen einer Gesamtausbildung erfolgen müsse (vgl. Erfurter Kommentar/Schlachter, 16. Aufl. 2016, BBiG, § 26 Rn. 3 m.w.N.; Schaub/Vogelsang, Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Aufl. 2015, § 15 Rn. 9).

    Es gelten jedoch nach den allgemeinen Kriterien zu seinem Gunsten auch die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast (LAG Baden-Württemberg vom 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - juris Rn. 35 = NZA 2008, 768; Orlowski, RdA 2009, 38 (44); vgl. auch BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris Rn. 38 = EzB-VjA BBiG § 19 Nr. 33a; möglicherweise weitergehender ErfK/Schlachter, 16. Aufl. 2016, BBiG, § 26 Rn. 4 a.E.).

    Dass das BAG gerade nicht verlangt, dass bei einem Praktikum eine "systematische Berufsausbildung" stattfinden muss (BAG vom 13.03.20013 - 6 AZR 564/01 - a.a.O.), steht dieser Wertung nicht entgegen.

  • LAG Hamm, 17.10.2014 - 1 Sa 664/14

    Praktikantin fordert Arbeitsentgelt für achtmonatige Tätigkeit im Einzelhandel

    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.2012 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Zwar trifft es zu, dass das Bundesarbeitsgericht für ein Praktikantenverhältnis keine systematische Berufsausbildung verlangt, es muss aber der Ausbildungszweck im Vordergrund stehen (BAG, Urteil vom 13.03.2003, 6 AZR 564/01, Rn. 35 - Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 3 Sa 275/16

    Studium, Duales Studium, Praktikantenvertrag, Beihilfe, Studiengebühren,

    Auch bei einem Praktikantenverhältnis steht ein Ausbildungszweck im Vordergrund (BAG vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - Rz. 35).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06

    Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar

    Dies folgt nach der gefestigten Rechtsprechung des BAG aus Sinn und Zweck der tariflichen Regelungen (vgl. BAG, Urteil vom 18.05.2000 - 6 AZR 847/98 -, AP Nr. 15 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker; BAG, Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 -).

    Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb auch eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - m. w. N.).

    Die vom BAG in der bereits genannten Entscheidung vom 13.03.2003 (6 AZR 564/01) angestellten Überlegungen zu dem dort im Jahr 1997 vereinbarten Entgelt von 2.600,00 DM treffen im vorliegenden Fall gleichermaßen zu.

    Zum einen nimmt die Klägerin hier lediglich ihre tariflichen Rechte wahr (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 -).

  • BAG, 29.04.2015 - 9 AZR 78/14

    Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG) - Anspruch auf

    Bei einem Praktikumsverhältnis steht der Ausbildungszweck im Vordergrund (BAG 13. März 2003 - 6 AZR 564/01 - zu II 2 b der Gründe; vgl. auch ErfK/Schlachter 15. Aufl. § 26 BBiG Rn. 3; BeckOK ArbR/Hagen Stand 1. April 2015 BBiG § 26 Rn. 4) .

    Nicht maßgeblich ist dagegen die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Rechtsverhältnisses als "Praktikum" (vgl. BAG 13. März 2003 - 6 AZR 564/01 - zu II 2 c der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 25.10.2017 - 7 Sa 995/16

    Mindestlohn; Orientierungspraktikum

    Die Frage, ob der Klägerin als Praktikantin eine Vergütung in Form einer Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt zugestanden hätte (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2003, 6 AZR 564/01, zitiert nach juris), ist vorliegend nicht zu entscheiden, da die Klägerin eine solche, bei der es sich um einen anderen Streitgegenstand handelt, nicht beantragt hat.
  • LAG Hamm, 05.12.2014 - 1 Sa 1152/14

    Praktikum; Arbeitsverhältnis; berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

    Arbeitnehmer ist nach ständiger arbeitsgerichtlicher Rechtsprechung, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen verpflichtet ist, weisungsgebundene und fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten (BAG 18.03.2014 - 9 AZR 694/12, juris Rn. 16; 14.03.2007 - 5 AZR 499/06, juris Rn. 13; 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris Rn 34; LAG Sachsen-Anhalt 18.05.2009 - 6 Sa 432/08, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768; ArbG Hamburg 16.10.2012, 21 Ca 43/12, juris).

    Zwar gibt das Arbeitsgericht die Rechtsprechung zur Abgrenzung eines Praktikanten- von einem Arbeitsverhältnis zutreffend wieder und weist darauf hin, dass bei einem Praktikum das Erlernen praktischer Kenntnisse und Erfahrungen die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse deutlich überwiegen müsse, wofür der Arbeitgeber darlegungspflichtig sei (vgl. BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01, juris; LAG Hamm 29.11.20912 - 11 Sa 74/12, juris; LAG Baden-Württemberg 08.02.2008 - 5 Sa 45/07 - NZA 2008, 768).

  • ArbG Bochum, 25.03.2014 - 2 Ca 1482/13

    Praktikantin bei Rewe - 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

    Die Vergütung ist der Höhe nach deshalb eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt (BAG 13.03.2003 - 6 AZR 564/01 - juris, m.w.N.; vgl. auch ErfK/Schlachter, 14. Aufl. 2014, § 26 BBiG Rn. 3).
  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 3 U 117/18

    Kein Versicherungsschutz bei Tätigkeit ohne wirtschaftlichen Wert an einem

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 103/20

    Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - 20 Sa 838/12

    Praktikumsvergütung - Rettungsassistent

  • LAG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Arbeitsverhältnis, Praktikum, Berufspraxis, Fachberater für

  • LAG Hamm, 09.04.2015 - 17 Sa 1615/14

    Einbeziehung eines Praktikantenvertrages in die Zeit eines zuvor befristeten

  • LSG Saarland, 30.03.2017 - L 1 R 66/15

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ausbildung zum

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.05.2022 - 3 Sa 311/20

    Anrechnung von Dienstzeiten - Musiker - Kulturorchester

  • ArbG Dortmund, 28.05.2020 - 6 Ca 2767/19
  • ArbG Hamburg, 16.10.2012 - 21 Ca 43/12

    Arbeitnehmerstatus - Diplom-Psychologin während der praktischen Ausbildung zur

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 10 Sa 782/07

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis - Praktikum

  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • ArbG Kiel, 19.11.2008 - 4 Ca 1187d/08

    Praktikum kann Arbeitsverhältnis sein

  • OLG München, 13.06.2016 - 3 Sa 23/16

    Rechtliche Einordnung eines Praktikums als Arbeitsverhältnis; Sittenwidrigkeit

  • LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis

  • LAG Düsseldorf, 28.03.2013 - 5 Sa 1877/12

    Tarifliche Erweiterung der Befristungsmöglichkeiten - Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • ArbG Hamburg, 15.08.2018 - 2 Ca 123/18

    Mindestlohn bei "Anpassungspraktikum"

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