Rechtsprechung
OLG Dresden, 16.05.2007 - 2 Ws 167/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Vorbem. 4 VV RVG
Pflichtverteidigerbestellung; beschränkt auf einzelne HV-Tage; Abgrenzung zur Einzeltätigkeit - Burhoff online
Pflichtverteidigerbestellung; beschränkt auf einzelne HV-Tage; Abgrenzung zur Einzeltätigkeit
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitliche Begrenzung der Beiordnung auf bestimmte Hauptverhandlungstermine als taugliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen den Gebühren eines "Vollverteidigers" und den Gebühren für die Wahrnehmung von "Einzelaufgaben"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG -VV Vorbemerkung 4, Nr. 4100, Nr. 4112
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters, Grundgebühr, Verfahrensgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 05.03.2007 - 5 KLs 306 Js 43909/05
- OLG Dresden, 16.05.2007 - 2 Ws 167/07
Papierfundstellen
- BeckRS 2008, 7871
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 29.06.2005 - 5 Ws 164/05
Rechtsanwaltskosten im Strafverfahren: Gebühren des anwaltlichen Vertreters des …
Auszug aus OLG Dresden, 16.05.2007 - 2 Ws 167/07
Entscheidend ist vielmehr, ob - wie hier - die Beiordnung für die jeweiligen Hauptverhandlungstermine ohne inhaltliche Beschränkungen erfolgte und der Beschwerdegegner in diesem Hauptverhandlungstermin daher alle Verteidigerrechte und -pflichten für den Angeklagten umfassend - also anstelle des abwesenden, für das gesamte Verfahren beigeordneten Verteidigers - wahrnehmen musste (so auch - neben der von der Vorinstanz zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm - Kammergericht NStZ-RR 2005, 327 f., für den Beistand eines Nebenklägers).
- OLG Karlsruhe, 16.07.2008 - 3 Ws 281/08
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütungsanspruch des Terminsvertreters
Da der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Hauptverhandlungstermin bestellte Verteidiger umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut war, kommt - unbeschadet der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung - eine gebührenrechtliche Einstufung der in der Hauptverhandlung entfalteten Tätigkeit als Einzeltätigkeit im Sinne des Teil 4 Abschnitt 3 des Vergütungsverzeichnisses in Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht in Betracht (vgl. OLG Dresden AGS 2007, 618; KG NStZ-RR 2005, 327; OLG Hamm AGS 2007, 37). - OLG Karlsruhe, 09.02.2023 - 2 Ws 13/23
Vergütungsanspruch des anstelle des verhinderten Pflichtverteidigers befristet …
Denn der, wenn auch zeitlich beschränkt, bestellte Verteidiger, dem in diesem Verfahrensabschnitt die eigenverantwortliche, umfassende Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten/Angeklagten obliegt, ist einem (gewählten oder bestellten) "Beistand" im Sinne von Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG, dessen Auftrag sich auf die Erbringung bestimmter Beistandsleistungen beschränkt, nicht gleichzustellen (…vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV Einl. Vorb. 4.1. Rn. 12 mit Rechtsprechungsnachweisen;… Knaudt in BeckOK RVG, 58. Ed., RVG VV 4301 Rn. 12; KG NStZ-RR 2005, 327; OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 Ws 167/07 -, BeckRS 2008, 7871; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935; OLG München, NJOZ 2014, 1478; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2015, 95; OLG Saarbrücken, NJOZ 2015, 1166; a.A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2023 - 4 Ws 13/23 -, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 13.06.2019 - 1 Qs 114/19 -, BeckRS 2019, 23001). - OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 2 Ws 111/09
Terminsvertreter, Pflichtverteidiger; Gebührenanspruch
Das Oberlandesgericht Dresden befasst sich in seinem Beschluss vom 16. Mai 2007 ( 2 Ws 167/07, bei juris) allein mit der Frage, ob eine zeitlich begrenzte Beiordnung eines Verteidigers für bestimmte Hauptverhandlungstermine als solche ein taugliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen den in Abschnitt 1, Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG ) für den Verteidiger bestimmten Gebühren und denjenigen für "Einzeltätigkeiten" in Abschnitt 3 darstellt und verneint diese Frage.
- OLG Dresden, 05.09.2007 - 1 Ws 155/07
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters, …
Mit dem 2. Senat (Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 Ws 167/07 -) ist vielmehr entscheidend, ob - wie hier - die Verteidigung für die jeweiligen Hauptverhandlungstermine ohne inhaltliche Beschränkungen erfolgte und Rechtsanwalt B. in diesen Hauptverhandlungsterminen daher alle Verteidigerrechte und -pflichten für den früheren Angeklagten umfassend - also anstelle der abwesenden, für das gesamte Verfahren beigeordneten Pflichtverteidigerin - wahrnehmen musste. - OLG Karlsruhe, 09.02.2013 - 2 Ws 13/23
Haftzuschlag, Vorläufige Festnahme
Denn der, wenn auch zeitlich beschränkt, bestellte Verteidiger, dem in diesem Verfahrensabschnitt die eigenverantwortliche, umfassende Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten/Angeklagten obliegt, ist einem (gewählten oder bestellten) "Beistand" im Sinne von Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG, dessen Auftrag sich auf die Erbringung bestimmter Beistandsleistungen beschränkt, nicht gleichzustellen (…vgl. Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl. 2021, VV Einl. Vorb. 4.1. Rn. 12 mit Rechtsprechungsnachweisen;… Knaudt in BeckOK RVG, 58. Ed., RVG W 4301 Rn. 12; KG NStZ-RR 2005, 327; OLG Dresden, Beschluss vom 16.05.2007 - 2 Ws 167/07 -, BeckRS 2008, 7871; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 2935; OLG München, NJOZ 2014, 1478; OLG Nürnberg, NStZ-RR 2015, 95; OLG Saarbrücken, NJOZ 2015, 1166; a.A.: OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2023 - 4 Ws 13/23 -, juris; LG Leipzig, Beschluss vom 13.06.2019 - 1 Qs 114/19 -, BeckRS 2019, 23001). - OLG Bremen, 14.12.2009 - Ws 119/09
Vergütung des beigeordneten Terminsvertreters
Auch die Entscheidung des OLG Dresden vom 16.05.2007 (AGS 2007, 618) kann im vorliegenden Fall nicht die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers stützen. - LG Leipzig, 11.06.2007 - 7 KLs 430 Js 51464/05
Rechtsanwaltsvergütung: Gebührenanspruch des beigeordneten Terminsvertreters, …
Mit Beschluss vom 16.05.2007, Az.: 2 Ws 167/07; 5 KLs 306 Js 43909/05, hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass die zeitliche Begrenzung der Beiordnung (hier: eines notwendigen Verteidigers) auf bestimmte Hauptverhandlungstermine kein taugliches Kriterium für die Abgrenzung zwischen den in Abschnitt 1 des Teils 4 des Vergütungsverzeichnisses (VV) Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG bestimmten Gebühren eines "Vollverteidigers" und den dort unter Abschnitt 3 geregelten Gebühren für die Wahrnehmung von Einzelaufgaben darstellt.