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   OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09   

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OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,16385)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2009 - 2 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,16385)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - 2 Ws 229/09 (https://dejure.org/2009,16385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besondere Prüfung eines auf Fluchtgefahr gestützten Haftbefehls für einen sich in Freiheit befindenden Angeklagten im Hinblick auf eine höhere Straferwartung; Erheblicher Fluchtreiz durch eine hohe Straferwartung im Berufungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 31
  • AnwBl 2009, 252
  • BeckRS 2009, 24254
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 2 Ws 278/05

    Untersuchungshaftbefehl: Verneinung einer Fluchtgefahr bei bereits bestehender,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Auch im Falle einer hohen Straferwartung ist daher eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens im Verfahren geboten (Senat, StraFo 2006, 107).

    Er hat auch bedacht, dass das Verhalten des Angeklagten im bisherigen Verfahren gegen die Annahme von Fluchtgefahr sprechen kann (vgl. Senat, StraFo 2006, 107; StV 1999, 323).

  • OLG Karlsruhe, 09.04.1999 - 2 Ws 72/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die hohe Straferwartung ist jedoch nicht geeignet, die Prognose einer Fluchtgefahr allein zu tragen (Senat, StV 1999, 323; OLG Karlsruhe, StV 2000, 513; Meyer-Goßner, 51. Aufl. § 112, Rdn. 24; LR-Hilger, a.a.O.,; KK-Graf, a.a.O., Rdn. 19; Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 3. Aufl. , Rdn. 544).

    Er hat auch bedacht, dass das Verhalten des Angeklagten im bisherigen Verfahren gegen die Annahme von Fluchtgefahr sprechen kann (vgl. Senat, StraFo 2006, 107; StV 1999, 323).

  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Anderes mag allenfalls für die Frage einer möglichen Straferwartung bei Prüfung einer Haftentscheidung gelten, die während der laufenden Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 457; OLG Karlsruhe, StV 1997, 312 ; StV 2001, 118).
  • BVerfG, 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Haftverschonungsbeschlusses (mittelbarer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die Frage, ob die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe einen erheblichen Fluchtanreiz darstellt, kann je nach den Umständen des Einzelfalls auch davon abhängen, ob die verhängte Strafe gegenüber der vom Beschuldigten erwarteten Strafe erheblich nach oben abweicht (vgl. KK-Graf, a.a.O., Rdn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, StV 2006, 139 ; NStZ-RR 2007, 379 und Beschluss vom 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06 - juris; BGH NStZ 2006, 297).
  • BGH, 16.08.1991 - 1 StE 6/89

    Untersuchungshaft - Haftentscheidung - Beschwerdegericht - Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Das Beschwerdegericht ist an einer vollen Überprüfung der Frage, ob gegen den Angeklagten nach Durchführung der Hauptverhandlung dringender Tatverdacht (fort-) besteht, aus Rechtsgründen gehindert (vgl. BGH StV 1991, 525).
  • BVerfG, 01.02.2006 - 2 BvR 2056/05

    Freiheit der Person; Widerruf der Aussetzung eines Haftbefehls (neue Umstände;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die Frage, ob die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe einen erheblichen Fluchtanreiz darstellt, kann je nach den Umständen des Einzelfalls auch davon abhängen, ob die verhängte Strafe gegenüber der vom Beschuldigten erwarteten Strafe erheblich nach oben abweicht (vgl. KK-Graf, a.a.O., Rdn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, StV 2006, 139 ; NStZ-RR 2007, 379 und Beschluss vom 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06 - juris; BGH NStZ 2006, 297).
  • OLG Karlsruhe, 26.09.2000 - 3 Ws 196/00

    Hauptverhandlung ; Haftfortdauerentscheidung ; Beschwerde; Haftbefehl; Dringender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Anderes mag allenfalls für die Frage einer möglichen Straferwartung bei Prüfung einer Haftentscheidung gelten, die während der laufenden Hauptverhandlung ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 457; OLG Karlsruhe, StV 1997, 312 ; StV 2001, 118).
  • BVerfG, 15.08.2007 - 2 BvR 1485/07

    Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die Frage, ob die nunmehr verhängte Freiheitsstrafe einen erheblichen Fluchtanreiz darstellt, kann je nach den Umständen des Einzelfalls auch davon abhängen, ob die verhängte Strafe gegenüber der vom Beschuldigten erwarteten Strafe erheblich nach oben abweicht (vgl. KK-Graf, a.a.O., Rdn. 20 unter Bezugnahme auf BVerfG, StV 2006, 139 ; NStZ-RR 2007, 379 und Beschluss vom 29.11.2006 - 2 BvR 2342/06 - juris; BGH NStZ 2006, 297).
  • OLG Köln, 21.07.1995 - 1 Ws 23/95

    Verbüßungsdauer; Anreiz zur Flucht ; Allgemeine Erfahrung; Arbeitslosigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1992 - 3 Ws 636/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09
    Die damit geforderte Prognose des verfahrensbezogenen künftigen Verhaltens des Beschuldigten erfordert eine umfassende Abwägung sämtlicher im konkreten Einzelfall für und gegen eine mögliche Flucht des Beschuldigten sprechender Umstände (OLG Düsseldorf, StV 1994, 85; OLG Köln, StV 1995, 475).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
  • OLG Stuttgart, 06.03.2003 - 2 Ws 33/03

    Untersuchungshaft nach durchgeführter Hauptverhandlung: Beschränkte

  • BGH, 28.10.2005 - 2 StE 4/02

    Begründung des Haftfortdauerbeschlusses; Invollzugsetzung eines Haftbefehls bei

  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - 2 Ws 261/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

    Vielmehr ist eine umfassende Abwägung aller für und gegen eine bevorstehende Flucht sprechenden Umstände des konkreten Einzelfalles vorzunehmen, wobei eine hohe Straferwartung erfahrungsgemäß einen höheren Fluchtanreiz bietet (vgl. OLG Karlsruhe - Senat - StV 2010, 31).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 3 Ws 159/12

    Anforderungen an die Begründung eines Haftfortdauerbeschlusses gem. § 268 StPO;

    - 2 Ws 347/09, juris;Senat NStZ-RR 2010, 246; Hamm StV 2008, 258 ; Karlsruhe StV 2010, 31; KG StRR 2010, 354; SK-Paeffgen § 114 Rn 25; Graf-Krauß, § 114.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 2 Ws 343/16

    Haftbeschwerde: Weitere Beschwerde gegen einen nicht vollzogenen Haftbefehl;

    Je höher die konkrete Straferwartung ist, umso gewichtiger müssen die den Fluchtanreiz mindernden Gesichtspunkte sein (Senat Die Justiz 2010, 374; KG NStZ-RR 2014, 374; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 112 Rn. 24 f.).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09

    Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

    Auch unter Berücksichtigung dessen ist jedoch allein die hohe Straferwartung nicht geeignet, die Prognose einer Fluchtgefahr zu tragen (OLG Karlsruhe StV 2000, 513; Meyer-Goßner, aaO., Rn 24 zu § 112 ; KK-Graf, StPO , 6. Aufl., Rn 19 zu § 112 ; LR-Hilger, StPO ., 26 Aufl., Rn 32 zu § 112); vielmehr muss grundsätzlich stets eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens im Verfahren erfolgen (Senat, Beschluss vom 26.06.2009, 2 Ws 229/09).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2021 - HEs 2 Ws 311/21

    Verwertbarkeit der über EncroChat geführten Kommunikation im Strafverfahren

    Vielmehr ist eine umfassende Abwägung aller für und gegen eine bevorstehende Flucht sprechenden Umstände des konkreten Einzelfalles vorzunehmen, wobei eine hohe Straferwartung erfahrungsgemäß einen höheren Fluchtanreiz bietet (vgl. OLG Karlsruhe - Senat - StV 2010, 31).
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