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   BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04   

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BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04 (https://dejure.org/2005,26477)
BPatG, Entscheidung vom 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04 (https://dejure.org/2005,26477)
BPatG, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 27 W (pat) 50/04 (https://dejure.org/2005,26477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 3183
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren auszugehen, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder;; GRUR 2004, 239 - DONLINE; GRUR 2005, GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Denn für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer der drei Wahrnehmungsmöglichkeiten, nämlich in klanglicher, visueller oder begrifflicher Hinsicht aus (BGH, GRUR 2003, 1044, 1046 = WRP 2003, 1436 - Kelly; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Denn für die Annahme einer Verwechslungsgefahr reicht in aller Regel bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer der drei Wahrnehmungsmöglichkeiten, nämlich in klanglicher, visueller oder begrifflicher Hinsicht aus (BGH, GRUR 2003, 1044, 1046 = WRP 2003, 1436 - Kelly; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX ).
  • BPatG, 18.04.2001 - 32 W (pat) 66/00
    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Die Feststellungen der Markenstelle zu der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren "Druckereierzeugnisse" und "Magnetische, optische, magnetooptische, elektronische Bild/Tonträger und Datenspeicher, insbesondere CD, CD-ROM, CD-i, DVD, Disketten, Videobänder, Schallplatten und Mikrofilme je für On- und Offline-Betrieb; Magnetaufzeichnungsträger; Software, Datenverarbeitungsprogrammen", auf die zur Vermeidung von Wiederholungen in vollem Umfang Bezug genommen wird, treffen auch nach eigenen Erkenntnissen des Senats zu und entsprechen zudem der Spruchpraxis des Bundespatentgerichts ( vgl. BPatG , 32 W (pat) 66/00 - TINY/Tina; 33 W (pat) 176/96 - LINX/Carl Link; vgl. auch Richter/Stoppel, Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 13. Aufl., Stichwort "Druckereierzeugnisse").
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren auszugehen, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder;; GRUR 2004, 239 - DONLINE; GRUR 2005, GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, ihr Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH WRP 1998, 1165 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 10.10.2002 - I ZR 235/00

    "BIG BERTHA"; Benutzung einer Marke durch Verwendung als Unternehmenskennzeichen;

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Für die Frage der Verwechslungsgefahr ist von dem allgemeinen kennzeichenrechtlichen Grundsatz einer Wechselwirkung zwischen allen in Betracht zu ziehenden Faktoren auszugehen, insbesondere der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Marken, der Warennähe und der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (st. Rspr.; vgl. BGH, GRUR 2003, 1040, 1042 - Kinder;; GRUR 2004, 239 - DONLINE; GRUR 2005, GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2005, 427, 428 - Lila-Schokolade).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, ihr Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH WRP 1998, 1165 - Canon; BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 26.11.1998 - I ZB 18/96

    Tiffany

    Auszug aus BPatG, 14.06.2005 - 27 W (pat) 50/04
    In die Beurteilung einzubeziehen ist, ob die Waren regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen, etwa weil sie in denselben Verkaufsstätten angeboten werden (vgl. BGH GRUR 1999, 496, 497 f. - TIFFANY; GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 2003, 428, 431 - BIG BERTHA).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BPatG, 23.11.2016 - 29 W (pat) 536/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Galileo Computing (Wort-Bild-Marke)/GALILEO

    a) Zwischen den Waren " Druckereierzeugnisse " der angegriffenen Marke und den Widerspruchswaren " Computerprogramme und Computersoftware " besteht zumindest eine durchschnittliche Ähnlichkeit (vgl. hierzu Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 16. Auflage, S. 72 re. Sp. u. a. mit Hinweisen auf 32 W (pat) 66/00; 27 W (pat) 50/04; 30 W (pat) 176/96; 33 W (pat) 182/98; 25 W (pat) 156/04; BPatG, Beschluss vom 16.07.2002, 24 W (pat) 146/01 - engste Ähnlichkeit).
  • BPatG, 03.04.2012 - 27 W (pat) 507/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die Romanas (Wort-Bildmarke)/ROMANA" - keine

    Zwischen den Druckschriften der Widerspruchsmarke und den Ton- und Bildträgern sowie sonstigen Datenträgern des angegriffenen Zeichens besteht eine durchschnittliche Ähnlichkeit wegen ihres funktionellen Zusammenhangs (vgl. Richter/Stoppel, Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen, 15. Aufl., S. 74 zum Verhältnis von Druckereierzeugnissen zu Bild-, Ton- und Datenträgern unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 14. Juni 2005 - 27 W (pat) 50/04, BeckRS 2009, 03183 - fit for life).
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