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   LG Mosbach, 03.02.2009 - 2 O 305/08   

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https://dejure.org/2009,34467
LG Mosbach, 03.02.2009 - 2 O 305/08 (https://dejure.org/2009,34467)
LG Mosbach, Entscheidung vom 03.02.2009 - 2 O 305/08 (https://dejure.org/2009,34467)
LG Mosbach, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 2 O 305/08 (https://dejure.org/2009,34467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 346 Abs. 1 a.E., Abs. 2 Nr. 1 BGB
    Bei Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangels hat der Verkäufer Anspruch auf Nutzungsersatz

  • IWW (Kurzinformation)

    Autokauf - Bei Rücktritt wird eine Nutzungsentschädigung fällig

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 5141
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG Mosbach, 03.02.2009 - 2 O 305/08
    mit §§ 346 I a. E., II 1 Nr. 1, 100 BGB als Verstoß gegen Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999 gewertet (vgl. EuGH , JZ 2008, 942).

    Die vom Gemeinschaftsgesetzgeber gewollte Garantie der Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung bedeute, dass auch ein Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Kaufsache ausgeschlossen sein soll ( EuGH , JZ 2008, 942).

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG Mosbach, 03.02.2009 - 2 O 305/08
    Aufgrund dieser Wertungen ist § 439 IV BGB im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in den Fällen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 I 1 BGB) einschränkend mit der Maßgabe anzuwenden, dass die §§ 346, 348 BGB nur für die Rückgewähr der mangelhaften Kaufsache selbst gelten, dass sie hingegen nicht einen Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache begründen ( BGH , Urt . v. 26.11.2008 - VIII ZR 200/05 m. Anm. Lorenz, LMK 2009, 273611; zur Umsetzung der EuGH -Rechtsprechung in das nationale Recht siehe zudem Herresthal, NJW 2008, 2475).
  • AG Erlangen, 21.10.2009 - 1 C 1561/09

    Laiengünstige Auslegung einer "Rücktrittserklärung"

    Die Verpflichtung des Käufers gemäß §§ 346 I, II 1 Nr. 1, 100 BGB zum Nutzungsersatz infolge eines Rücktritts wegen Sachmangels wird dagegen nicht ausgeschlossen ( Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl ., Rn . 379; Lorenz, DAR 2008, 330; LG Mosbach, Urt . v. 03.02.2009 - 2 O 305/08, BeckRS 2009, 05141).

    Zum anderen ist eine Verpflichtung des Käufers zum Nutzungsersatz infolge Rücktritts auch europarechtskonform (LG Mosbach, Urt . v. 03.02.2009 - 2 O 305/08, BeckRS 2009, 05141; Lorenz, DAR 2008, 330).

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