Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung der geschmacksmusterrechtlichen Eigenart als Voraussetzung der Geltendmachung eines Anspruchs aus einem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster; Anwendbarkeit des wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung im ...
- Judicialis
GGVO Art. 6; ; GGVO Art. 7 Abs. 1; ; GGVO Art. 11 Abs. 2; ; GGVO Art. 19 Abs. 2; ; GGVO Art. 89 Abs. 1; ; GGVO Art. 85 Abs. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Außennähte"; Anforderungen an den Vortrag der Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.03.2007 - 406 O 81/07
- OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Papierfundstellen
- BeckRS 2009, 8346
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02
Jeans
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Der zeitlich befristete Schutz eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters berührt nicht den zeitlich von vornherein nicht befristeten Anspruch auf Grund ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutzes wegen vermeidbarer Herkunftstäuschung nach §§ 3, 4 Nr. 9 Buchst. a UWG (BGH WRP 06, 75, 77 - Jeans I).Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte).
Allerdings ist die Annahme einer wettbewerblichen Eigenart bei Modeprodukten auf Ausnahmefälle zu beschränken (BGH GRUR 06, 79, 81 - Jeans I).
- BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66
Pulverbehälter
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon). - BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
Saxophon
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon).
- BGH, 28.01.1988 - I ZR 34/86
"Wäsche-Kennzeichnungsbänder"; Irreführung über die Herkunft einer Ware bei …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Denn für das Merkmal der wettbewerblichen Eigenart, das der Ausgrenzung solcher Waren dient, die als Dutzendware von vornherein für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz (unter dem Gesichtspunkt der vermeidbaren Herkunftstäuschung) nicht in Betracht kommt (BGH GRUR 66, 617, 619 - Saxophon; BGHZ 50, 125, 130 - Pulverbehälter), genügt es jedenfalls außerhalb des Modesektors, dass der Verkehr bei Waren der in Frage stehenden Art Wert auf deren betriebliche Herkunft legt sowie aus deren Gestaltung Anhaltspunkte hierfür gewinnen kann (BGH GRUR 88, 385, 386 - Wäsche-Kennzeichnungsbänder), und sie nicht etwa als bloße Alltags - (Dutzend-)Ware betrachtet, bei der den Verkehr die Herkunftsstätten nicht interessiert (BGH GRUR 66, 616, 619 - Saxophon). - BGH, 06.11.1997 - I ZR 102/95
Trachtenjanker
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 07.11.2002 - I ZR 64/00
Präzisionsmessgeräte
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Anders als bei kurzlebigen Modeneuheiten besteht in einem solchen Fall ein einer zeitlichen Beschränkung nicht von vornherein unterworfener Nachahmungsschutz (BGH WRP 06, 75, 78 - Jeans I; BGH GRUR 98, 477, 478 - Trachtenjanker; BGH GRUR 03, 356, 358 - Präzisionsmessgeräte). - BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04
Handtaschen
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2008 - 5 U 101/07
Soweit die Antragstellerin unter Hinweis auf die Entscheidung "Handtaschen" des BGH (BGH WRP 07, 1076, 1080 - Handtaschen) die Auffassung vertritt, für die Beurteilung von Übereinstimmungen nicht auf die gleichzeitige Wahrnehmung, sondern auch einen "Erinnerungseindruck" des Betrachters an, vermag der Senat dieser Auffassung jedenfalls für Ansprpüche aus einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht zuzustimmen.