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   AG Hannover, 31.03.2009 - 712 M 125227/09   

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https://dejure.org/2009,39280
AG Hannover, 31.03.2009 - 712 M 125227/09 (https://dejure.org/2009,39280)
AG Hannover, Entscheidung vom 31.03.2009 - 712 M 125227/09 (https://dejure.org/2009,39280)
AG Hannover, Entscheidung vom 31. März 2009 - 712 M 125227/09 (https://dejure.org/2009,39280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 11533
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 23/05

    Anforderungen an den Nachweis der Rechtsnachfolge

    Auszug aus AG Hannover, 31.03.2009 - 712 M 125227/09
    Der Hinweis des Rechtsbeistands auf die Entscheidung des BGH vom 05.07.2005 - VII ZB 23/05 - ( MDR 2006, 52 [BGH 05.07.2005 - VII ZB 23/05] ) geht fehl, da sie einen ganz anderen Sachverhalt betrifft.
  • LG Hamburg, 13.08.2020 - 304 T 10/20

    Vertretung eines Gläubigers durch Inkassounternehmen bei Beantragung eines

    Wie in § 88 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, genießen verkammerte Rechtsanwälte in Bezug auf ihre eigene Versicherung, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, ein größeres Vertrauen als andere Prozessbevollmächtigte, Inkassounternehmen eingeschlossen (vgl. nur AG Celle DGVZ 2009, 113; AG Nürtingen, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 1 M 1611/09, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 712 M 125227/09, BeckRS 2009, 11533; weitere Fundstellen bei Göbel, FoVo 2018, 201 ff.).
  • LG Hamburg, 10.09.2020 - 304 T 14/20

    Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden: Ausschluss von

    Wie in § 88 Abs. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, genießen bei einer Kammer zugelassene Rechtsanwälte in Bezug auf ihre eigene Versicherung, ordnungsgemäß bevollmächtigt zu sein, ein größeres Vertrauen als andere Prozessbevollmächtigte, Inkassounternehmen eingeschlossen (vgl. nur AG Celle DGVZ 2009, 113; AG Nürtingen, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 1 M 1611/09, juris; AG Hannover, Beschluss vom 31.03.2009, Az. 712 M 125227/09, BeckRS 2009, 11533; weitere Fundstellen bei Göbel, FoVo 2018, 201 ff.).
  • AG Hannover, 09.03.2012 - 705 M 55127/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren - Nachweis der Bevollmächtigung eines

    Eine weitere Bearbeitung ist jedoch auch nach Einführung des RDG zum 01.07.2008 und trotz des § 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO i. V. m. § 1 Abs. 3 RDGEG (i. V. m. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 RDGEG) bei der Vertretung durch Nichtanwälte, zu denen zweifellos auch nichtverkammerte Rechtsbeistände und Inkassounternehmen gehören, gemäß § 88 Abs. 2 ZPO erst möglich, wenn binnen 6 Wochen eine Vollmacht des Gläubigers oder der Gläubigerin hier in Urschrift - oder ersatzweise in öffentlich beglaubigter Form - vorgelegt wird (vgl. auch Stöber - Forderungspfändung - 15. Auflage Rn. 470; Musielak/Becker ZPO 8. Aufl. § 829 Rn. 8 und Musielak/Lackmann ZPO 8. Aufl. § 753 Rn. 8; AG Celle DGVZ 2009, 113 nachgehend LG Lüneburg Beschluss vom 23.01.2009 - 6 T 7/09 - LG Berlin ZVI 2005, 200; LG Bielefeld DGVZ 1993, 28; AG Nürtingen Beschluss vom 09.06.2009 - 1 M 1611/09 - veröffentlicht in juris; AG Hannover Beschluss vom 31.03.2009 - 712 M 125227/09 - = BeckRS 2009 11533 und nachgehend LG Hannover Beschluss vom 23.06.2009 - 55 T 47/09 - AG Hannover NJW 2010, 3313; AG Hannover Beschluss vom 16.05.2011 - 705 M 55434/11 - nachgehend LG Hannover Beschluss vom 06.06.2011 - 52 T 39/11 -), die Vorlage einer einfachen Kopie reicht also grundsätzlich gerade nicht aus.
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