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OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ss 280/08, 1 Ws 69/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel gegen ein Geldbuße verhängendes Strafurteil; Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Beschwerde nach StrEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsmittel gegen ein Geldbuße verhängendes Strafurteil; Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Beschwerde nach StrEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heilbad Heiligenstadt, 06.07.2008 - 475 Js 41946/08
- OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ss 280/08, 1 Ws 69/09
Papierfundstellen
- BeckRS 2009, 11607
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87
Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren
Auszug aus OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ws 69/09
Demgemäß konnte das amtsgerichtliche Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision, §§ 312, 335 Abs. 1 StPO , angefochten werden (vgl. BGHSt 35, 290 ff; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 f). - OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 5 Ss 265/90
Auszug aus OLG Jena, 03.03.2009 - 1 Ws 69/09
Demgemäß konnte das amtsgerichtliche Urteil nur mit den strafprozessualen Rechtsmitteln der Berufung oder der Revision, §§ 312, 335 Abs. 1 StPO , angefochten werden (vgl. BGHSt 35, 290 ff; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 f).
- OLG Bamberg, 27.09.2012 - 2 Ss OWi 1189/12
Rechtsmittelverfahren: Rechtsmittel bei angeklagter Straftat und Verurteilung …
Dies gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Rechtsbeschwerdebegründung oder aus sonstigen Umständen zweifelsfrei ergibt, dass der Rechtsmittelführer auf eine Nachprüfung des Urteils in tatsächlicher Hinsicht verzichten wollte (…vgl. KK/Wache § 82 Rn. 21 und Göhler/ Seitz § 82 Rn. 25 mit Hinweis insbesondere auf BayObLG VRS 41, 59, 60 f.; OLG Zweibrücken VRS 51, 372; OLG Hamm VRS 67, 456; OLG Stuttgart VRS 77, 70; OLG Düsseldorf VRS 76, 303; OLG Düsseldorf VRS 80, 217 und OLG Jena VRS 116, 364). - KG, 23.03.2022 - 162 Ss 31/22
Strafprozessrecht: Auslegung eines Rechtsmittels als Berufung; Verweisung bei …
Vor allem rechtfertigt die Begründungsschrift vom 4. Februar 2022, in der zur Ausführung der erhobenen materiellen Rüge vor allem Rechtsausführungen gemacht werden, schon deshalb keine Beurteilung als Verzicht auf eine Nachprüfung des Urteils in tatsächlicher Hinsicht, weil der Verteidiger offensichtlich aufgrund seines Irrtums, die Rechtsbeschwerde sei das einzig zulässige Rechtsmittel, davon ausgehen musste, es werde nur eine rechtliche Nachprüfung, §§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 337 StPO, stattfinden (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2008 - (3) 1 Ss 129/08 (55/08) - OLG Jena, Beschluss vom 3. März 2009 - 1 Ws 69/09 -, BeckRS 2009, 11607).