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   OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06   

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https://dejure.org/2008,2137
OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 U 224/06 (https://dejure.org/2008,2137)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • webshoprecht.de

    Zum "Sich-zu-eigen-Machen" von rechtswidrigen Inhalten durch den Betreiber eines Fotoportals - Pixum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des § 10 Telemediengesetz (TMG) auf Unterlassungsansprüche; Urheberrechtsverletzung durch das Zueigenmachen von durch Dritte auf eine Internetplattform gestellten Lichtbildern als Bestandteil der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit; Angebot des Ausdruckens und ...

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pixum.de

    §§ 16 Abs. 1, 19a, 53, 72, 97 Abs. 1 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 72; ; UrhG § 53; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 16; ; TMG § 7 Abs. 1; ; TMG § 10; ; BGB § 823; ; BGB § 1004

  • presserecht-aktuell.de

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • kanzlei.biz

    Urheberrechtsverletzungen durch Foto-Upload bei Pixum

  • presserecht-aktuell.de

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Pixum"; Verletzung des Urheberrechts an Bilddateien durch den Betreiber einer Internet-Plattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Pixum.de haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter durch seinen Internet-Foto-Dienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Fotodienst Pixum.de haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen

  • presserecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fotoportal haftet für rechtswidrigen Bilder-Upload durch Dritte nicht nur als Mitstörer, sondern als (Mit-)Täter

  • ipcl-rieck.com (Kurzinformation)

    Portale sollen für Bilderklau haften

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Fotodienst Pixum.de haftet für fremde Urheberrechtsverletzungen

Besprechungen u.ä.

  • damm-legal.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 16, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG
    Betreiber von Fotoportal haftet als Täter für urheberrechtsverletzendes Bildmaterial der Mitglieder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 721 (Ls.)
  • ZUM 2009, 642
  • BeckRS 2009, 13688
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 11 Satz 1 TDG a.F. ausdrücklich festgestellt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung) und mehrfach bekräftigt (s. nur BGH GRUR 2007, 708.709 - Internet-Versteigerung II).

    Die von dem BGH in der Entscheidung "Internet-Versteigerung II" (GRUR 2007, 708) aufgestellten Grundsätze eingeschränkter Überprüfungspflichten von Störern finden deshalb auf den vorliegenden Fall keine Anwendung.

    Denn die Beklagte stellt nicht lediglich "den Anbietern ihre Plattform" zur Verfügung, wie dies der BGH im Fall einer Internetversteigerung als maßgebliches Kriterium angesehen hat (BGH GRUR 2007, 708, 710 - Internetversteigerung II).

  • OLG Hamburg, 26.09.2007 - 5 U 165/06

    Trennung von "eigenen" und "fremden" Inhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung - ausgeräumt werden, weil regelmäßig nur dann an der Ernstlichkeit kein Zweifel besteht (BGH GRUR 2001, 453, 455 - TCM-Zentrum).
  • OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01

    Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Auch wenn jemand die Urheber- und Nutzungsrechte an einem online bereitgestellten Werk besitzt, wird dies regelmäßig als Indiz für einen eigenen Inhalt angesehen werden können (vgl. zu allem OLG Köln NJW-RR 2002, 1700, 1701; Spindler NJW 1997, 3193, 3196; Senat GRUR-RR 2008, 230, 231ff - Chefkoch; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 22/94

    Keine gesonderte Urhebervergütung für Fernsehen im Zweibettzimmer

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Mit dem Verwerter sind die mehreren Personen nur dann persönlich verbunden, wenn die Beziehungen zu ihm stark genug sind, um das Bewusstsein der persönlichen Verbundenheit zu begründen, mit anderen Worten wenn unter sämtlichen Beteiligten ein enger gegenseitiger Kontakt besteht, der bei allen das Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein (BGH GRUR 1996, 875, 876 - Zweibettzimmer im Krankenhaus; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 15 Rz.43).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Zwar soll alleine durch das Setzen eines Deep-Link ein fremdes Werk nicht nur nicht vervielfältigt werden (Loewenheim in Schricker, Urheberrecht 3. Aufl., § 16 Rz.24; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 16 Rz.14), sondern auch nicht öffentlich zugänglich gemacht werden; da das Zugänglichmachen eine Verbindung zum Abrufenden erfordere, umfasse der Tatbestand des § 19a UrhG zugleich auch den Akt der Übermittlung des Werkes (vgl. BGH GRUR 2003, 958, 961 - Paperboy; Dreier / Schulze UrhG, 2.Aufl., § 19a Rz.6; Wandtke / Bullinger, Urheberrecht, 2.Aufl., § 19a Rz.10).
  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (BGH GRUR 1998, 376, 397 - Coverversion).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 147/89

    Bedienungsanweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    An die Sorgfaltspflicht eines Werknutzers ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen; leichte Fahrlässigkeit reicht aus (BGH GRUR 1993, 34, 36f - Bedienungsanweisung).
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 11 Satz 1 TDG a.F. ausdrücklich festgestellt (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung) und mehrfach bekräftigt (s. nur BGH GRUR 2007, 708.709 - Internet-Versteigerung II).
  • OLG Hamburg, 28.01.2003 - 7 U 94/02

    Zur Haftung eines TV-Senders für "Fensterpromme"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 224/06
    Denn jedes einzelne hochgeladene Foto erscheint unter der Überschrift "pixum" zusammen mit dem Signet der Beklagten (vgl. zu diesem Kriterium Senat GRUR-RR 2008, 230, 231 - Chefkoch; s. auch HansOLG Hamburg [7 U 94/02], Urt. v. 28.1.2003, zur Markierung eines fremdproduzierten Beitrags mit dem Signet des Senders).
  • LG Hamburg, 03.09.2010 - 308 O 27/09

    Youtube haftet für Urheberrechtsverletzungen

    Auch der Begriff "eigene" Inhalte im Sinne des nunmehr - nach Umsetzung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (ABl. EG Nr. L 178 S. 1) - geltenden § 7 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG) meint nicht ausschließlich diejenigen, die von dem Provider herrühren, d.h. die er selbst verfasst hat und deren Schöpfer bzw. Urheber er ist, sondern darüber hinaus auch fremd erstellte Inhalte, die der Diensteanbieter sich zu eigen macht (vgl. BT-Dr 13/7385, S. 19), die er so übernimmt, dass er aus der Sicht eines objektiven Nutzers für sie die Verantwortung tragen will (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Hierfür reicht es nicht aus, dass der Anbieter einen fremden Inhalt als solchen - z.B. durch Angabe des Namens des einstellenden Mitglieds - kennzeichnet, sofern nicht deutlich erkennbar ist, dass der Anbieter die Inhalte nicht (jedenfalls auch) als eigene übernehmen will (OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4)(a) - Pixum ).

    Insbesondere durch diese ins Auge fallende mehrmalige Anordnung des Logos "Y..T.." auf der Internetseite präsentiert in erster Linie die Beklagte zu 3 als Anbieter der Inhalte (vgl. zu diesem Kriterium auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688, Ziffer II.1.a.aa.(4).(a) - Pixum ).

    Auf eine faktische Unmöglichkeit kann sie sich nicht mit Erfolg berufen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Ein schützenswertes Interesse der Beklagten zu 3, einen solchen Dienst für Nutzer anonym zur Verfügung zu stellen, besteht in rechtlicher Hinsicht nicht (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 232 - Chefkoch ;OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum ).

    Die formularmäßige Versicherung des jeweiligen Nutzers ihres Dienstes gemäß Ziffer 8.4 und 9.3 der Nutzungsbedingungen, er habe alle erforderlichen Rechte, entbindet die Beklagte zu 3 nicht von ihrer Pflicht, sich von dem Nutzer im Einzelnen nachweisen zu lassen, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 230, 231 = MMR 2008, 781 - Chefkoch; OLG Hamburg, MMR 2009, 721 = BeckRS 2009, 13688 - Pixum).

  • LG München I, 20.01.2010 - 21 T 21546/09

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Streitwertbemessung für eine

    5 U 224/06 des hanseatischen Oberlandesgerichts (BeckRS 2009, 13688), nimmt für den Unterlassungsanspruch auf Grund der unerlaubten Wiedergabe von 3 Fotos der Mitglieder einer Band auf Alben eines Internetforums einen Euro Streitwert von 11.000,00 (also nach Abzug des ebenfalls geltend gemachten und mitbewerteten Auskunftsanspruchs ca. 3.300,00 bis 3.500,00 Euro pro Foto) an.
  • OLG Braunschweig, 02.04.2014 - 2 U 8/12

    Haftung des Betreibers einer Internetseite für Markenrechtsverletzungen durch

    Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Hans. OLG (5 U 224/06, vom 10.12.2008 - Pixum) spricht daher nicht für die von der Beklagten hier vertretene Auffassung.
  • OLG Hamburg, 11.08.2010 - 5 U 18/08

    Urheberrechtsschutz für Zusammenstellung von Konzertfilmaufnahmen

    Die durch einen bereits begangenen Verstoß begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausgeräumt werden (HansOLG ZUM 2009, 642, 649; OLG Brandenburg ZUM 2009, 412, 413).
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