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   LG Bonn, 08.05.2009 - 10 O 395/08   

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https://dejure.org/2009,13439
LG Bonn, 08.05.2009 - 10 O 395/08 (https://dejure.org/2009,13439)
LG Bonn, Entscheidung vom 08.05.2009 - 10 O 395/08 (https://dejure.org/2009,13439)
LG Bonn, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 10 O 395/08 (https://dejure.org/2009,13439)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk

  • webshoprecht.de

    Fehlende Hinweispflicht des Handyverkäufers zu sämtlichen Funktionen des Mobiltelefons

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy - Keine umfangreichen Hinweispflichten

  • kanzlei.biz

    Unerwartet hohe Kosten bei Internetnutzung durch ein Handy - Keine umfangreichen Hinweispflichten

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk

  • wkblog.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zahlungsanspruch bei Datenverbindungen über Mobilfunk

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zum Umfang von Aufklärungspflichten eines Mobilfunkanbieters

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweispflichten eines Mobilfunkanbieters über Internetnutzung eines Handys

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 723 (Ls.)
  • BeckRS 2009, 20538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2009 - 10 O 395/08
    Entscheidend für das Vorliegen einer Aufklärungspflicht ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall redlicherweise eine Aufklärung über den verschwiegenen Umstand erwarten durfte (BGH NJW 1989, 763).
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LG Bonn, 08.05.2009 - 10 O 395/08
    Die Klägerin als Mobilfunkanbieter kann aber ausnahmsweise zu einer erhöhten Aufklärung verpflichtet sein, wenn der Kunde geschäftlich oder sachlich unerfahren ist oder auf die Fachkenntnisse und den Rat des Mobilfunkanbieters vertraut (vgl. BGH NJW 1971, 1795, 1799).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2017 - 14c O 169/15
    Danach gerät der Schuldner mit seiner schriftlichen Zustimmung zur Durchführung des elektronischen Lastschriftverfahrens im Falle der Rückbelastung in Verzug, weil er seine alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt hat (LG Bonn, Urt. v. 08.05.2008, BeckRS 2009, 20538; AG Ludwigsburg, Urt. v. 26.07.2007, Az. 8 C 1355/07, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 18.01.2011 - 6 S 93/10

    Beratungspflicht von Mobilfunkprovidern bei Tarifauswahl

    Zwar ist im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich jede Partei selbst dafür verantwortlich, die eigenen Interessen wahrzunehmen und sich die für sie relevanten Informationen zu beschaffen (vgl. insoweit LG Bonn, Urteil vom 08.05.2009, Az: 10 O 395/08).
  • LG Berlin, 18.07.2011 - 38 O 350/10

    Mobiltelefonrechnung um 14.717,65 EUR überhöht

    Das von der Klägerseite zitierte Urteil des LG Bonn (10 O 395/08) setzt voraus, daß eine ständige automatische Wiederaufladung zwischen den Parteien vereinbart wurde, ohne diese Vertragsauslegung näher zu begründen; daraus lassen sich daher für den vorliegenden Fall keine Erkenntnisse gewinnen.
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