Rechtsprechung
   KG, 18.11.2002 - (4) 1 Ss 273/02 (122/02)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8274
KG, 18.11.2002 - (4) 1 Ss 273/02 (122/02) (https://dejure.org/2002,8274)
KG, Entscheidung vom 18.11.2002 - (4) 1 Ss 273/02 (122/02) (https://dejure.org/2002,8274)
KG, Entscheidung vom 18. November 2002 - (4) 1 Ss 273/02 (122/02) (https://dejure.org/2002,8274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,8274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess; Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB §§ 34 35
    Betäubungsmittelstrafrecht: Anbau von Cannabis zu Heilzwecken - Rechtfertigung - Entschuldigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2003, 167
  • BeckRS 2009, 22705
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99

    Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge -

    Auszug aus KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02
    Der neue Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu bedenken haben, daß der Tatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ) hinter den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurücktritt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2001 - (4) 1 Ss 12/01 (35/01) - m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372 ; Körner BtMG , 5. Aufl., § 29 Rdn. 97; Weber BtMG , § 29 Rdn. 57).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 140/92

    Zumutbares Ausweichen bei entschuldigendem Notstand

    Auszug aus KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NStZ 1992, 487 ), der sich der Senat (a.a.O.) angeschlossen hat, daß sich auf eine Notstandslage nur derjenige berufen kann, der die Frage, ob die Gefahr auf andere zumutbare Weise abwendbar ist, nach besten Kräften geprüft hat (a.A. LK-Hirsch StGB , 11.Aufl., § 34 Rdn. 77; Sch-Sch-Lenckner/Perron StGB , 26.Aufl., § 34 Rdn. 49).
  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 12/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht

    Auszug aus KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02
    Der neue Tatrichter wird im Falle einer erneuten Verurteilung zu bedenken haben, daß der Tatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ) hinter den Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurücktritt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2001 - (4) 1 Ss 12/01 (35/01) - m.w.N.; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372 ; Körner BtMG , 5. Aufl., § 29 Rdn. 97; Weber BtMG , § 29 Rdn. 57).
  • OLG Köln, 26.02.1999 - Ss 51/99

    Betäubungsmittel: Urteilsfeststellungen - Motivation zum Konsum

    Auszug aus KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02
    Es hat auch nicht verkannt, daß in Fällen, in denen bei schweren Gesundheitsgefahren das Rauschgift als Heilmittel dienen soll, die Tat nach den §§ 34, 35 StGB gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann (vgl. Senat, Beschl. vom 01.11.2001 - (4) 1 Ss 39/01 (50/01); OLG Köln StraFO 1999, 314).
  • KG, 01.11.2001 - 1 Ss 39/01

    Betäubungsmittel: Unerlaubter Besitz in nicht geringer Menge aus medizinischen

    Auszug aus KG, 18.11.2002 - 1 Ss 273/02
    Es hat auch nicht verkannt, daß in Fällen, in denen bei schweren Gesundheitsgefahren das Rauschgift als Heilmittel dienen soll, die Tat nach den §§ 34, 35 StGB gerechtfertigt oder entschuldigt sein kann (vgl. Senat, Beschl. vom 01.11.2001 - (4) 1 Ss 39/01 (50/01); OLG Köln StraFO 1999, 314).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2004 - 3 Ss 187/03

    Anforderungen an Geeignetheit einer Notstandshandlung zur Rechtfertigung von

    Im rechtlichen Ausgangspunkt nimmt das Amtsgericht allerdings zutreffend an aus, dass beim Umgang mit Betäubungsmitteln, die zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtigungen konsumiert werden, eine Rechtfertigung nach § 34 StGB in Betracht kommt (vgl. KG StV 2003, 167; B. v. 1.11.2001 - (4) 1 Ss 39/01 (50/01); OLG Köln StraFo 1999, 314).
  • OLG Braunschweig, 16.05.2013 - 1 Ss 20/13

    Strafbarkeit wegen versuchter Datenveränderung durch Herausreißen einer

    Denn nach der Rechtsprechung muss sich das Gericht mit den Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes ( § 34 StGB ) auseinandersetzen, wenn ein Angeklagter, wie hier festgestellt (UA S. 13), Betäubungsmittel allein zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung anbaut (OLG Karlsruhe, NJW 2004, 3645 [OLG Karlsruhe 24.06.2004 - 3 Ss 187/03] ; KGB NM 2007, 2425; KG, Beschluss vom 18.11.2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 22705; Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 13 Rn. 63 ff.).

    Der Senat hält diese Rechtsprechung zwar für bedenklich, soweit sie (so KG, Beschluss vom 18.11 .2002, 1 Ss 273/02, BeckRS 2009, 2270 ) die Berufung auf rechtfertigenden Notstand auch dann in Betracht zieht, wenn eine Privatperson nicht einmal versucht hat, für die Heilbehandlung eine Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG zu erhalten.

  • KG, 25.05.2007 - 1 Ss 36/07

    Betäubungsmittelrecht: Notstandslage bei Betäubungsmittelkonsum im Rahmen einer

    Wenngleich allgemein anerkannt ist, dass sich auf den Rechtfertigungsgrund des Notstandes (§ 34 StGB) auch berufen kann, wer Betäubungsmittel im Rahmen einer schmerzlindernden Eigentherapie konsumiert und gegebenenfalls selbst anbaut [vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.2.1999 Ss 51/99-23 -in juris; OLG Karlsruhe NJW 2004, 3645; KG StV 2003, 167 und Beschluss vom 1. November 2001 -(4) 1 Ss 39/01 (50/01)-], sind an das Vorliegen einer den Anbau und den Konsum von Betäubungsmitteln rechtfertigenden Notstandslage so hohe Anforderungen zu stellen, dass sie nur in besonders herausragenden Ausnahmefällen in Betracht kommt.
  • AG Berlin-Tiergarten, 27.11.2003 - 4 Op Js 1431/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Besitz in nicht geringer Menge

    Das AG Tiergarten _ Schöffengericht _ hat den Angeklagten entsprechend dieser rechtlichen Würdigung am 30. April 2002 unter Annahme eines minder schweren Falles (§ 29a Abs. 2 BtMG ) zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt Auf die Revision des Angeklagten hat das Kammergericht mit Beschluss vom 18. November 2002 ([4] 1 Ss 273/02 [ 122/02]) das Urteil in vollem Umfang aufgehoben und die Sache an eine andere Abteilung des Schöffengerichtes zurückverwiesen.
  • AG Berlin-Tiergarten, 28.04.2004 - 6 Op Js 2234/02

    Rechtfertigender Notstand bei Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln zur

    Bei dem erkennenden Schöffengericht und den anderen ebenfalls ausschließlich mit der Bearbeitung von Betäubungsmittelsachen in Berlin befassten Abteilungen des Amtsgerichts Tiergarten treten in jüngster Zeit Fälle der vorliegenden Art gehäuft auf - möglicherweise initiiert durch die Entscheidungen des Kammergerichts vom 1. November 2001 ([4] 1 Ss 39/01 [50/01]) und vom 18. November 2002 ([4] 1 Ss 273/02 [122/02], veröffentlicht in StV 2003, 167 ) -, ohne dass der Problembereich bisher eine befriedigende Lösung erfahren konnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht