Rechtsprechung
   BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28975
BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05 (https://dejure.org/2009,28975)
BPatG, Entscheidung vom 18.06.2009 - 30 W (pat) 108/05 (https://dejure.org/2009,28975)
BPatG, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05 (https://dejure.org/2009,28975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 23711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BPatG, 14.03.2012 - 29 W (pat) 115/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung - Gegenstandswert

    Während einige Senate (BPatG 27 W(pat) 75/08; BPatG 26 W (pat) 47/10) den Gegenstandswert bei unbenutzten Marken im Anschluss an die regelmäßige Wertfestsetzung des Bundesgerichtshofs mit 50.000 EUR annehmen, halten andere Senate (BPatG 24 W (pat) 18/10; BPatG 25 W (pat) 29/10; BPatG 28 W (pat) 52/09; BPatG 30 W (pat) 108/05; BPatG 33 W (pat) 84/04) an dem Gegenstandswert von 20.000 EUR im Widerspruchsbeschwerdeverfahren fest.
  • BPatG, 22.08.2016 - 27 W (pat) 37/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "CURRY 61 Berlin (Wort-Bild-Marke)/CURRY 36/CURRY 36

    Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren Widerspruch zu erheben.
  • BPatG, 23.07.2013 - 27 W (pat) 109/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert und Kosten" - zur Kostenauferlegung

    Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren, bei dem sich zudem Abgrenzungsvereinbarungen anbieten, Widerspruch zu erheben.
  • BPatG, 27.01.2014 - 27 W (pat) 55/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "INGAST/INTERGAST" - zur Kostenauferlegung im Falle

    Ob gegen Sorgfaltspflichten nur derjenige verstößt, der trotz ersichtlich fehlender Verwechslungsgefahr Widerspruch einlegt (BPatG, Beschl. v. 18. Juni 2009 - 30 W (pat) 108/05, BeckRS 2009, 23711 - CigarSpa/Spa), kann vorliegend dahinstehen, denn es verstößt jedenfalls nicht gegen die Sorgfaltspflicht, in einem vom Ausgang her offenen Verfahren Widerspruch zu erheben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht