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   OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09   

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https://dejure.org/2009,23360
OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 (https://dejure.org/2009,23360)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 (https://dejure.org/2009,23360)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 12. August 2009 - 2 Ss OWi 795/09 (https://dejure.org/2009,23360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf Freiflächen vor Gaststätten innerhalb eines Einkaufszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bistrotische auf Freifläche vor der Gaststätte im Innenbereich eines Einkaufszentrums als dem Rauchverbot unterfallende Räumlichkeiten; Möglichkeit der Einordnung der Freifläche vor der Gaststätte im Innenbereich eines Einkaufszentrums als Innenraum einer Gaststätte; ...

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 26732
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    b) Einer anderen Auslegung des Begriffs "Innenraum" im Bezug auf das jeweilige Schutzobjekt i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayGSG stünde auch der Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG, der auch für Bußgeldtatbestände gilt (BVerfGE 71, 108/114; 87, 363/391; BVerfG NJW 2005, 349), entgegen, weil die Bußgeldbewehrung über die vom möglichen Wortsinn markierte, äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung hinaus zu Lasten des Betroffenen ausgedehnt würde.

    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    b) Einer anderen Auslegung des Begriffs "Innenraum" im Bezug auf das jeweilige Schutzobjekt i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayGSG stünde auch der Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG, der auch für Bußgeldtatbestände gilt (BVerfGE 71, 108/114; 87, 363/391; BVerfG NJW 2005, 349), entgegen, weil die Bußgeldbewehrung über die vom möglichen Wortsinn markierte, äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung hinaus zu Lasten des Betroffenen ausgedehnt würde.

    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95

    Vermögensstrafe

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 20.05.1998 - 2 BvR 1385/95

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 2 durch eine strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Verbleiben aber in Grenzfällen Zweifel, ob ein Verhalten schon oder noch unter den gesetzlichen Tatbestand fällt, ist für die Bestimmtheit der Straf- oder Bußgeldbewehrung in erster Linie der erkennbare und verstehbare Wortlaut des gesetzlichen Tatbestandes, also die Sicht des Bürgers maßgebend (st.Rspr.; vgl. BVerfGE 64, 389/393 f.; 71, 108/114 ff.; 87, 209/224; 105, 135/152 f. sowie BVerfG NJW 1998, 2589/2590 und NJW 2005, 349 jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 04.02.2009 - 7 L 1760/08

    St. Augustin: Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im HUMA- Einkaufszentrum

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Vor diesem Hintergrund hat auch das VG Köln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Ordnungsverfügungen der Verwaltungsbehörde, mit der einem Betreiber eines nicht durch bauliche Maßnahmen abgegrenzten Cafes innerhalb eines Einkaufszentrums die Durchsetzung eines Rauchverbotes auferlegt worden war, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 1, 4 des NiSchG in Nordrhein-Westfalen die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt (VG Köln Beschluss vom 04.02.2009 - Az. 7 L 1760/08 BeckRS 2009, 31433 und vom 23.03.2009 - Az. 7 L 131/09 BeckRS 2009, 32925).
  • VG Köln, 23.03.2009 - 7 L 131/09
    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    Vor diesem Hintergrund hat auch das VG Köln im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen Ordnungsverfügungen der Verwaltungsbehörde, mit der einem Betreiber eines nicht durch bauliche Maßnahmen abgegrenzten Cafes innerhalb eines Einkaufszentrums die Durchsetzung eines Rauchverbotes auferlegt worden war, zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 1, 4 des NiSchG in Nordrhein-Westfalen die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt (VG Köln Beschluss vom 04.02.2009 - Az. 7 L 1760/08 BeckRS 2009, 31433 und vom 23.03.2009 - Az. 7 L 131/09 BeckRS 2009, 32925).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09
    b) Einer anderen Auslegung des Begriffs "Innenraum" im Bezug auf das jeweilige Schutzobjekt i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayGSG stünde auch der Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG, der auch für Bußgeldtatbestände gilt (BVerfGE 71, 108/114; 87, 363/391; BVerfG NJW 2005, 349), entgegen, weil die Bußgeldbewehrung über die vom möglichen Wortsinn markierte, äußerste Grenze zulässiger richterlicher Auslegung hinaus zu Lasten des Betroffenen ausgedehnt würde.
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. August 2009 (Az.: 2 Ss OWi 795/09) wurde der Bescheid jedoch wieder zurückgenommen und das Verfahren eingestellt.

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit dem Antragsteller dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Abgesehen davon liegt auch aus einem anderen Grund kein Wertungswiderspruch darin, dass die Laufflächen vor den einzelnen Geschäften innerhalb eines Einkaufszentrums nicht vom öffentlich-rechtlichen Rauchverbot erfasst werden, wohl aber zu Gaststätten gehörende Räume und Flächen in demselben Gebäude (so aber OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 15, 19).

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. August 2009 (Az.: 2 Ss OWi 795/09) wurden die Bescheide jedoch wieder zurückgenommen und die Verfahren eingestellt.

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Abgesehen davon liegt auch aus einem anderen Grund kein Wertungswiderspruch darin, dass die Laufflächen vor den einzelnen Geschäften innerhalb eines Einkaufszentrums nicht vom öffentlich-rechtlichen Rauchverbot erfasst werden, wohl aber zu Gaststätten gehörende Räume und Flächen in demselben Gebäude (so aber OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 15, 19).

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 22 CS 11.1992

    Rauchverbot für Gaststätten erfasst auch Bewirtungsflächen im Einkaufszentrum

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit der Antragstellerin dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f.; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Abgesehen davon liegt auch aus einem anderen Grund kein Wertungswiderspruch darin, dass die Laufflächen vor den einzelnen Geschäften innerhalb eines Einkaufszentrums nicht vom öffentlich-rechtlichen Rauchverbot erfasst werden, wohl aber zu Gaststätten gehörende Räume und Flächen in demselben Gebäude (so aber OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 15, 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09

    Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage

    Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsposition auf eine in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Beschluss vom 12.08.2009 - 2 SsOWi 795/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

    A. zu der im Wortlaut allerdings abweichende Regelung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz OLG Bamberg, Beschluss vom 12.8.2009 - 2 Ss OWi 795/09 -, LexisNexis.
  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit dem Antragsteller dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f.; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Abgesehen davon liegt auch aus einem anderen Grund kein Wertungswiderspruch darin, dass die Laufflächen vor den einzelnen Geschäften innerhalb eines Einkaufszentrums nicht vom öffentlich-rechtlichen Rauchverbot erfasst werden, wohl aber zu Gaststätten gehörende Räume und Flächen in demselben Gebäude (so aber OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 15, 19).

  • BayObLG, 09.08.2022 - 201 ObOWi 903/22

    Zu den Voraussetzungen der Außengastronomie nach § 27 12. BayIfSMV

    In seiner Entscheidung vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 formuliert das OLG Bamberg (Anm. d. Senats: vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 bei juris = OLGSt OWiG § 3 Nr. 2 = BeckRS 2009, 26732) zum Begriff "Innenraum" i.S.d. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayGSG: "Von einem Innenraum kann nach dem allgemeinen sprachlichen Verständnis sowie auch nach dem Willen des Gesetzgebers nur bei einem geschlossenen Raum ausgegangen werden, der nach allen Seiten von Wänden oder Fenstern eingegrenzt wird, ohne dass es aber auf das Material oder die Beschaffenheit der den Raum umgrenzenden Wände, Türen und Fenster ankommt.
  • VG Köln, 13.12.2011 - 7 K 593/09

    Rechtmäßigkeit eines Rauchverbots hinsichtlich eines in einem Einkaufszentrum

    Demnach erscheint ein Rauchverbot für Gastflächen auch in Räumen, die in weiteren Teilbereichen für andere Zwecke genutzt werden und keinem Rauchverbot unterliegen, hinreichend sachlich gerechtfertigt und nicht unverhältnismäßig, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 B 512/09 - ; zustimmend nunmehr VG Köln, Beschluss vom 29.07.2010 - 7 L 534/10 - und Urteil vom 27.07.2010 - 7 K 7449/08 - ; ebenso BayVGH, Beschluss vom 11.11.2011 - 22 CS 11.1992 - und VG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2009 - 11 K 4149/08 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 18.10.2011 - 10 S 2533/09 - ; a.A. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 657/09

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

    A. zu der im Wortlaut allerdings abweichende Regelung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesundheitsschutzgesetz OLG Bamberg Beschluss vom 12. August 2009 - 2 Ss OWi 795/09 -, LexisNexis.
  • VG Köln, 29.07.2010 - 7 L 534/10

    Gelten des Rauchverbots in einer sich ohne eigene räumliche Abgrenzung auf der

    Ein weitergehender Schutz der Passanten eines Einkaufszentrums durch Rauch aus Rauchergaststätten wäre beispielsweise bei einer ausdrücklichen Einbeziehung von Einkaufszentren in die Regelung des generellen Rauchverbots nach § 2 NiSchG möglich, die bereits in einigen Landesgesetzen erfolgt ist, vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09 - m.w.N.
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