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AG Neuss, 04.09.1998 - 34 C 453/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Anwaltsvertrages bei unzulässiger Werbung aufgrund Herantretens an den Mandanten durch ein Autohaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2009, 28080
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83
Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein
Auszug aus AG Neuss, 04.09.1998 - 34 C 453/97
Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anwalt (ist vgl. BGHZ 91, 324; BGH in NJW 1991, 2085 f). - BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95
Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels …
Auszug aus AG Neuss, 04.09.1998 - 34 C 453/97
Wer ein solches Geschäft ausführt, kann den Aufwand hierfür nicht für erforderlich halten (vgl. BGH in NJW 1997, 47 (49)).
- AG Offenbach, 09.10.2013 - 380 C 45/13
Anwendung der Regeln über den Fernabsatz auf den Anwaltsvertrag
Denn selbst wenn ein solcher Verstoß hier gegeben wäre, würde er nicht gemäß § 134 BGB die Nichtigkeit des Vertrags nach sich ziehen (a. A. ohne Begründung AG Weilheim, NJW 2013, 243; AG Neuss, BeckRS 2009, 28080). - LG Bielefeld, 26.02.2020 - 21 S 88/18 Vereinzelt wird in der Rechtsprechung zwar vertreten, dass ein Verstoß gegen das Werbeverbot gemäß § 134 zur Nichtigkeit des so angebahnten Anwaltsvertrags führen soll (vgl. AG Weilheim NJW 2013, 243; AG Neuss Schaden-Praxis 1999, 30 = BeckRS 2009, 28080; dagegen AG Offenbach BeckRS 2013, 19026).