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   OLG München, 23.10.2009 - 10 U 2809/09   

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https://dejure.org/2009,18356
OLG München, 23.10.2009 - 10 U 2809/09 (https://dejure.org/2009,18356)
OLG München, Entscheidung vom 23.10.2009 - 10 U 2809/09 (https://dejure.org/2009,18356)
OLG München, Entscheidung vom 23. Oktober 2009 - 10 U 2809/09 (https://dejure.org/2009,18356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fahrradunfall auf einem Geh- und Radweg: Haftungsverteilung bei Beteiligung von Fußgänger und Radfahrer

  • verkehrslexikon.de

    Überwiegende Haftung des Radfahrers bei einem Unfall auf einem gemeinsamen Rad- und Fußweg

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger auf einem kombinierten Geh- und Radweg; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 2/3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 28836
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf

    Danach haben Fußgänger und Radfahrer bei der gemeinsamen Nutzung eines Rad-/Gehweges gemäß § 1 Abs. 2 StVO im besonderen Maße wechselseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen (vgl. zuletzt BGH NZV 2009, 177; OLG München, Urteil vom 23.10.2009, Az. 10 U 2809/09, BeckRS 2009, 28836, zitiert nach Beckonline; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, § 27 Rdnr. 84).

    Ohne erkennbare Reaktion des anderen Verkehrsteilnehmers auf ein Klingelzeichen ist er indes gehalten, seine Geschwindigkeit zu reduzieren und sich bremsbereit zu verhalten (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 239; OLG München, Urteil vom 23.10.2009, Az. 10 U 2809/09, BeckRS 2009, 28836, zitiert nach Beckonline).

  • KG, 11.08.2010 - 12 U 179/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Mitverschuldensquote eines Fahrradfahrers bei

    Dementsprechend hätte er seine Geschwindigkeit aber auch soweit reduzieren müssen, dass er gefahrlos bremsen kann (vgl. OLG München - 10 U 2809/09 - NJW-Spezial 2010, 10).
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