Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 28 B 529/07 AS PKH |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auskunftsansprüche zum Einkommen und Vermögen bezüglich des Partners in einer Bedarfsgemeinschaft im Zusammenhang mit der Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II); Prüfung der Erfolgsaussichten im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Folgen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 27.02.2007 - S 6 AS 113/07
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 28 B 529/07 AS PKH
Papierfundstellen
- BeckRS 2009, 65419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 28 B 529/07
Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357).Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. BVerfGE 81, 347, 358).
- BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 28 B 529/07
4 Kommt insbesondere eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 3. Juni 2003, 1 BvR 1355/02, NJW-RR 2003, 1216). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2007 - L 28 B 529/07
Ist dies im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht möglich, muss möglicherweise im Rahmen einer Folgenabwägung entschieden werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927 ff.).
- OLG Hamm, 12.04.2012 - 3 RBs 426/11
Ahndungsvoraussetzung für die Zuwiderhandlung gegen ein Auskunfstverlangen
- L 19 B 130/07 AS - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Mai 2007 - L 28 B 529/07 AS -, BeckRS 2009, 65419; Sander in: Hohm (Hrsg.), GK-SGB II, § 60 Rdnr. 20 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Steinmeyer in: Gagel, SGB II/SGB 111, 44. - LSG Bayern, 07.01.2009 - L 8 B 760/08
Erstattungspflicht von zuviel gezahltem Arbeitslosengeld wegen Nachgehens einer …
Erst wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Rechtsschutzsuchenden ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens PKH zu verweigern (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 03.06.2003, 1 BvR 1355/02, NJW-RR 2003, 1216 vgl. z.B. Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 09.05.2007, Az.: L 28 B 529/07 AS PKH).