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   BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09   

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https://dejure.org/2009,5270
BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09 (https://dejure.org/2009,5270)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2009 - 5 StR 22/09 (https://dejure.org/2009,5270)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09 (https://dejure.org/2009,5270)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 55 StGB; § 51 StGB; § 67 StGB ; § 64 StGB
    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall; Gesamtwürdigung); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Vorwegvollzug (Anrechnung erlittener Untersuchungshaft; Anrechnung von vollstreckter Strafhaft); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung der Strafrahmenbildung im Falle eines schweren Raubes gem. § 250 Strafgesetzbuch (StGB) und Umfang einer Berücksichtigung wesentlicher Strafmilderungsgründe

  • Judicialis

    StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkretisierung der Strafrahmenbildung im Falle eines schweren Raubes gem. § 250 Strafgesetzbuch ( StGB ) und Umfang einer Berücksichtigung wesentlicher Strafmilderungsgründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2009, 8265
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.04.1991 - 4 StR 121/91

    Anrechnung der Untersuchungshaft bei teilweisem Vorwegvollzug der Strafe

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09
    Bei dem Angeklagten G., dessen Revision insgesamt erfolglos bleiben muss, hat die Strafkammer allerdings hinsichtlich der Bestimmung des Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne weiteres in die Dauer eines angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen ist, der mithin nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft abzukürzen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2431; Fischer aaO § 67 Rdn. 9).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Zäsur

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09
    Es wäre indes zugleich die bei der Vorverurteilung zu e ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafbildung aufzuheben gewesen, und die hiervon betroffenen beiden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung zu d wären einer weiteren neuen Gesamtstrafbildung zuzuführen gewesen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 2 und 7; Fischer aaO § 55 Rdn. 11).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09
    Es wäre indes zugleich die bei der Vorverurteilung zu e ausgesprochene nachträgliche Gesamtstrafbildung aufzuheben gewesen, und die hiervon betroffenen beiden Einzelstrafen aus der Vorverurteilung zu d wären einer weiteren neuen Gesamtstrafbildung zuzuführen gewesen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 2 und 7; Fischer aaO § 55 Rdn. 11).
  • BGH, 09.05.2007 - 5 StR 24/07

    Steuerhinterziehung; fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 25.02.2009 - 5 StR 22/09
    Ohne Bedeutung bleibt die vollständige Vollstreckung der bei der zäsurbegründenden Verurteilung verhängten Geldstrafe, die im Rahmen des § 55 StGB trotz Anwendung des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB im Zusammenhang mit den prinzipiell einbeziehungsfähigen Freiheitsstrafen zu betrachten ist (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 232; Fischer aaO § 55 Rdn. 6).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 571/10

    Befangenheitsrüge gegen Schöffen wegen der vorschnellen Übernahme eines

    Eine Korrektur - oder auch die Anordnung des Wegfalls - des angeordneten Teilvorwegvollzugs ist bei dieser Sachlage entbehrlich (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09 Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 56/09

    Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Betäubungsmittelabhängigkeit (rechtsfehlerhafte

    Hinsichtlich des von der Strafkammer bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB hat sie allerdings nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist (BGH NJW 1991, 2431; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Fischer, StGB 56. Aufl. § 67 Rdn. 9).

    Eine Neufassung oder Anordnung des Wegfalls des Teilvorwegvollzugs ist deshalb entbehrlich (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).

  • BGH, 08.07.2010 - 4 StR 210/10

    Konkurrenzen beim bewaffneten Handeltreiben; unerlaubte Erwerb von

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass bei der Bestimmung des teilweisen Vorwegvollzugs der Strafe nach § 67 Abs. 2 StGB dieser nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen ist, weil die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB) ohne Weiteres in die Dauer eines angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09 - und vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09; vgl. auch Fischer aaO § 67 Rdn. 9 a m.w.N.).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09

    Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des

    Eine Kürzung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs um die Dauer der bisher erlittenen Untersuchungshaft ist nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).
  • BGH, 17.06.2009 - 2 StR 180/09

    Rechtsfehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Erörterungsmangel;

    Eine etwa vollständige Vollstreckung der genannten Sanktionen nach dem angefochtenen Urteil wäre für die gleichwohl gebotene Einbeziehung ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschl. vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09).
  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 331/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beisichführen; jederzeitige

    Die Berechnung der Strafkammer beruht möglicherweise darauf, dass sie die Dauer des Vorwegvollzugs um diejenige der bisher erlittenen Untersuchungshaft gekürzt hat; dies ist indes nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09, juris Rn. 5).
  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 436/17

    Beurteilung der voraussichtlichen Dauer des Vorwegvollzugs unter Hinzuziehung

    Eine Kürzung der Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs um die Dauer der bisher erlittenen Untersuchungshaft ist indes nicht zulässig (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09, juris Rn. 5; vom 19. Januar 2010 - 4 StR 504/09, NStZ-RR 2010, 171, 172; vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17, juris Rn. 13).
  • BGH, 27.11.2018 - 2 StR 412/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Teilvorwegvollzug)

    Allerdings hat die Strafkammer hinsichtlich des von ihr bestimmten Teilvorwegvollzugs nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB nicht bedacht, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist; dieser ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen Untersuchungshaft zu kürzen (BGH, Beschluss vom 23. April 1991 - 4 StR 121/91, NJW 1991, 2431; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; vom 23. Januar 2018 - 5 StR 625/17; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 450 Rn. 10c).
  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 114/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Feststellungen zu den Voraussetzungen der

    Sollten diese Verurteilungen bereits zum Zeitpunkt des ersten Urteils in dieser Sache vollständig vollstreckt gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 5 StR 22/09; Fischer, StGB 56. Aufl. § 55 Rdn. 37), wird das neue Tatgericht zu prüfen haben, ob dem Angeklagten durch die entgangene Gesamtstrafenbildung Nachteile entstanden sind und gegebenenfalls diese durch einen angemessenen und erkennbaren Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung zu berücksichtigen haben.
  • OLG Celle, 15.08.2018 - 2 Ws 302/18

    Berechnung der verlängerten Höchstfrist einer Unterbringung in der

    Dieser Zweck kann jedoch nur erfüllt werden, wenn der Vorwegvollzug auf die ersten zwei Drittel des Straf- und Maßregelvollzuges angerechnet und somit bei der Berechnung des Aussetzungszeitpunktes nach § 67 Abs. 5 S. 1 StGB berücksichtigt wird(vgl. BGH NStZ-RR 2010, 171-172, juris Rn. 5; BGH StRR 2009, 230-231, juris Rn. 5).
  • OLG Zweibrücken, 22.11.2021 - 1 OLG 2 Ss 36/21

    Strafrahmenwahl und Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten: Strafmildernde

  • BGH, 28.06.2011 - 4 StR 17/11

    Bemessung des Vorwegvollzuges

  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 407/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorwegvollzug (Beschränkung der

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