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   OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09   

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https://dejure.org/2009,18225
OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,18225)
OLG Jena, Entscheidung vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,18225)
OLG Jena, Entscheidung vom 17. August 2009 - 1 Ws 277/09 (https://dejure.org/2009,18225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    § 58 RVG
    Anrechnung, Vorschuss, Umfang, Pauschgebühr

  • Burhoff online

    § 42 RVG
    Anrechnung, Vorschuss, Umfang, Pauschgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von Pflichtverteidigergebühren auf aus der Staatskasse festgesetzte Gebühren; Begrenzung der Vergütungshöhe eines Pflichtverteidigers auf die ihm als Wahlverteidiger zustehende Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von Zahlungen des Angeklagten oder von Dritten auf die Pflichtverteidigervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2010, 107
  • BeckRS 2009, 86298
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Auszug aus OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09
    Der Wille des Gesetzgebers ist insoweit deutlich; eine Änderung der bisherigen Rechtslage war danach nicht beabsichtigt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007, Az.: 3 Ws 320/07, m.w.N., bei Juris).
  • OLG Köln, 19.12.2008 - 2 Ws 626/08

    Vorschuss - Anrechnung - Pflichtverteidigervergütung - vorbereitendes Verfahren -

    Auszug aus OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09
    (Schneider/Wolf, RVG , 4. Aufl., § 58 Rn. 61; Hartung/Römermann/Schons, RVG , 2.Aufl., § 58 Rn. 65; Riedel/Sußbauer, RVG , 9.Aufl., § 58 Rn. 28; Burhoff/Volpert, RVG , 2. Aufl., § 58 Rn. 27; a.A. -aber ohne Begründung- nur: OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2008, Az.: 2 Ws 626/08, bei juris).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 264/99

    Umfang der Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Jena, 17.08.2009 - 1 Ws 277/09
    Für die Zulassung der Revision in Zivilsachen ist anerkannt, dass diese grundsätzlich auf diejenige Prozesspartei beschränkt werden kann, zu deren Ungunsten die als grundsätzlich angesehene Rechtsfrage entschieden worden ist (vgl. BGH MDR 2002, 964 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 2 Ws 267/20

    Anspruch gegen den Beschuldigten, Pflichtverteidigergebühren, Anrechnung,

    Der Sinn dieser Regelung besteht darin, dass der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten nicht mehr erhalten soll als ein Wahlverteidiger (vgl. OLG Jena Rpfleger 2010, 107 = BeckRS 2009, 86298; Volpert in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017, § 52 Rdn. 30; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 52 Rdn. 30).
  • OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der

    Zudem gilt der Grundsatz, dass der Pflichtverteidiger nicht besser gestellt werden soll als ein vom Angeklagten beauftragter Wahlverteidiger, dessen Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind (KG a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 Rdn. 24 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Jena, 20.04.2017 - 1 Ws 354/16

    Pflichtverteidigervergütung: Begriff der "Höchstgebühren eines Wahlanwalts" als

    Ausweislich der Gesetzesbegründung wollte der Gesetzgeber den Regelungsgehalt des § 58 Abs. 3 RVG a. F. im Sinne der so in der Literatur vertretenen Auffassung (wie sie auch in der eine Erinnerung gegen den Kostenansatz betreffenden Senatsentscheidung vom 17.08.2009, Az. 1 Ws 277/09, bei juris, ausdrücklich zugrunde gelegt worden ist) durch die Ergänzung um Abs. 3 Satz 4 RVG lediglich klarstellen; dahin wird diese Regelung auch in der neueren Kommentierung verstanden, wonach - durch § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG entsprechend der früheren Rechtslage erreicht werde, dass der Anwalt nicht mehr als die Wahlverteidigergebühren erhalte (Gerold/Schmidt/ Burhoff , RVG, 22. Aufl, Rdnr. 79), - der Gesetzgeber Satz 4 angefügt habe, der besage, was schon bislang unstreitig gewesen sei ( Hartung /Schön/Enders, RVG, 3. Aufl., a. a. O., Rdnr. 42) bzw. der schon der vorher in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung entspreche (Burhoff/ Volpert , RVG, 4. Aufl., Rdnr. 60).
  • OLG Koblenz, 08.08.2019 - 2 Ws 224/19

    Pflichtverteidiger, Anrechnung von Zahlungen, Höchstgebühr

    Auch das Oberlandesgericht Jena hatte schon in einem Beschluss vorn 17. August 2009 (abgedruckt in BeckRS 2009, 86298) bereits vor Inkrafttreten des § 58 Abs. 3 Satz 4 RVG ausgeführt, es sei - entgegen einer zuvor vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung (JurBüro 1979, 71) - bei der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung sicherzustellen, dass der Pflichtverteidiger neben den vollen Pflichtverteidigergebühren zusammen mit den bereits erhaltenen Zahlungen und Vorschüssen nicht mehr erhält, als ihm als Wahlverteidigervergütung zustünde.
  • LG Bad Kreuznach, 15.10.2018 - 2 KLs 1023 Js 6546/17

    Anrechnung, Plfichtverteidigergebühren, Vorschuss, Wahlanwalt

    Vor Einführung des § 58 Abs. 3 S. 4 RVG sollte nach der überwiegenden Ansicht durch § 58 Abs. 3 RVG auch verhindert werden, dass der Anwalt neben den vollen Pflichtverteidigergebühren zusammen mit den bereits erhaltenen Zahlungen und Vorschüssen im Einzelfall mehr erhält, als er erhalten würde, wenn er nur als Wahlverteidiger tätig geworden wäre (vgl.: OLG Jena, Beschluss vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 m.w.N.; Gerold/Schmidt/Madert, RVG, § 58 Rn. 26).
  • LG Köln, 18.06.2014 - 105 Qs 146/14

    Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren eines beigeordneten

    Allerdings ist wegen § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG zu berücksichtigen, dass der Pflichtverteidiger bei der Entfaltung seiner Tätigkeit keine unnötigen Handlungen unternehmen und insoweit auch keine Besserstellung im Vergleich zu einem beauftragten Wahlverteidiger entstehen darf, der aufgrund einer Kostenentscheidung nach § 467 StPO jedenfalls nur die notwendigen Verteidigungshandlungen abrechnen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10 [Rn. 4, 5]; OLG Jena, Beschluss vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 [Rn. 24] - nach juris).
  • LG Aachen, 23.11.2020 - 60 Qs 55/20

    Tätigkeit des Verteidigers; Vergütung nach Rücknahme der Berufung

    Zudem gilt der Grundsatz, dass der Pflichtverteidiger nicht besser gestellt werden soll als ein vom Angeklagten beauftragter Wahlverteidiger, dessen Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind (KG a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 17.08.2009 - 1 Ws 277/09 Rdn. 24 -, zitiert nach Juris).
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