Rechtsprechung
LG Braunschweig, 21.09.2009 - 7 Qs 280/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 142 StPO
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Aufhebung der Bestellung eines gerichtlich bestimmten Pflichtverteidigers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung der Bestellung eines gerichtlich bestimmten Pflichtverteidigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Nicht aus dem Haus, nicht in der Welt - Auch "nachträgliche” Pflichtverteidigerbenennung hat der Amtsrichter zu berücksichtigen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger - Benennungsfrist versäumt - macht nichts …..
- kuczyfu.de (Leitsatz)
Rechtzeitige Benennung eines Pflichtverteidigers
- kuczyfu.de (Leitsatz und Auszüge)
§ 142 StPO
Vorschlag rechtzeitig vor Außenwirkung - kuczyfu.de (Leitsatz)
§ 142 StPO
Anhörung vor Pflichtverteidigerbeiordnung
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)
Nicht aus dem Haus, nicht in der Welt - Auch "nachträgliche” Pflichtverteidigerbenennung hat der Amtsrichter zu berücksichtigen
Papierfundstellen
- StV 2010, 69
- BeckRS 2010, 3738
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15
Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen …
Dementsprechend hat der Vorsitzende, solange er noch keinen Pflichtverteidiger bestellt hat, grundsätzlich auch den nach Ablauf der Frist vom Beschuldigten geäußerten Wunsch auf Beiordnung eines von ihm benannten Verteidigers zu berücksichtigen, wenn der Beiordnung keine gewichtigen Gründe entgegenstehen (vgl. LG Braunschweig, Beschluss vom 21. September 2009 - 7 Qs 280/09, juris Rn. 3). - AG Berlin-Tiergarten, 22.01.2015 - (284b Cs) 274 Js 5378/13
Wohnungsdurchsuchung ohne richterliche Anordnung - Verkennung des …
Dies gilt hier auch im Hinblick auf die recht geringe Aussagekraft der Wahrnehmung des Geruchs von Cannabis, die laut OLG Hamburg (StV 2008, 12; so auch LG Hamburg StRR 2009, 402 - nach juris -) eine richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung ohne konkrete - hier fehlende - Hinweise auf das Vorliegen einer größeren Drogenmenge nicht ohne Weiteres erlauben würde.