Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09   

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https://dejure.org/2010,4324
OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09 (https://dejure.org/2010,4324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.03.2010 - 4 U 174/09 (https://dejure.org/2010,4324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. März 2010 - 4 U 174/09 (https://dejure.org/2010,4324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit einer Kostentragungsklausel für die Rücksendung in der Widerrufsbelehrung ohne gleichzeitige vertragliche Auferlegung dieser Kostentragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • info-it-recht.de

    Übernahme der Rücksendekosten in den Widerrufsfolgen (40-Euro-Vereinbarung) nur mit vertraglicher Auferlegung dieser Kostentragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belehrung über die Kosten der Rücksendung bei einem Fernabsatzgeschäft unter 40 EUR

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rücksendekosten dürfen nicht in AGB versteckt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Vermischung von Widerrufsbelehrung und AGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay und Onlineshop: Abmahnung wegen unwirksamer 40 Klausel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rücksendekosten dürfen nicht in den AGB versteckt werden - Klausel in Widerrufsbelehrung als vertragliche Vereinbarung nicht ausreichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1193
  • BeckRS 2010, 6648
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 51/09

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung; Rücksendekosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09
    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 W 7/08

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

    Auszug aus OLG Hamm, 02.03.2010 - 4 U 174/09
    Die nötige Vereinbarung kann, wie vom Senat auch bereits entschieden, nicht nur im Rahmen der Belehrung über die Widerrufsfolgen geschehen, da die Belehrung einseitigen Charakter besitzt, nicht zum eigentlichen Bestellvorgang gehört und insofern nicht zugleich beansprucht, selbst Vertragsbestandteil zu sein (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2009, 2 U 51/09, S. 8 f.; vorausgesetzt auch vom OLG Hamburg Beschl. v. 24.01.2008, Az. 3 W 7/08, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 11.03.2014 - 4 U 127/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens nicht zugelassener Fahrzeugteile

    Ob etwas anderes gilt, wenn die Widerrufsbelehrung formell Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters ist (so wohl die von den Beklagten angeführte Entscheidung OLG München, Beschluss vom 07.02.2012 - 29 W 212/12 -, BeckRS 2012, 12766; a.A. Senat, Urteil vom 02.03.2010 - 4 U 174/09 -, BeckRS 2010, 06648), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Brandenburg, 22.02.2011 - 6 U 80/10

    Widerrufsrecht im Verbrauchervertrag: Wirksamkeit der Angabe der Rücksendekosten

    1.1) Bei der Bestimmung des § 357 Abs. 2 BGB handelt es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1193; KG GRUR-RR 2008, 308; OLG Koblenz, K&R 2010, 353).

    30 c) Mit seiner Beurteilung steht der Senat nicht im Widerspruch zu der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Urteil vom 02.03.2010, 4 U 180/09, NJW-RR 2010, 1193).

  • OLG Hamm, 23.05.2013 - 4 U 196/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veräußerung von Batterien, Akkus und Elektronikgeräten

    Dem entspricht es, dass der Verbraucher in solchen Widerrufsbelehrungen, mit denen er die Aufklärung über gesetzlich vorgegebene Rechte und Folgen verbindet, auch kein einseitiges Vertragsangebot zu seinem Nachteil erwartet (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 1193 =Urteil vom 2. März 2010 -4 U 180/09; Senat, MMR 2010, 684 = Urteil vom 30. März 2010 -4 U 212/09; OLG Hamburg MMR 2010, 320).
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