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   LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08 -W   

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LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08 -W (https://dejure.org/2008,29678)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.04.2008 - 2 Qs 10/08 -W (https://dejure.org/2008,29678)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. April 2008 - 2 Qs 10/08 -W (https://dejure.org/2008,29678)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 116 AO; § 208 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 404 AO; § 257 StGB; § 259 StGB; § 17 UWG; Art. 13 GG; Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; Art. 8 EMRK; § 94 StPO; § 102 StPO; § 304 StPO
    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch Straftaten nach deutschem und ausländischem Strafrecht (völkerrechtswidrige Beweismittelbeschaffung: Ankauf gestohlener Daten, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Begünstigung, Betriebsspionage, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen der fehlenden Angaben der einzelnen dargelegten Einkünfte aus Kapitalerträgen der Chrismar Stiftung und der Tilly Finance Ltd. Road Town in einer Einkommensteuererklärung; Voraussetzungen für einen Anfangsverdacht für Straftaten i.S.d. § 370 Abgabenordnung (AO) als ...

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Logistep

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverbote und Völkerrecht: Die Affäre Liechtenstein in der Praxis (Prof. Dr. Günter Heine; HRRS 12/2009, 540 ff.)

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Logistep

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 7104
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Dann wäre jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots - jenseits des in § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO normierten - unerträglich (vgl. BGHSt 31, 304, 308).

    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.04.2008 - 2 Qs 3/08

    Anordnung von Strafaufschub: Unterbringung in einer anderen Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Prüft die Steuerfahndung in zulässiger Weise in Jahren, die zwar steuerstrafrechtlich verjährt, aber gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 AO steuerlich noch offen sind, so kann dies nur mit den Mitteln der Abgabenordnung nach den §§ 85 ff. AO, nicht aber mit den Mitteln der Strafprozessordnung erfolgen (vgl. Tormöhlen, wistra 1993, 174 ff.; Beschluss der Kammer vom 26.03.2008, Az. 2 Qs 3-6/08).

    Diese Entscheidung ist jedoch im Zusammenhang mit dem Fortfall des Fortsetzungsfestsetzungszusammenhangs getroffen worden und betrifft die Fallkonstellation, dass zwar Fälle zuvor ausermittelt, angeklagt und insoweit auch eine Verurteilung erfolgt worden war, obwohl wegen des Fortfalls des Fortsetzungsfestsetzungszusammenhanges bereits Verjährung eingetreten war (vgl. Beschluss der Kammer vom 26.03.2008, Az. 2 Qs 3-6/08).

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).
  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).
  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Dem geltenden Recht ist ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen - mögliche - Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd (vgl. BGHSt 44, 243, 249).
  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).
  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 666/86

    Polizeispitzel in der Untersuchungshaft

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Dass dabei möglicherweise der BND selbst im strafrechtlich zumindest bedenklichen Raum gehandelt haben mag, ist insofern unschädlich, als dass im besonderen Maße zu berücksichtigen ist, dass bei Annahme der Fernwirkung dieses möglichen Verfahrensverstoßes, ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel herbeiführt würde, welches dazu führte, dass das gesamte Strafverfahren lahmgelegt würde (vgl. BGHSt 32, 71; BGH, NStZ 1989, 33).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Die rechtswidrige Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson schließt seine Verwertung im Strafverfahren nämlich grundsätzlich nicht aus (vgl. BGH, NJW 1978, 1390; BGH, NJW 1989, 2760).
  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

    Auszug aus LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08
    Solches wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beispielsweise angenommen bei der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (vgl. BGHSt 36, 396) oder ohne richterliche Anordnung (vgl. BGHSt 31, 304; BGHSt 35, 32) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (vgl. BGHSt 34, 39), ferner bei der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (vgl. BGHSt 31, 296) und bei akustischer Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (vgl. BGHSt 42, 372) und in einem Krankenzimmer (vgl. BGHSt 50, 206).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94

    Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59

    Tonband

  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Insoweit bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 22. April 2008 - 2 Qs 10/08 -, der eine Unverwertbarkeit der angekauften Daten selbst dann ablehnt, wenn zugunsten der Beschuldigten davon auszugehen wäre, dass deutsches Strafrecht über § 7 StGB anwendbar sei, der Ankauf sich als Begünstigung im Sinne des § 257 StGB und als Beihilfe zum Geheimnisverrat nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG darstelle und die Vortat den Tatbestand der Betriebsspionage nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG erfülle.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    (a) Die dem Beschluss des Landgerichts Koblenz durch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 17. September 2010 (Az.: 014 Qs - 131Js 150/10 - 60/10 u.a., juris) zugrunde liegende fachgerichtliche Wertung, dass die rechtswidrige oder strafbare Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson nicht per se zur Unverwertbarkeit dieses Beweismittels im Strafverfahren führt, entspricht der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88 -, NJW 1989, 2760 [2761 ff.] m.w.N.; LG Bochum, Beschluss vom 22. April 2008 - 2 Qs 10/08 -, HRRS 2009 Nr. 1111).
  • LG Bochum, 07.08.2009 - 2 Qs 2/09

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

    Dies gilt selbst dann, wenn dabei nach innerstaatlichem Recht rechtswidrig oder gar strafbar gehandelt worden sein sollte (vgl. Kammerbeschluss vom 22. April 2008).
  • FG Münster, 30.01.2014 - 2 K 3074/12

    Kein Verwertungsverbot beim Ankauf von Bank-CDs

    Hinsichtlich der CD, die Auslöser der sogenannten Steueraffäre gewesen sei, habe das LG C unter den Az. 2 Qs 10/08 und 2 Qs 2/09 entschieden, dass die über den BND erworbenen Daten verwertbar seien.
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