Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 28.04.2009 - 5 S 159/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23823
LG Mönchengladbach, 28.04.2009 - 5 S 159/08 (https://dejure.org/2009,23823)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 28.04.2009 - 5 S 159/08 (https://dejure.org/2009,23823)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 28. April 2009 - 5 S 159/08 (https://dejure.org/2009,23823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus Parkbuchten ausparkenden Fahrzeugs mit einem vor den Parkbuchten parkenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 7182
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06

    Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.04.2009 - 5 S 159/08
    Der Streitwert für das Berufungsverfahren war auf 641, 94 EUR festzusetzen, da die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (MDR 2007, 1149, zitiert nach Juris), die von der Kammer gleichfalls vertreten wird (vgl. den Beschluss des Einzelrichters der Kammer in dieser Sache vom 17.12.2008), sich als Nebenforderung im Sinne von § 4 ZPO nicht werterhöhend auswirkten.
  • OLG Hamm, 28.09.2021 - 7 U 49/20

    Parken gegen die Fahrtrichtung; Kausalität; Verkehrsverstoß Polizei

    Demgegenüber kommt eine Mithaftung des Halters des verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges in Betracht, wenn Dunkelheit herrschte oder es für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete (vgl. zum Ganzen: Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 16. Aufl. 2020, Rn. 288 - 299; OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 15.3.2018 - 16 U 212/17, Rn. 17, beck-online: Mithaftung 25 %; LG Mönchengladbach Urt. v. 28.4.2009 - 5 S 159/08, juris, Rn. 10 f.: Mithaftung 25 %; KG Berlin Urt. v. 10.7.1975 - 12 U 592/75, juris, nur Leitsätze: Mithaftung 33 %; OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1998 - 6 U 147/98, juris, Rn. 8 ff.: Mithaftung 1/3).
  • LG Hagen, 12.12.2012 - 7 S 100/12

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall wegen Abwürgen des Motors

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung des Kammergerichts Berlin (vgl. Urt. v. 31.03.2009 - Az. 42 O 41/09, Schaden-Praxis 2010, 70) ist auf den vorliegenden Fall nicht eins zu eins übertragbar.
  • LG Kassel, 08.03.2013 - 5 O 118/12

    Zur Haftung eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Rahmen der

    Wird in diesem Schutzbereich sichtbehindernd geparkt, kommt eine Mithaftung des verbotswidrig Parkenden in Betracht (etwa LG Mönchengladbach BeckRS 2010, 07182).
  • AG Berlin-Schöneberg, 12.06.2017 - 16 C 50/17

    Ersatz der Kosten für anwaltliches Schreiben?

    (vgl. Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Auflage, § 92 Rz. 11 m.w. Nachw., AG Kerpen, Urteil vom 12.07.2011 - 104 C 12/11; LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.04.2009, 5 S 159/08).
  • LG Wuppertal, 13.05.2011 - 6 S 1/11

    Erhöhung der Betriebsgefahr eines Lkw i.R.e. Schadensersatzanspruchs infolge

    Zwar ist mit dem Amtsgericht und den Beklagten dem Grundsatz nach davon auszugehen, dass sich der Geschädigte regelmäßig eine Mithaftquote - nach der Rechtsprechung je nach Lage des Falles von ¼ bis ½ - anrechnen lassen muss, wenn er sein Fahrzeug verkehrswidrig abgestellt hat und es unter anderem wegen dieses Umstandes zu einem Verkehrsunfall gekommen ist (vgl. KG Berlin, VerkMitt 1991, Nr. 60 und VersR 1978, 140; LG Mönchengladbach, Schaden-Praxis 2010, 70; LG Mainz, Schaden-Praxis 1995, 264 sowie die von den Beklagten herangezogenen Entscheidungen BGH, VersR 1987, 259 und OLG Braunschweig, VersR 1976, 448; die im Weiteren für OLG Köln angegebene Fundstelle NJW 1984, 478 erweist sich als unzutreffend und ist auch anderweit nicht ersichtlich).
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