Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.08.1984 - 14 W 510/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Teilurteil; Zahlung gegen Sicherheitsleistung; Bankbürgschaft; Kostenquotenentscheidung; Avalkosten; Vollstreckung; Kostenquote
Papierfundstellen
- VersR 1985, 273
- BeckRS 2010, 11399
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.02.2016 - VII ZB 56/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Kosten für eine Prozessbürgschaft als Kosten der …
(2) Vereinzelt wird hingegen angenommen, dass es sich um Kosten zur Beschaffung des Titels und damit um Kosten des Rechtsstreits, die nach §§ 103 ff. ZPO festzusetzen sind, handelt (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2010, 11399; OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, 430). - OLG Hamm, 10.01.2014 - 25 W 164/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Prozessbürgschaft
Soweit sich demgegenüber der Rechtspfleger in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 21.06.2013 auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 29.08.1984 (Az. 14 W 510/84, zit. nach juris) bezogen hat, trägt diese Entscheidung die von ihm vertretene Rechtsansicht nicht. - OLG Koblenz, 22.06.1992 - 14 W 303/92
Erstattungsfähigkeit von Avalzinsen bei Abschluss eines Vergleichs in der …
Bei den Kosten einer Bankbürgschaft, die als Sicherheit für die Vollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil zu erbringen war, besteht eine derartige Bindung jedoch nicht (OLG Düsseldorf, JurBüro 1984, 598, 600; OLG Köln JurBüro 1979, 763; Senatsentscheidung vom 29. April 1984 - 14 W 510/84, VersR 1985, 273 (nur LS)).