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   OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - I-2 U 116/07   

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OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - I-2 U 116/07 (https://dejure.org/2010,9979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2010 - I-2 U 116/07 (https://dejure.org/2010,9979)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - I-2 U 116/07 (https://dejure.org/2010,9979)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für eine Sicherheitsschaltegeräte-Modulanordnung mit mindestens einem Eingangsmodul und zwei Ausgangsmodulen

  • Wolters Kluwer

    Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Rechnungslegung aus einem gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil im Berufungsverfahren; Wettbewerbswidrige Verwendung der durch die Rechnungslegung erlangten Daten

  • Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz

    Modulares elektronisches Sicherheitssystem

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Sicherheitsschaltgeräte-Modulanordnung, da die angegriffene Ausführungsform von der technischen Lehre des Klagepatents wortsinngemäß Gebrauch macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 15600
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; vgl. a. BGHZ 98, 12, 18 = GRUR 1986, 803 - Formstein).

    Was bei sinnvollem Verständnis mit ihm nicht so deutlich einbezogen ist, dass es vom Fachmann als zur Erfindung gehörend erkannt wird, kann den Gegenstand dieses Patentanspruchs nicht kennzeichnen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents darf aber nicht zu einer Achlichen Einengung - oder inhaltlichen Erweiterung - des durch seinen Wortlaut festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; vgl. a. BGHZ 98, 12, 18 = GRUR 1986, 803 - Formstein).

    Der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner GeAmtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen, sind zwar unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Die Einbeziehung von Beschreibung und Zeichnungen des betreffenden Patents darf aber nicht zu einer Achlichen Einengung - oder inhaltlichen Erweiterung - des durch seinen Wortlaut festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BPatG, 05.08.2009 - 4 Ni 2/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Auf eine von der Beklagten erhobene Teil-Nichtigkeitsklage hat das Bundespatentgericht - nach Erlass des landgerichtlichen Urteils - das Klagepatent durch Urteil vom 5. August 2009 - 4 Ni 2/09 - (Anlage BB 4) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 16. November 2009 im Umfang des Patentanspruchs 1 insoweit für nichtig erklärt, als dieser über folgende Fassung hinausgeht:.

    Vor dem geschilderten Hintergrund hat es sich das Klagepatent zur Aufgabe gemacht, eine Sicherheitsschaltgeräte-Modulanordnung vorzuschlagen, die eine flexible Verknüpfung der eingesetzten Sicherheitsschaltgeräte ermöglicht, ohne eine zusätzliche Verdrahtung der einzelnen Sicherheitsschaltgeräte vornehmen zu müssen (Abs. [0009]; vgl. a. BPatG, Urt. v. 05.08.2009 - 4 Ni 2/09 - [nachfolgend: NU], Seite 9).

  • BGH, 18.02.1955 - I ZR 34/54

    Altpatente österreichischen Ursprungs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Die gegenteilige Ansicht der älteren Rechtsprechung (BGH, GRUR 1955, 466, 467 f. - Kleinkraftwagen) ist überholt und entspricht nicht mehr der neueren Praxis des Bundesgerichtshofs (vgl. Benkard/Rogge, a.a.O., § 22 Rdnr. 68; Busse/Keukenschrijver, a.a.O., § 83 Rdnr. 24 jew. m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Die ErteilungAkten des Patents bilden, weil sie in § 14 PatG nicht erwähnt und auch nicht allgemein veröffentlicht sind, kein zulässiges Auslegungsmaterial (vgl. BGH, GRUR 2002, 511, 513 f. - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; vgl. a. BGHZ 98, 12, 18 = GRUR 1986, 803 - Formstein).
  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Der Sinngehalt eines Patentanspruchs in seiner GeAmtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen, sind zwar unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnungen durch Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Wenn man der betreffenden Erklärung daher eine indizielle Bedeutung dafür beimessen will, wie der Fachmann den Gegenstand des Patents versteht (vgl. BGH, NJW 1997, 3377, 3380 - Weichvorrichtung II), so bestätigt die damalige Äußerung der Klägerin nur das hier gewonnene Auslegungsergebnis.
  • BPatG, 23.09.1980 - 3 Ni 2/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.02.2010 - 2 U 116/07
    Das ergibt sich zwingend aus dem AntragsgrundAtz (§ 308 ZPO), nach welchem über einen eindeutig auf den Hauptanspruch beschränkten Klageantrag nicht hinausgegangen werden kann, und entspricht inzwischen allgemeiner Meinung (vgl. BPatG, GRUR 1981, 349 f.; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 Rdnr. 68; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 83 Rdnr. 24; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 81 Rdnr. 103 jew. m. w. Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Allein der Umstand, dass die Vollstreckung, das Prozessergebnis vorwegnehmen würde, ist kein unersetzlicher Nachteil (vgl. BGH, GRUR 1979, 807 Rn. 6, juris -Schlumpfserie; GRUR 1991, 159 - Zwangsvollstreckungseinstellung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.2016 - 6 U 58/16

    Dekodiervorrichtung - Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der

    Denn der Umstand, dass es sich bei den zu erteilenden Informationen um Geschäftsinterna handelt, die mit Rücksicht auf die Wettbewerbslage der Parteien vor der Klägerin geheim zu halten seien, rechtfertigt für sich genommen nicht die Annahme, dass eine Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung für den Schuldner nicht zu ersetzende Nachteile zur Folge hätte (vgl. BGH, NJWE-WettbR 1999, 138; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07, BeckRS 2012, 13680).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 62/14
    1997, 257, 256 - Steinknacker; InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; InstGE 11, 164/165 = GRUR-RR 2010, 122 - Prepaid-Verfahren; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 7. Aufl., Rdnr. 2336-2338; allg. z. ZwV.

    Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auf Rechnungslegung kommt insofern nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig schon deshalb nicht in Betracht, weil mit ihr im Allgemeinen die Entstehung eines unersetzlichen Nachteils nicht verbunden ist (Senat, InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; Beschl. v. 15.03.2006 - I-2 U 14/06; Beschl. v. 21.09.2009 - I-2 U 56/09; Beschl. v. 02.06.2010 - I-2 U 27/10; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 2347).

    Der Senat hat hiervon ausgehend in seiner Entscheidung "Sicherheitsschaltgerät" (v. 07.04.2008 - I- 2 U 116/07, InstGE 9, 117) ausgesprochen, dass die vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil auf Rechnungslegung auf Grund einer Patentverletzung von vorneherein bezüglich solcher Angaben nicht in Betracht kommt, für die dem Schuldner ein Wirtschaftsprüfervorbehalt eingeräumt worden ist; insoweit ist ein nicht zu ersetzender Nachteil des Schuldners regelmäßig zu verneinen, weil ein Bekanntwerden von besonderen Geschäftsgeheimnissen gerade nicht droht (Senat, InstGE 9, 117, 119).

    Ferner hat der Senat (InstGE 9, 117, 119 ff.) ausgesprochen, dass eine Einstellungsanordnung regelmäßig auch nicht deswegen gerechtfertigt ist, weil die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen und der Schuldner in Bezug auf die mitzuteilenden Preise, Kosten und Gewinne geltend machen kann, dass es sich bei den betreffenden Angaben mit Rücksicht auf das Wettbewerbsverhältnis der Parteien sowie Besonderheiten des betroffenen Marktes um höchst sensible Daten handelt.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Es gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. z.B. Senat, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12

    Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl.

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung der Schuldnerin wies der Senat durch Urteil vom 11.02.2010 (Az. I-2 U 116/07; Anlage G 2) mit der Maßgabe zurück, dass der Ausspruch zu Ziffer I. 3.b) ee) des landgerichtlichen Urteils gestrichen und der Tenor zu I. des landgerichtlichen Urteils wie folgt neu gefasst wurde:.

    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin änderte der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 02.04.2012 (Az. I-2 W 3/12; Anlage G 12) ab und setzte gegen die Schuldnerin wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer I. 1. und 2. des Senatsurteils vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 27.500,00 EUR fest.

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2012 - 2 W 3/12

    Verhängung eines Ordnungsgeldes aufgrund einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen

    Gegen die Schuldnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer I. 1. und 2. des Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt 27.500,- EUR, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft für je 500, 00 EUR, wobei die Ordnungshaft an dem Geschäftsführer R. R. zu vollziehen ist, festgesetzt.

    Die Berufung der Schuldnerin wurde mit Urteil des Senats vom 11. Februar 2010 (Az. I-2 U 116/07) zurückgewiesen, wobei das landgerichtliche Urteil, da das Klagepatent mittlerweile teilweise für nichtig erklärt worden war, hinsichtlich seines Unterlassungstenors teilweise neu gefasst wurde.

  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17

    Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen

    Es gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. Senat, Beschl. v. 07.04.2008, Az.: I-2 U 116/07, BeckRS 2010, 15600).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Es gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. Senat, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 34/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend spezifische Bindungsassays

    Es gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. Senat, Beschl. v. 07.04.2008 - I-2 U 116/07).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2019 - 2 U 48/19

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil; Verurteilung

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn entweder bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird, oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. InstGE 9, 117 - Sicherheitsschaltgerät; InstGE 9, 173/174 - Herzklappenringprothese; GRUR-RR 2010, 122, 123 - prepaid telephone calls; Beschl. v. 04.01.2012 - I-2 U 105/11, BeckRS 2014, 16925; Beschl. v. 20.11.2015 - 2 U 16/15, BeckRS 2015, 126470; Beschl. v. 13.01.2017 - I-2 U 82/16, BeckRS 2017, 100463; vgl. auch OLG Düsseldorf [15. ZS], Beschl. v. 13.01.2016 - 15 U 65/15, BeckRS 2016, 1679; Beschl. v. 13.01.2016 - I-15 U 66/15, BeckRS 2016, 01680; Beschl. v. 09.06.2016 - I-15 U 26/16, BeckRS 2016, 9323; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone;, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen, jeweils m.w.N.; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 11. Aufl., Kap. H Rn. 33-36; BeckOK PatR/Voß, PatG, 13. Ed. 25.07.2019, Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 250).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 2 U 41/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Kastenbahnen mit einer

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2011 - 2 U 62/04

    Schwangerschaftstestgerät XIV

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2015 - 2 U 16/15

    Ablehnung eines Antrags auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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