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   BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08   

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https://dejure.org/2010,7919
BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08 (https://dejure.org/2010,7919)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - IX ZR 169/08 (https://dejure.org/2010,7919)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - IX ZR 169/08 (https://dejure.org/2010,7919)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines Zulassungsgrunds hinsichtlich jeder ein Urteil selbstständig tragenden Begründung für die Zulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit eines Zulassungsgrunds hinsichtlich jeder ein Urteil selbstständig tragenden Begründung für die Zulassung der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 18213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 147/05

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08
    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, setzt eine Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZR 147/05, n. v. Rn. 2; v. 27. März 2008 - IX ZR 33/05, n. v. Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 544 Rn. 12).
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08
    Die Kläger haben es schon im Ansatz unterlassen, im Einzelnen einen Vergleich zwischen der tatsächlichen Vermögenslage und derjenigen, die sich ohne den Fehler des steuerlichen Beraters ergeben hätte, anzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, WM 2005, 999, 1000).
  • BGH, 27.03.2008 - IX ZR 33/05

    Voraussetzungen willkürlicher Rechtsanwendung bei der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 15.07.2010 - IX ZR 169/08
    Ist das Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, setzt eine Zulassung der Revision voraus, dass hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben ist (BGH, Beschl. v. 17. Juli 2008 - IX ZR 147/05, n. v. Rn. 2; v. 27. März 2008 - IX ZR 33/05, n. v. Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Wenzel, 3. Aufl. § 544 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Daher ist die Revision insgesamt nicht zuzulassen (BGH, Beschluss vom 17. Juli 2010 - IX ZR 169/08, BeckRS 2010, 18213, Rn. 2; Hk-ZPO/Kayser, aaO, § 543 Rn. 45, jew., m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 07.12.2022 - 5 U 67/21

    Haftung einer Anwaltssozietät und ihres als Sanierungsgeschäftsführer in ein

    Dieser erfordert eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. September 2016 - IX ZR 255/13, WM 2018, 139 und die Bl. 960 GA zitierten Entscheidungen BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZR 169/08, juris; Urteil vom 20. Januar 2005 - IX ZR 416/00, VersR 2006, 87, dort auch m.w.N.).
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