Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09 (Hs)   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308
    Erschöpfung des Streitgegenstandes in Wettbewerbssachen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 263, 264, 533 ZPO
    Streitgegenstand in Wettbewerbssachen

  • lto.de (Kurzinformation)

    In wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten bestimmt sich der Streitgegenstand nach Klageantrag und zugrunde liegendem Lebenssachverhalt

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BeckRS 2010, 20441



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10  

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

    Hinzu kommt, dass der Kläger auch noch Rückstellungen für den Fall vorhalten muss, dass bereits entschiedene Verfahren (z.B. OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09) im möglichen Revisionsverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen.

    Zur Verteidigung dieses Standpunkts wird angeführt, dass eine planmäßige Verschonung eigener Mitglieder jedenfalls missbräuchlich sei, wenn daraus erkennbar werde, dass das Vorgehen maßgeblich von der Absicht geprägt ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.06.2010 - 1 U 365/09-91, S. 5) oder das staatliche System der Glücksspielorganisation anzugreifen, obgleich dieses Lizenzsystem gerade den vom BVerfG aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09, S. 20).

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09  

    Lotto-Werbung auf Linienbussen untersagt

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17 ), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO ).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10  

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10  

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 (19 f.) - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 (21) - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
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