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   OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - I-2 U 23/08   

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OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - I-2 U 23/08 (https://dejure.org/2009,20708)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 21820
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).

    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.

    Ferner nimmt der Senat zugunsten der Beklagten an, dass die möglicherweise gegenteiligen Darlegungen der Einspruchsabteilung selbst dann, wenn sie Eingang in die Beschreibung gefunden haben sollten, zu keiner anderweitigen Auslegung des Patentanspruchs führen können, weil der Schutzbereich eines Patents durch den Beschreibungstext als solchen nicht verändert, d. h. weder eingeschränkt noch erweitert werden kann, was nicht nur für den erteilten Beschreibungstext gilt, sondern in gleicher Weise für bindende Teile der Einspruchs- oder Nichtigkeitsentscheidung (BGH, GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit).

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die Auslegung des Patentanspruchs unter Heranziehung der Beschreibung und der Zeichnung ergibt, dass nur bei Befolgung einer solchen engeren technischen Lehre derjenige technische Erfolg erzielt wird, der erfindungsgemäß mit den im Anspruch bezeichneten Mitteln erreicht werden soll (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Sie erlauben daher regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGHZ 160, 204, 210 = GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; BGH, GRUR 2007, 778, 779, 780 - Ziehmaschinenzugeinheit; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Eine Patentverletzung liegt vor, wenn die Merkmale des Patentanspruchs verwirklicht sind und die angegriffene Ausführungsform objektiv geeignet ist, die patentgemäßen Eigenschaften und Wirkungen zu erreichen (BGH, GRUR 2006, 399, 401 - Rangierkatze).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 31.01.1961 - I ZR 66/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Eine solche Auslegung ist generell nicht zulässig; dies gilt insbesondere, wenn der Beschreibung - wie hier (vgl. Abs. [0022]) - eine Schutzbegrenzung auf bestimmte Ausführungsformen nicht zu entnehmen ist (BGH, GRUR 2007, 309, 311 - Schussfädentransport m. w. Nachw.).
  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 10/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.07.2009 - 2 U 23/08
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob die entsprechende Aussage der Einspruchsabteilung nicht bloß als (gewichtige) sachverständige Äußerung zu würdigen ist (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), sondern die Gründe der Einspruchsentscheidung ihrem Inhalt nach Teil der Beschreibung geworden sind (vgl. dazu BGH, GRUR 1961, 335, 337; GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II, GRUR 1964, 669, 670 - Abtastnadel II; GRUR 1999, 146 - Stoßwellen-Lithotripter; GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit; Benkard/Rogge, PatG/GebrMG, 10. Aufl., § 22 PatG Rdnr. 92 ff.; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl., § 84 Rdnr. 41) und ein entsprechendes Verständnis der Einspruchsabteilung von der Bestimmung der "Schnürebene" für das Verletzungsgericht damit bindend ist.
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 273/10

    Anspruch des Inhabers des europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4b O 274/10

    Anspruch des Inhabers der europäischen Patents EP A mit der Bezeichnung "Zugriff

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 2 U 10/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Drainagekanal-Abschnitt mit

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (Senat, Urt. v. 10. Juli 2009 - I-2 U 23/08 = BeckRS 2010, 21820; Senat a. a. O.).
  • LG Düsseldorf, 01.06.2017 - 4b O 4/16
    Hinsichtlich des titulierten Unterlassungsanspruchs sowie des Vernichtungsanspruchs gilt, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.07.2009, 2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2007, I-2 U 22/06, Rn. 109 - zit. nach Juris - Fahrbare Betonpumpe; Urt. v. 16.11.1978, 2 U 15/78, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 02.09.2014 - 4b O 112/12

    Rinnenentwässerungssystem

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 13/12

    Zahnärztliche Repositionierungsvorrichtung und Schablone

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels und der übrigen genannten Ansprüche gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 13.02.2014 - 4b O 111/12
    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 10/12

    Dentale Stufenverstellvorrichtungen II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 201/11

    Dentale Vorrichtung II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels (und der übrigen Ansprüche) gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 12/12

    Umpositionierung von Zähnen II

    Hinsichtlich des Unterlassungstitels und der übrigen genannten Ansprüche gilt jedoch, dass im Rahmen der nach § 712 ZPO vorzunehmenden Interessenabwägung in der Regel von einem überwiegenden Interesse des Patentinhabers an der Durchsetzung seines zeitlich begrenzten Anspruchs auszugehen ist (OLG Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2009 - I-2 U 23/08, BeckRS 2010, 21820; OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117 - Fahrbare Betonpumpe; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe).
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