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   OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09   

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https://dejure.org/2010,30615
OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09 (https://dejure.org/2010,30615)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.04.2010 - 1 Ss 355/09 (https://dejure.org/2010,30615)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 (https://dejure.org/2010,30615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 46 Abs 1 OWiG, § 4 Abs 1 S 1 StVO
    Verkehrsordnungswidrigkeit: Abstandsmessung mit der Verkehrsüberwachungsanlage ProViDa als standardisiertes Messverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsmessung durch Nachfahren; "ProViDa" kein standardisiertes Messverfahren

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abstandsmessung durch Nachfahren mit Polizeifahrzeug unterliegt strengen Anforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 23530
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ss OWi 871/08

    Anforderungen an die Urteilsgründe im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09
    Dazu gehören insbesondere Angaben darüber, ob die Messungen durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch stationäre Geräte oder aus einem fahrenden Fahrzeug erfolgten, wie lange gegebenenfalls die Verfolgungsstrecke und der Abstand des Polizeifahrzeuges zu dem verfolgten Fahrzeug waren, auf welche Fahrstrecke sich die Abstandsunterschreitung erstreckt hat und welcher Toleranzabzug bei der Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung vorgenommen worden ist (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, Az.: 3 Ss OWi 871/08, bei juris, m.w.N.).

    Um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung dieser Auswertung und Berechnungen zu ermöglichen, sind dieselben in den Urteilsgründen verständlich und widerspruchsfrei darzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 04.12.2008, a.a.O.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09
    Darunter ist ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGHSt 43, 277, 284).
  • OLG Jena, 31.07.2008 - 1 Ss 103/08

    Zum Videoabstandsmessverfahren Dista-4

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09
    Weiterer konkreterer Feststellungen bedarf es dann nicht (Senatsbeschluss vom 31.07.2008, Az.: 1 Ss 103/08, bei juris ).
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 Ss OWi 948/09

    Beweiswürdigung im Bußgeldverfahren und zum Geschwindigkeitsmesssystem Provida

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09
    Es wäre jedoch notwendig gewesen, den wesentlichen Inhalt des Videos in knapper Form zu beschreiben, damit das Urteil noch aus sich heraus verständlich bleibt (OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2009, Az: 3 Ss Owi 948/09, bei juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 1 Ss OWi 1037/96

    Geschwindigkeitsmessung mit Lasermessgeräten

    Auszug aus OLG Jena, 22.04.2010 - 1 Ss 355/09
    Dabei müssen nicht nur die Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, sondern auch die Bedienungsanleitung des Geräteherstellers beachtet werden (OLG Hamm NZV 1997, 187).
  • OLG Hamm, 22.06.2017 - 1 RBs 30/17

    Bußgeldverfahren; Geschwindigkeitsverstoß; Geschwindigkeitsmessung durch

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 -, Rn. 12, juris, OLG Hamm, Beschluss vom 04. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 -, juris) ist mehrfach entschieden, dass die Abstandsmessung mit dem System ProViDa kein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darstellt, welches voraussetzt, dass ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren vorliegt, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind, wobei allerdings auch nicht erforderlich ist, dass die Messung in einem voll automatisierten, menschliche Handhabungsfehler praktisch ausschließenden Verfahren stattfinden muss.

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat im Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 - ausgeführt:.

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2014 - Ss (B) 82/12

    Bußgeldverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde bei Anordnung eines

    Vielmehr entsprechen die Urteilsgründe den in der obergerichtlichen Rechtsprechung aufgestellten Darlegungserfordernissen im Falle von - wie hier - Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen unter Verwendung des Messgeräts Provida 2000 Modular aus einem fahrenden Messfahrzeug (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ss OWi 871/08 -, DAR 2009, 156; Thüring. OLG, Beschluss vom 22. April 2010 - 1 Ss 355/09 -, DAR 2011, 413, jew. zitiert nach juris).
  • AG Landstuhl, 05.02.2022 - 2 OWi 4211 Js 8338/21

    Abstandsmessung mit Messsystem Provida 2000 als standardisiertes Messverfahren

    Für eine solche Messung gilt Provida nicht als standardisiert (OLG Koblenz ZfS 2007, 589; OLG Hamm DAR 2009, 156; OLG Jena DAR 2011, 413; BeckOK StVR/Krenberger StVO § 4 Rn. 71).
  • AG Landstuhl, 31.01.2022 - 2 OWi 4211 Js 3063/21

    Anfechtung der Kostenentscheidung einer Beschlussentscheidung im Bußgeldverfahren

    32 Bei dem von der Polizei zur Anwendung gebrachten Messverfahren handelt es sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Koblenz, BeckRS 2007, 11770; OLG Hamm BeckRS 2009, 9259; OLG Jena, BeckRS 2010, 23530; MüKo-StVR/ Bender, 1. Aufl. 2016, § 4 StVO Rn. 16; BHHJ/ Burmann, StVR, 27. Aufl. 2022, § 4 StVO Rn. 7a), sodass die hiermit verbundenen erleichterten Darlegungsanforderungen im Urteil nicht Platz greifen.
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