Rechtsprechung
AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
§§ 52, 193, 186 StGB; Artt. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG
Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und tendenziöse Berichterstattung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 186 Var. 2; 52 StGB
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- zeit.de (Pressebericht, 13.08.2010)
Sachsensumpf-Prozess: Journalisten fragen - Richter straft
- archive.org (Pressebericht, 13.08.2010)
Aktenaffäre - Geldstrafe für zwei Leipziger Journalisten
- lvz-online.de (Pressebericht, 13.08.2010)
Sächsische Korruptionsaffäre: Journalisten wegen übler Nachrede verurteilt
- djv-sachsen.info (Pressebericht)
Geldstrafen für eine journalistische Frage
- fr-online.de (Pressebericht, 13.08.2010)
Journalismus-Prozess: Auf schwierigem Gelände
- wordpress.com (Pressebericht, 13.11.2012)
Erster Journalisten-Prozess zum Sachsensumpf vom 01.04. bis 13.08.2010: Fünf Tausender für eine kritische ZEIT-Frage
- zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.07.2010)
Journalisten auf der Anklagebank
Besprechungen u.ä.
- mediummagazin.de (Interview mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Skandal-Urteil: Der Kampf der freien Sachsen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+5Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Dresden, 15.05.2018 - 3 KLs 392 Js 30493/08
Strafverfahren gegen Simone H. und Georg W. wegen Verfolgung Unschuldiger u.a.
BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei
AG Dresden, 02.09.2013 - 218 Ds 900 Js 12615/08Prozess gegen Zwangsprostituierte: Kein Opfer mehr
LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08Strafverfahren gegen Arndt G. und Thomas D. wegen übler Nachrede
OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und
Sachsensumpf
Sonstiges (2)
- urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 23.08.2010)
Sachsensumpf: Journalisten und Staatsanwaltschaft gehen in Berufung
- suite101.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 06.08.2010)
Journalistenverbände warnen vor Verurteilung von Journalisten
Verfahrensgang
- AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
- LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
Papierfundstellen
- BeckRS 2010, 25700
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Zeigt sich, dass ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum die Äußerung als mehrdeutig wahrnimmt und verstehen erhebliche Teile des Publikums den Inhalt jeweils unterschiedlich, ist bei der weiteren Prüfung von einem mehrdeutigen Inhalt auszugehen (BVerfGE 114, 339 Rdnrn. 31f. ).Insoweit geht das Gericht von dem durch das Bundesverfassungsgericht mehrfach betonten Inhalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das auch jedem Richter zusteht, aus (BVerfGE 114, 339 Rdnr. 25).
Eine nach seinem Kenntnisstand umstrittene oder zweifelhafte Tatsache darf er nicht als feststehend hinstellen (BVerfGE 114, 339 Rdnr. 48 mwN).
Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Schutzgehalt des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Schutzpflicht des Staates abgeleitet, damit der Betroffene sich gegen Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht wenden kann (BVerfGE 114, 339 Rdnr. 26).
Im Übrigen zeigt schon die hier zitierte Rechtsprechung, dass auch in zivilrechtlichen Entscheidungen Ansprüche mit Rückgriff auf Strafnormen geprüft und zugesprochen werden (vgl. BGHZ 132, 13; BGH NJW 2006, 601; aber auch BVerfGE 114, 339 Rn. 29 ff - Stolpe).
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Auch eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (BGHZ 132, 13 Rdnr. 24).aa) Hierbei Ist rucht nur der Textabschnitt Abs. 1 Satz 1 bis 4 für das Verständnis des objektiven Inhalts heranzuziehen, sondern auch der weitergehende Zusammenhang in den Absätzen 2 bis 8 (Vgl. nur BGHZ 132, 13, Rn. 24).
Im Übrigen zeigt schon die hier zitierte Rechtsprechung, dass auch in zivilrechtlichen Entscheidungen Ansprüche mit Rückgriff auf Strafnormen geprüft und zugesprochen werden (vgl. BGHZ 132, 13; BGH NJW 2006, 601;… aber auch BVerfGE 114, 339 Rn. 29 ff - Stolpe).
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Zudem nimmt danach am Schutz der Meinungsfreiheit sogar eine Tatsachenbehauptung teil, wenn sie sich erst später als unwahr herausstellt (BVerfG, NJW-RR 10, 470 Rdnr. 60 bis 62).Insbesondere dürfe die Rechtsprechung bei der Berichterstattung über Straftaten im Verdachtsstadium wie überhaupt für die personenbezogene Berichterstattung die Beachtung von Sorgfaltsanforderungen fordern, nach denen bewusst einseitige oder verfälschende Darstellungen zu vermeiden sind (so schon BGHZ 143, 199 Rdnrn. 20 f., 26 und BVerfG, NJW-RR 10, 470 Rdnr. 73 mw.N.).
Hier greifen die Grundsätze, dass bewusst einseitige oder verfälschende Darstellungen unzulässig sind (BVerfG NJW-RR 10, 470 Rdnr. 73;… BGHZ 143, 199 Rdnr. 20 f., 26, ausführlich oben zu VIA 1d) Die Angeklagten teilten wesentliche Informationen, die ihnen bekannt waren, dem Leser nicht mit (oben IV.B.5).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Insbesondere dürfe die Rechtsprechung bei der Berichterstattung über Straftaten im Verdachtsstadium wie überhaupt für die personenbezogene Berichterstattung die Beachtung von Sorgfaltsanforderungen fordern, nach denen bewusst einseitige oder verfälschende Darstellungen zu vermeiden sind (so schon BGHZ 143, 199 Rdnrn. 20 f., 26 und BVerfG, NJW-RR 10, 470 Rdnr. 73 mw.N.).Auch in der Rechtsprechung ist die besondere Exklusivität staatsanwaltschaftlicher Vernehmungsergebnisse anerkannt (BVerfG…, Beschluss vom 09.03.2010, Rdnr. 35 mwN; weiter BGHZ 143, 199 Rdnr. 27 am Ende. Vgl. auch BGH VersR 2008, 1081 Rdnr. 13 für die Bezugnahme auf eine nichtamtliche Quelle in Form eines Brancheninformationsdienstes, weiter BVerfG, B.v. 19.10.2006, Az: 1 BvR 152101 und 1 BvR 160/04, Rdnr. 37).
Hier greifen die Grundsätze, dass bewusst einseitige oder verfälschende Darstellungen unzulässig sind (…BVerfG NJW-RR 10, 470 Rdnr. 73; BGHZ 143, 199 Rdnr. 20 f., 26, ausführlich oben zu VIA 1d) Die Angeklagten teilten wesentliche Informationen, die ihnen bekannt waren, dem Leser nicht mit (oben IV.B.5).
- BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Insoweit kann eine bewusst unvollständige Berichterstattung vorliegen, die ebenfalls unzulässig ist (BGH NJW 2006, 601 Rdnr. 18 mit Hinweisen BVerfGE 12, 113, 130 und BGHZ 31, 308, 318).Im Übrigen zeigt schon die hier zitierte Rechtsprechung, dass auch in zivilrechtlichen Entscheidungen Ansprüche mit Rückgriff auf Strafnormen geprüft und zugesprochen werden (vgl. BGHZ 132, 13; BGH NJW 2006, 601;… aber auch BVerfGE 114, 339 Rn. 29 ff - Stolpe).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90
Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Hierzu ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Fragesatz, der nicht auf eine Antwort durch einen Dritten gerichtet oder nicht für verschiedene Antworten offen ist, (häufig als "rhetorische Frage" bezeichnet) als Teil einer Aussage zu behandeln ist, die sich entweder als Werturteil oder Tatsachenbehauptung darstellt und dementsprechend rechtlich zu behandeln ist (BVerfGE 85, 23 Rdnr. 45).Selbst wenn die Passage lediglich als Meinungsäußerung zu behandeln wäre, müsste sie nach den Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung geprüft werden (BVerfGE 85, 23 Rdnr. 48).
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 144/07
Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Auch in der Rechtsprechung ist die besondere Exklusivität staatsanwaltschaftlicher Vernehmungsergebnisse anerkannt (BVerfG…, Beschluss vom 09.03.2010, Rdnr. 35 mwN; weiter BGHZ 143, 199 Rdnr. 27 am Ende. Vgl. auch BGH VersR 2008, 1081 Rdnr. 13 für die Bezugnahme auf eine nichtamtliche Quelle in Form eines Brancheninformationsdienstes, weiter BVerfG, B.v. 19.10.2006, Az: 1 BvR 152101 und 1 BvR 160/04, Rdnr. 37). - BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58
Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Insoweit kann eine bewusst unvollständige Berichterstattung vorliegen, die ebenfalls unzulässig ist (BGH NJW 2006, 601 Rdnr. 18 mit Hinweisen BVerfGE 12, 113, 130 und BGHZ 31, 308, 318). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Insoweit kann eine bewusst unvollständige Berichterstattung vorliegen, die ebenfalls unzulässig ist (BGH NJW 2006, 601 Rdnr. 18 mit Hinweisen BVerfGE 12, 113, 130 und BGHZ 31, 308, 318). - BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher …
Auszug aus AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Auch in der Rechtsprechung ist die besondere Exklusivität staatsanwaltschaftlicher Vernehmungsergebnisse anerkannt (BVerfG…, Beschluss vom 09.03.2010, Rdnr. 35 mwN; weiter BGHZ 143, 199 Rdnr. 27 am Ende. Vgl. auch BGH VersR 2008, 1081 Rdnr. 13 für die Bezugnahme auf eine nichtamtliche Quelle in Form eines Brancheninformationsdienstes, weiter BVerfG, B.v. 19.10.2006, Az: 1 BvR 152101 und 1 BvR 160/04, Rdnr. 37). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
- AG Dresden, 02.09.2013 - 218 Ds 900 Js 12615/08
Prozess gegen Zwangsprostituierte: Kein Opfer mehr