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   OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, 2 Ss OWi 592/10   

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https://dejure.org/2010,31523
OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, 2 Ss OWi 592/10 (https://dejure.org/2010,31523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, 2 Ss OWi 592/10 (https://dejure.org/2010,31523)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. August 2010 - 2 Ss-OWi 592/10, 2 Ss OWi 592/10 (https://dejure.org/2010,31523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 2a StVG
    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen des Absehens von einem Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 26343
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    9 "Beim Vorliegen eines Regelfalls der BKatV, der als solcher nicht etwa das Vorhandensein von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2010 - 2 Ss-OWi 572/10 -), ist die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 I StVG in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, S. 136; 231, S. 236 f.; 43, 241, S. 249 f.; OLG Hamm, NZV 1999, 92, S. 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen).

    Bei Vorliegen eines Regelfalles kann nach der Rechtsprechung nur in solchen Fällen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, in denen der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zu Gunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufweist (vgl. BGH NJW 1992, 446; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 -).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2006 - 2 Ss OWi 86/06

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Absehen von Fahrverbot - Ausnahme vom Regelfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.

    Bei Vorliegen eines Regelfalles kann nach der Rechtsprechung nur in solchen Fällen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, in denen der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zu Gunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufweist (vgl. BGH NJW 1992, 446; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 -).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 2 Ss OWi 39/09

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Absehen von Fahrverbot in Ausnahmefall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.
  • OLG Frankfurt, 30.10.2009 - 2 Ss OWi 239/09

    Voraussetzungen eines Ausnahmefalls für Fahrverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    Einem Betroffenen ist daher nach ständiger Rechtsprechung des angerufenen Senats (vgl. OLG Frankfurt a.M., z.B.Beschlüsse vom 30.10.2009 - 2 Ss-OWi 239/09; vom 29.01.2009 - 2 Ss-OWi 39/09; vom 10.03.2006 - 2 Ss-OWi 86/06 und vom 25.07.2006 - 2 Ss_OWi 246/06) grundsätzlich zuzumuten, die Zeit des Fahrverbots durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen zu überbrücken, zum Beispiel durch Inanspruchnahme von Urlaub, Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Inanspruchnahme einer Fahrgemeinschaft, Anstellen eines bezahlten Fahrers usw. Die hierdurch auftretenden finanziellen Belastungen hat der Betroffene hinzunehmen und notfalls durch die Aufnahme eines Kredits zu finanzieren.
  • OLG Hamm, 13.08.1998 - 1 Ss OWi 754/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    9 "Beim Vorliegen eines Regelfalls der BKatV, der als solcher nicht etwa das Vorhandensein von verkehrsrechtlichen Vorbelastungen voraussetzt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.08.2010 - 2 Ss-OWi 572/10 -), ist die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 25 I StVG in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (vgl. BGHSt 38, 125, S. 136; 231, S. 236 f.; 43, 241, S. 249 f.; OLG Hamm, NZV 1999, 92, S. 93; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 19 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 2 Ss OWi 246/06

    OWi-Recht: Voraussetzungen für Ausnahmefall vom Fahrverbot bei Verstoß gegen § 37

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 2 Ss OWi 592/10
    Ein Absehen vom Fahrverbot aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kommt daher nur dann in Betracht, wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, z.B. zum Verlust des Arbeitsplatzes bei einem Arbeitnehmer oder zum Existenzverlust bei einem Selbständigen führen würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.07.2006 - 2 Ss-OWi 246/06).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Absehen von Fahrverbot bei Rotlichtverstoß in Ausnahmefall

    Die zur Verhängung des Fahrverbots führende grobe Pflichtverletzung ist in objektiver und subjektiver Hinsicht indiziert (OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

    Der Handlungsunwert kann durch ein sogenanntes Augenblicksversagen gemindert sein (vgl. zu allem OLG Frankfurt, Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss-OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343 m.w.N.).

  • AG Landstuhl, 09.02.2024 - 3 OWi 4211 js 11910/23

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, unbillige Härte, Voreintragungen

    Könnte sich ein Betroffener bei vorhandenen Vorahndungen immer wieder aufs Neue auf eine drohende Existenzgefährdung berufen, wären die für ihn unzumutbaren Folgen eines Fahrverbots ein Freibrief für wiederholtes Fehlverhalten (OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2010, 26343; OLG Karlsruhe NZV 2004, 316).
  • OLG Frankfurt, 31.01.2022 - 3 Ss OWi 41/22

    Regelmäßiges Fahrverbot bei Erfüllung des Tatbestands des § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV,

    a) Bei Vorliegen eines Regelfalles kann nach der Rechtsprechung nur in solchen Fällen von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, in denen der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zugunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufweist (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 26.08.2010 - 2 Ss- OWi 592/10, BeckRS 2010, 26343).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Liegen besondere, einen groben Pflichtverstoß ausschließende Umstände nicht vor, ist das Fahrverbot unter Berücksichtigung seiner Bedeutung als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme zwingend zu verhängen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2010 - 2 Ss-OWi 592/10 -, juris).
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