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   OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09   

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https://dejure.org/2010,9750
OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - Ss (OWi) 219/09 (https://dejure.org/2010,9750)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei einem längeren Zeitraum zwischen Einnahme eines Rauschmittels und der Begehung einer Tat bzw. Drogenfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Erkennenmüssen der fortdauernden Wirkung von Drogen bei einem längeren Zeitraum zwischen Einnahme eines Rauschmittels und der Begehung einer Tat bzw. Drogenfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 335
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267; StVG § 24a Abs. 1; StVG § 24a Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei fahrlässigen Drogenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kuczyfu.de PDF (Auszüge)

    § 24a Abs. 2 StVG
    Notwendige Feststellungen im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 687
  • BeckRS 2010, 28813
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 09.12.2008 - 322 SsBs 247/08

    Fehlende Erkennbarkeit der fortdauernden Wirkung von Cannabis i.R.d. Führens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    Jedoch bedarf es hierzu besonderer Feststellungen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist, weil dann für den Betroffenen möglicherweise die fortdauernde Rauschwirkung im Tatzeitpurkt nicht mehr erkennlaer war (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Gelle NZV 2009, 89; KG NZV 2009, 572).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    Jedoch bedarf es hierzu besonderer Feststellungen, wenn zwischen der Einnahme des Rauschmittels und der Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist, weil dann für den Betroffenen möglicherweise die fortdauernde Rauschwirkung im Tatzeitpurkt nicht mehr erkennlaer war (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Gelle NZV 2009, 89; KG NZV 2009, 572).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 27.01.2010 - Ss OWi 219/09
    auf das sich die subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen erstrecken müssen; für eine Verurteilung wegen eines fahrlässigen Verstoßes bedarf es mithin der tatrichterlichen Überzeugung, dass der Betroffene die Möglichkeit fortdauernder Wirkung des Haschischkonsums hätte erkennen können und müssen (OLG Brandenburg, Blutalkohol 45, 135; OLG Hamm NZV 2005, 428).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

    Eine "längere Zeit" ist etwa für einen Zeitraum von zwei bis drei Tagen (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 17.02.2006, Ss (B) 51/05, NZV 2006, 276), zwei Tagen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.09.2010, 3 (7) SsBs 541/10, BeckRS 2011, 21298), 24 Stunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.01.2010, Ss (OWi) 219/09, BeckRS 2010, 28813), mehr als 24 Stunden (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 30.09.2013, 2 SsBs 37/13) und weniger als 24 Stunden (OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2012, 2 RBs 50/12, BeckRS 2012, 18138; OLG Celle, Beschluss vom 09.12.2008, 322 SsBs 247/08, BeckRS 2008, 26992; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 25.04.2007, 3 Ss 35/07, BeckRS 2007, 09344) angenommen worden.
  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Der Senat hat von einer Überprüfung einer Verurteilung nach § 24 a StVG abgesehen (vgl. hierzu OLG Braunschweig, Beschl. v. 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09; KG, Beschl. v. 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2011 - 3 (5) SsBs 57/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, StV 2007, 307 und B. v. 16.9.2010 - 3 (7) SsBs 541/10 - AK 189/10; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken, NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm, NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2014 - 1 Ss OWi 75/14

    Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen einer

    Wollte man hinsichtlich der Feststellung des subjektiven Tatbestandes bezüglich der Vorstellung des Betroffenen zur fortdauernden Wirkung der eingenommenen Droge entgegen der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Frankfurt und Hamm strengere Anforderungen als oben erwähnt stellen (vgl. z. B. OLG Braunschweig Beschl. v. 27.01.2010 - Ss (OWi) 219/09 - [...], Rn. 11ff), wären nähere Feststellungen zum Zeitpunkt der Einnahme, deren Auswirkungen und Spürbarkeit für den Betroffene im Tatzeipunkt ggf. über die Abbauwerte durch Einvernahme des Verfassers des Sachverständigengutachtens denkbar und notwendig.
  • KG, 07.02.2014 - 3 Ws (B) 14/14

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss (hier

    An der Erkennbarkeit der Wirkung des Rauschmittels kann es jedoch dann fehlen, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Drogenkonsums und der Fahrt längere Zeit vergangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29. August 2012 aaO. und 16. April 2010 - 3 Ws (B) 33/10 - OLG Braunschweig StraFO 2010, 215; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 2. September 2013, aaO., Rn. 11; NZV 2006, 276 ; OLG Stuttgart, OLG Frankfurt, OLG Celle und OLG Hamm, jeweils aaO.).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2010 - 3 (7) SsBs 541/10

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen fahrlässiger

    Liegt zwischen dem Konsum und dem Fahrtantritt ein nicht unerheblicher Zeitraum, kann es an der Erkennbarkeit dieser fortbestehenden Wirksamkeit fehlen, so dass es näherer Ausführungen des Tatrichters bedarf, aufgrund welcher Umstände sich der Fahrzeugführer dennoch hätte bewusst machen können, dass der Konsum trotz des Zeitablaufs noch Auswirkungen haben kann; dies gilt insbesondere, wenn der Grenzwert nicht erheblich überschritten wurde (Senat, aaO.; KG Berlin, NZV 2009, 572; OLG Saarbrücken; NJW 2007, 1373 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2007, 249; OLG Celle, NZV 2009, 89 ; OLG Hamm; NZV 2005, 428 ; OLG Braunschweig, StraFo 2010, 215 ).
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