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   OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10   

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https://dejure.org/2010,25781
OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10 (https://dejure.org/2010,25781)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.10.2010 - 3 Wx 115/10 (https://dejure.org/2010,25781)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - 3 Wx 115/10 (https://dejure.org/2010,25781)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formerfordernisse und Begründungsumfang einer Entscheidung im Verfahren nach § 68 Abs. 1 Familienverfahrensgesetz (FamFG); Zuständigkeit eines Rechtspflegers für eine Abhilfeentscheidung in ihm zur Entscheidung übertragenen Sachen; Voraussetzungen für eine Rückverweisung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 1; FamFG § 69 Abs. 1
    Anforderungen an die Form der Nichtabhilfeentscheidung im Verfahren nach dem FamFG; Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Mängeln des Nichtabhilfeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 30080
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 30.07.2010 - 10 WF 121/10

    Zulässigkeit der Abhilfe durch das Amtsgericht im Verfahren der einstweiligen

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10
    Darüber hinaus fallen bei einer Entscheidung über die Abhilfe - anders als bei einer Entscheidung des Senats über die Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG - keine zusätzlichen Kosten an, weshalb etwa der jeweilige Antragsgegner, sollte ihn eine etwaige Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts überzeugen, die Möglichkeit hätte, durch Rücknahme der Beschwerde das Anfallen von Gerichtskosten zu vermeiden (OLG Hamm, Beschl. vom 30.07.2010, 10 WF 121/10, bei juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10
    Auch die betroffenen Erben sind zur Beschwerdeeinlegung berechtigt (vgl. entsprechend zur Beschwerdeberechtigung des Betreuten OLG Hamm FamRZ 2004, 1386 und Palandt/Diedrichsen, aaO., § 1828 Rn. 20).
  • OLG Hamm, 19.08.2010 - 15 W 428/10

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10
    Eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung ist nur dann ausreichend, wenn die Beschwerde keine neuen, in der angefochtenen Entscheidung nicht abgehandelten Gesichtspunkte aufzeigt (OLG Hamm, Beschl. vom 19.08.2010, 15 W 428/10 bei juris Rn. 2).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.10.2010 - 3 Wx 115/10
    Der Beschluss ist den Beteiligten bekannt zu geben (OLG München MDR 2010, 588 f bei juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10

    Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich

    Eine Verzögerung des Verfahrens steht hierdurch nicht zu befürchten, weil der Senat die erforderlichen Schritte nicht zügiger vornehmen könnte als das Amtsgericht (zu dieser Erwägung bei einer Zurückverweisung wegen nicht ordnungsgemäßer Abhilfeentscheidung siehe auch OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25.10.2010 - 3 Wx 115/10 -).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    Die Formulierung "Der Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen" ist nur dann angezeigt, wenn sich der Beschwerdeführer darauf beschränkt hat, sein erstinstanzliches Vorbringen zu wiederholen (OLG Schleswig BeckRS 2010, 30080).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Die erforderliche Begründungsintensität hängt davon ab, ob der Beschwerdebegründung neues, wesentliches Vorbringen zu entnehmen ist oder die Ausgangsentscheidung tragende Argumente des Beschwerdeführers noch nicht berücksichtigt hat (OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010, 3 Wx 115/10, BeckRS 2010, 30080).
  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter (bzw. Rechtspfleger) das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist; ist dies nicht der Fall, leidet das Abhilfeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (vgl.: OLG München, Beschluss vom 23.12.2013 - 34 Wx 461/13; OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, S. 653; OLG München, MDR 2010, S. 588; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010 - 3 Wx 115/10; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, S. 116; OLG Hamm, MDR 2004, S. 412; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 34).
  • LG Kleve, 23.07.2013 - 4 T 158/13

    Abhilfeverfahren, Verfahrensmangel, Verfahrenspfleger, Stellungnahme

    Fehlt es an einer solchen Entscheidung oder leidet die Nichtabhilfeentscheidung an schwerwiegenden Mängeln, so kann das Beschwerdegericht die Angelegenheit - ggf. unter Aufhebung der Vorlageanordnung - analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Amtsgericht zurückverweisen (OLG München, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 31 Wx 13/10 = BeckRS 2010, 03282; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 3 Wx 115/10 = BeckRS 2010, 30080).
  • LG Kleve, 15.04.2013 - 4 T 84/13

    Abhilfeverfahren, notwendiger Inhalt

    Fehlt es an einer solchen Entscheidung oder leidet die Nichtabhilfeentscheidung an schwerwiegenden Mängeln, so kann das Beschwerdegericht die Angelegenheit - ggf. unter Aufhebung der Vorlageanordnung - analog § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Amtsgericht zurückverweisen (OLG München, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 31 Wx 13/10 = BeckRS 2010, 03282; OLG München, Beschluss vom 18.02.2010, Az.: 34 Wx 9/10, Juris-Rn. 8; OLG Hamm FGPrax 2010, 266; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010, Az.: 3 Wx 115/10 = BeckRS 2010, 30080).
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