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   VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09   

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VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09 (https://dejure.org/2010,57778)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.07.2010 - 5 K 1232/09 (https://dejure.org/2010,57778)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - 5 K 1232/09 (https://dejure.org/2010,57778)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 33713
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist dem generalpräventiven öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung von Kraftfahrzeugen, die für längere Zeit verbotswidrig auf Gehwegen parken, ein erhebliches Gewicht beizumessen, weil diese erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82 und vom 26.01.1988, Az. 7 B 189/87).

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    Soweit Verkehrsteilnehmer nach Erfahrung der zuständigen Behörden zunehmend dazu übergehen, mit Hilfe von entsprechenden Angaben unter Inkaufnahme von Bußgeldern, aber in Erwartung eines hieraus folgenden "Abschlepp-Schutzes" Verkehrsverstöße zu begehen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, steht der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einer Abschlepppraxis, die solche Missstände zurückzudrängen sucht, nicht entgegen (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01).

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist dem generalpräventiven öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung von Kraftfahrzeugen, die für längere Zeit verbotswidrig auf Gehwegen parken, ein erhebliches Gewicht beizumessen, weil diese erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82 und vom 26.01.1988, Az. 7 B 189/87).

  • BVerwG, 06.07.1983 - 7 B 182.82

    Abschleppen eines an abgelaufener Parkuhr abgestellten Personenkraftwagens -

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ist dem generalpräventiven öffentliche Interesse an der sofortigen Entfernung von Kraftfahrzeugen, die für längere Zeit verbotswidrig auf Gehwegen parken, ein erhebliches Gewicht beizumessen, weil diese erfahrungsgemäß andere Kraftfahrer zu gleichem verbotswidrigen Verhalten veranlassen (vgl. Beschlüsse vom 20.12.1989, Az. 7 B 179/89; vom 06.07.1983, Az. 7 B 182/82 und vom 26.01.1988, Az. 7 B 189/87).

  • VGH Bayern, 07.12.1998 - 24 ZS 98.2972
    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Auch bei vorangegangener Auferlegung eines Verwarngeldes ist die Ersatzvornahme verhältnismäßig, da das Verwarngeld und der Kostenersatz für die Verwaltungsvollstreckung zwei unterschiedliche Rechtskreise betreffen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 07.12.1998, Az. 24 ZS 98.2972).
  • VG München, 21.09.1989 - M 17 K 89.1267

    Das verbotene Halten bzw. Parken an engen Straßenstellen

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Denn § 12 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StVO stellt nicht darauf ab, dass ein ungehinderter Begegnungsverkehr möglich ist, sondern allein auf die Möglichkeit des gefahrlosen Vorbeifahrens (vgl. VG München, Urteil vom 21.08.1989, Az. M 17 K 89.1267).
  • VG Berlin, 18.11.1997 - 11 A 1542.96

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Umsetzung eines verkehrswidrig

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass unabhängig von einer Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts eine Zufahrt mit Rettungswagen gerade auch in reinen Wohnstraßen immer problemlos gewährleistet sein muss, sodass bei Unterschreitung einer Durchfahrtsbreite von 3, 05 m auch in einem Wohngebiet von einer Engstelle auszugehen ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18.11.1997, Az. 11 A 1542.96).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Die Anordnung und der Vollzug der Abschleppmaßnahme erfolgten vorliegend nicht im Rahmen des § 11 Abs. 1 BremVwVG, denn die Ersatzvornahme diente nicht der Vollstreckung eines Verkehrszeichens, so dass kein vollstreckungsfähiger (Grund-)Verwaltungsakt im Sinne des § 35 BremVwVfG vorlag, der - wie etwa beim Haltverbotszeichen (Z 283) - neben dem Verbot des Haltens zugleich ein Wegfahrgebot enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.1996, Az. 11 C 15/95).
  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 u. v. 01.12.2000, Az. 3 B 51.00; Urt. v. 14.05.1992, Az. 3 C 3.90; Beschl. v. 06.07.1983, Az. 7 B 182.82 und 7 B 179.89 und Beschl. v. 26.01.1988, Az. 7 B 189.87) rechtfertigt zwar auf der einen Seite ein bloßer Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften allein nicht ohne weiteres eine Abschleppmaßnahme.
  • OVG Bremen, 17.12.1985 - 1 BA 71/85

    Abschleppen; Kostenerstattung; Parkverbot; Halter; Fahrer

    Auszug aus VG Bremen, 29.07.2010 - 5 K 1232/09
    Die Zuständigkeit der Verkehrsüberwacherin folgte somit aus §§ 1 Abs. 1 Satz 1, 40 Abs. 1, 64 Abs. 1, 65 Abs. 1 Nr. 2, 67 Abs. 2 Nr. 1 BremPolG (vgl. für Polizeivollzugsbeamte: OVG Bremen, Urteil vom 17.12.1985, Az. 1 BA 71/85).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    0,50 m Seitenabstand nicht mehr ausreichen würde (VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 17; Grabow, in: BeckOK StVR, 13. Ed. 15.10.2021, StVO § 12 Rn. 6; Heß, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, 27. Aufl. 2022, StVO § 12 Rn. 6; Schubert, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVO § 12 Rn. 12).

    Die Verletzung einer sich aus der Straßenverkehrs-Ordnung ergebenden Verhaltenspflicht begründet zugleich einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2015 - 3 C 15.14 -, juris Rn. 16; siehe auch VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 20).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Gehwege in den streitgegenständlichen Straßen auch nach dem Vorbringen der Kläger nicht vollständig, sondern "lediglich" teilweise verstellt werden (so auch VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 23 zu einer Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges durch Verengung des Gehweges auf etwa einen Meter).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 28. Februar 2008 - 16 K 105/06 -, BeckRS 2008, 35173; VG Köln, Urteil vom 3. April 2008 - 20 K 4941/07 -, juris, Rn. 18; VG Bremen, Urteil vom 29. Juli 2010 5 K 1232/09 , BeckRS 2010, 33713.
  • VG Hamburg, 17.06.2015 - 5 K 1454/12

    Beschränkung der Benutzung einer Straße durch eine Grenzmarkierung;

    Bisher scheint es so zu sein, dass sich die übrigen Anlieger der Straße mit der geringen Straßenbreite von 5, 20 m zurecht finden, auch mehrmaliges Rangieren in Kauf nehmen und im Übrigen rücksichtsvoll geparkt wird, insbesondere unter Beachtung des Halteverbots aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ("Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen"), was bedeutet, dass 3, 05 Meter für die Durchfahrt mindestens frei bleiben müssen (2,55 m höchstens zulässige Breite eines Fahrzeugs gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO zuzüglich eines Seitenabstands von 50 cm, VG Hamburg, Urt. v. 25.9.2014, 5 K 4874/13 unter Hinweis auf VG Halle, Urt. v. 30.8.2012, 3 A 20/11, juris Rn. 21, VG Bremen, Urt. v. 29.7.2010, 5 K 1232/09, juris Rn. 17).
  • VG Bremen, 21.11.2019 - 5 K 1199/18

    Kosten einer Umsetzung wegen Halten an einer Engstelle; Zuständigkeit des

    Wird die Handlung auf Kosten des Pflichtigen im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt, so setzt die Vollzugsbehörde die ihr daraus entstandenen notwendigen besonderen Aufwendungen (Kosten) nach § 19 Abs. 3 BremVwVG gegenüber dem Pflichtigen fest (VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 12).

    Das Verbot soll gewährleisten, dass dem fließenden Verkehr stets der unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit mindestens benötigte Straßenraum freigehalten wird (VG Bremen, Urt. v. 29.07.2010 - 5 K 1232/09 -, juris Rn. 17; siehe auch VG Berlin, Gerichtsbescheid v. 18.11.1997 - VG 11 A 1542.96 -, NZV 1998, 224 [BeckRS 9998, 87335]; Heß, in: Burmann u. a., StraßenverkehrsR, 26. Aufl. 2020 Rn. 6).

  • VG München, 13.04.2016 - M 7 K 15.5641

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme wegen eines Schwertransports

    Eine Straßenstelle ist nach der Rechtsprechung regelmäßig eng im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite von allgemein 2, 55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde, ohne dass es auf die Breite des behinderten Fahrzeugs ankommt (König, a. a. O., § 12 Rn. 22; vgl. auch OLG Düsseldorf, B. v. 30. Dezember 1999 - 2b Ss (OWi) 221/99 - (OWi) 81/99 I - juris Rn. 14: 3,10 m; VG Halle, U. v. 30. August 2012 - 3 A 20/11 - juris Rn. 21; VG Bremen, U. v. 29. Juli 2010 - 5 K 1232/09 - juris Rn. 17 u. U. v. 12. November 2009 - 5 K 252/09 - juris Rn. 16; VG München, U. v. 21. September 1989 - M 17 K 89.1267 - NZV 1991, 88).
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