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   BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08   

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BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08 (https://dejure.org/2010,3907)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08 (https://dejure.org/2010,3907)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 (https://dejure.org/2010,3907)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 1896 Abs 1a BGB
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art ...

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung durch die Einrichtung einer Betreuung für eine psychisch gesunde Frau; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Fall der Erledigung eines angegriffenen Hoheitsakts vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf rechtliches Gehör, Information des Betroffenen vor Einrichtung der Betreuung, Einrichtung der Betreuung für psychisch gesunde Frau

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Materiell und formell fehlerhafte Betreuerbestellung im Eilverfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG), der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG), des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art ...

  • rdts.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundrechtsverletzung durch die Einrichtung einer Betreuung für eine psychisch gesunde Frau; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Fall der Erledigung eines angegriffenen Hoheitsakts vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Heinsberg (Prof. Volker Rieble; Myops 14, 43)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3360
  • FamRZ 2010, 1624
  • BeckRS 2010, 51305
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr).

    Insofern ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Fachgerichte bei Erledigung des Verfahrensgegenstandes einen Fortfall des Rechtsschutzinteresses annehmen (vgl. BVerfGE 104, 220 ).

    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung aber fortbestehen, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 6, 344 ).

    Dies ist unter anderem der Fall, wenn ein tiefgreifender Grundrechtseingriff vorliegt und die grundrechtsverletzende Maßnahme diskriminierenden Charakter hat, der fortwirkt (BVerfGE 104, 220 ).

  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Zwar könne nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 2001 (1 BvR 618/93, NJW 2002, S. 206 ) auch die gerichtliche Bestellung eines Betreuers einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellen, was vorliegend jedoch offen bleiben könne.

    Denn die Einrichtung einer Betreuung stellt für den Betroffenen nicht nur einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).

    Je nach Aufgabenkreis kann es deshalb auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2001 - 1 BvR 618/93 -, NJW 2002, S. 206 ).Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen gegen den Willen des zu Betreuenden setzt deshalb voraus, dass der Betreute tatsächlich seinen Willen nicht frei bestimmen kann.Der Staat hat von Verfassung wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger in ihrer Freiheit zu beschränken, ohne dass sie sich selbst oder andere gefährden (vgl. BVerfGE 22, 180 ).

  • OLG Köln, 22.08.2008 - 16 Wx 149/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 29. Mai 2008 - 3 T 88/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - verletzen die Beschwerdeführerin außerdem in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - wird aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.

    g) Mit Beschluss vom 22. August 2008, zugestellt am 29. August 2008, wies das Oberlandesgericht Köln die weitere Beschwerde (16 Wx 149/08) der Beschwerdeführerin zurück.

  • LG Aachen, 29.05.2008 - 3 T 88/08
    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Die Beschlüsse des Landgerichts Aachen vom 29. Mai 2008 - 3 T 88/08 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 - 16 Wx 149/08 - verletzen die Beschwerdeführerin außerdem in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

    f) Mit Beschluss vom 29. Mai 2008 verwarf das Landgericht Aachen (3 T 88/08) die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss vom 6. März 2008 als unzulässig.

  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 163/56

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausschließung eines Verteidigers

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Kann insofern ein Rehabilitationsinteresse bejaht werden, steht die Erledigung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGE 15, 226 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Der Bürger hat einen substanziellen Anspruch auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 104, 220 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels kann ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung aber fortbestehen, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 104, 220 ; BVerfGK 6, 344 ).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Im Fall der Erledigung des angegriffenen Hoheitsakts vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde besteht ein Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der vergangenen Maßnahme zu befürchten ist, die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt üblicherweise auf eine kurze Zeitspanne beschränkt ist, in welcher eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig nicht zu erlangen ist (BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ), oder wenn die Maßnahme den Beschwerdeführer auch nach ihrer Erledigung beeinträchtigt (BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Im Fall der Erledigung des angegriffenen Hoheitsakts vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde besteht ein Rechtsschutzbedürfnis fort, wenn eine Wiederholung der vergangenen Maßnahme zu befürchten ist, die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt üblicherweise auf eine kurze Zeitspanne beschränkt ist, in welcher eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig nicht zu erlangen ist (BVerfGE 81, 138 ; 107, 299 ), oder wenn die Maßnahme den Beschwerdeführer auch nach ihrer Erledigung beeinträchtigt (BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08
    Zudem sichert die Anhörung, dass der Verfahrensbeteiligte Gelegenheit hat, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen (BVerfGE 22, 114 ; 49, 212 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

  • BVerfG, 28.06.1967 - 2 BvR 143/61

    Entziehung der Verteidigungsbefugnis

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Sollte aber nicht bereits anhand von Zweck und Ziel der Leistung eine Abgrenzung erfolgen können, ist bei der Beurteilung, durch welche Maßnahme ein Bedarf zu decken ist, zu beachten, dass nicht nur die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung selbst (dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 2.7.2010 - 1 BvR 2579/08) , sondern auch die ersetzenden Handlungen des Betreuers einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen darstellen (so auch Stölting/Greiser, SGb 2016, 136, 142; ähnlich zum Verhältnis Budgetassistenz und rechtliche Betreuung Welti, BtPrax 2009, 64, 66) .
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Die Bestellung eines Betreuers, ohne dass hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung des freien Willens vorliegen, verletzt deshalb das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 43).

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Betreuung im Wege einer einstweiligen Anordnung eingerichtet wird (BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 46).

  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Je nach Aufgabenkreis kann es auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu Entscheidungen gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten kommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360).

    Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen, ohne dass hinreichende Tatsachen für eine Beeinträchtigung des freien Willens vorliegen, verletzt deshalb das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360).

  • BVerfG, 23.03.2016 - 1 BvR 184/13

    Der Anordnung einer Betreuung muss eine persönliche Anhörung vorausgehen

    Auch eine stigmatisierende Wirkung im sozialen Umfeld der Betroffenen ist nicht auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 f.).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Denn die Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen des Betroffenen verletzt sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 4; BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 43).
  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Obwohl der Erlass der richterlichen Anordnung noch keine Entscheidung über das Vorliegen einer gerade vom Anschlussinhaber zu verantwortenden Rechtsverletzung erfordert und insoweit keine schwerwiegende stigmatisierende oder diskriminierende Wirkung von ihr ausgehen mag, ist im Ergebnis ein Rehabilitationsinteresse (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.07.2010 - 1 BvR 2579/08 [Rn. 32] m.w.N., zitiert nach juris) des betroffenen Anschlussinhabers zu bejahen, der sich gegen die gerichtliche Feststellung einer offensichtlichen Verletzung geschützter Rechte des Gläubigers in gewerblichem Ausmaß unter Benutzung der seinem Internetanschluss zugeordneten IP-Adresse wendet.
  • AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700

    Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des

    Die Beurteilung leitend ist zum anderen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem bei einem Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen, wie er bei einer Betreuung gegen seinen ausdrücklichen Willen vorliegt (vgl. dazu etwa BVerfG FamRZ 2010, 1624; BGH BtPrax 2011, 127; BGH, Beschluss 15.09.2010 - XII ZB 166/10, Tz. 8, zitiert nach juris), in besonderem Maße Beachtung geschenkt werden muss (vgl. auch BayObLG, a. a. O., Tz. 10, 16; LG Rostock, a. a. O., Tz. 11), mag auch die Ablehnung der Betreuung krankheitsbedingt und nicht von einem freien Willen im Sinn des § 1896 Abs. 1 a BGB getragen sein (vgl. Jürgens, a. a. O., § 1896 Rdn. 15).
  • OLG Rostock, 13.07.2017 - 20 Ws 146/17

    Akteneinsichtsgewährung an verfahrensunbeteiligte Dritte: Anhörungs- und

    (3) Waren die Bewilligung und die danach erfolgte Akteneinsicht an verfahrensunbeteiligte Dritte nach dem Vorstehenden unzulässig, kann die Maßnahme nicht mehr rückgängig gemacht werden und dauert die dadurch herbeigeführte, grundrechtsrelevante Rechtsbeeinträchtigung fort, steht dem davon betroffenen Angeklagten, zumal wenn er - wie hier - zuvor nicht angehört wurde, zu seiner Rehabilitierung aus Art. 19 Abs. 4 GG ein Anspruch auf (nachträgliche) Feststellung der Rechtswidrigkeit zu (vgl. u.a. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, Rdz. 50 in juris; Meyer-Goßner, StPO 60. Aufl., vor § 296 Rdz. 18a m.w.N.; SK-Frisch, StPO, 5. Aufl. § 304 Rdz. 52 ff., 55b m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2015 - 1 BvR 2516/13

    Unterbleibt bei Anordnung der vorläufigen Betreuung wegen Gefahr im Verzug die

    In einem Betreuungsverfahren kommt dem Recht des Betroffenen, auf die Sachverhaltsermittlung und Entscheidungsfindung des Betreuungsgerichts durch Anhörungen und Stellungnahmen einwirken zu können, besondere Bedeutung zu (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2011 - 1 BvR 2539/10 -, NJW 2011, S. 1275 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2010 - 1 BvR 2579/08 -, NJW 2010, S. 3360 ).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Denn mit der Einrichtung der Betreuung ist notwendigerweise die Einschätzung verbunden, dass der Betroffene zumindest in einem bestimmten Rahmen nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln und gegebenenfalls seinen Willen frei zu bilden; hierdurch wird sein Persönlichkeitsbild negativ geprägt und beeinträchtigt (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 5; BVerfG FamRZ 2010, 1624 Rn. 34 und 46).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15

    Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei

  • LG Bayreuth, 29.07.2015 - 42 T 109/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Einstellung des Betreuungsverfahrens

  • BVerfG, 18.07.2023 - 1 BvR 600/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem

  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2539/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 1989/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend ein betreuungsrechtliches Verfahren

  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23

    Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten;

  • BVerfG, 12.01.2011 - 1 BvR 2538/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassene Anhörung der Betroffenen im

  • VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10

    Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2014 - 12 A 2838/12

    Bestehen einer hinreichend konkreten Wiederholungsgefahr bei einer

  • LG München II, 05.06.2012 - 6 T 5066/11

    Betreuung: Antrag eines Angehörigen auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 93/10

    Betreuerbestellung: Auslegung eines auf die Aufhebung einer Betreuung gerichteten

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