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   VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08   

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https://dejure.org/2010,34634
VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08 (https://dejure.org/2010,34634)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2010 - 69-VI-08 (https://dejure.org/2010,34634)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 69-VI-08 (https://dejure.org/2010,34634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Verletzung des Willkürverbots durch behördliche bzw fachgerichtliche Auferlegung der Verfahrenskosten eines Parkvergehens aufgrund Halterhaftung nach § 25a StVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2010, 51796
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 15.07.2005 - 120-VI-04

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehöhr; Beratungshilfe während des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann, beschränkt sich die Prüfung darauf, ob das Gericht willkürlich (Art. 118 Abs. 1 BV) gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 168/174).

    91 Abs. 1 BV gibt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, soweit es nach den Prozessvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muss oder kann (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 15.7.2005 = VerfGH 58, 178/180).

  • VerfGH Bayern, 08.12.2000 - 24-VI-00
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Der Verfassungsgerichtshof kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann feststellen, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls klar und deutlich ergibt, dass das Gericht ein Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/62; VerfGH vom 6.4.2010).
  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Sie knüpft in verfassungsrechtlich zulässiger Weise (vgl. BVerfG vom 1.6.1989 = BVerfGE 80, 109) an die verkehrsrechtliche Verantwortlichkeit des Halters für den Betrieb seines Fahrzeugs und die dadurch verursachten Verkehrsverstöße an.
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet deshalb für sich allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot als Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes (vgl. VerfGH vom 8.12.2000 = VerfGH 53, 187/193; VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • VerfGH Bayern, 23.06.1989 - 53-VI-88
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Da Entscheidungen nach § 25 a StVG regelmäßig gleich oder ähnlich gelagerte Sachverhalte betreffen, ist die Verwendung teilweise vorgefertigter Texte, wenn sie durch die für die konkrete Sache maßgebenden Daten ergänzt werden, grundsätzlich unbedenklich; es besagt nicht, die Einzelsache sei nicht geprüft und gewürdigt worden (vgl. VerfGH vom 23.6.1989 = VerfGH 42, 94/97).
  • VerfGH Bayern, 04.07.2005 - 85-VI-02

    Prüfungsspielraum eines Verfassungsgerichtshofs bei der Überprüfung der

    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Dieselben Grundsätze gelten für die Überprüfung behördlicher Entscheidungen, die Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gewesen und in diesem Verfahren nicht beanstandet worden sind (vgl. VerfGH vom 4.7.2005 = VerfGH 58, 161/164).
  • VerfGH Bayern, 02.02.2004 - 40-VI-03
    Auszug aus VerfGH Bayern, 21.06.2010 - 69-VI-08
    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 20.2.2008).
  • VerfGH Thüringen, 12.07.2012 - VerfGH 16/10

    Verfassungsbeschwerde in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Parkverstoß)

    b) Der Beschwerdeführer lässt außer Acht, dass die Pflicht eines Gerichts, seine Entscheidung zu begründen, nicht abstrakt bestimmt werden kann, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95, juris Rn. 6; Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - Vf.-69-VI-08, juris Rn. 32).
  • VerfGH Saarland, 29.08.2019 - Lv 3/19

    Halterhaftung, Aufklärungspflicht des Gerichts

    Das gilt vor allem in Fällen der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs; vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde ist in solchen Fällen grundsätzlich das Verfahren der Anhörungsrüge - das auch in dem Verfahren nach § 25a StVG zu beachten ist (Bayerischer Verfassungsgerichtshof BeckRS 2010, 51796; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, DAR 2011, 387; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschl. v. 19.07.2007 Vf 43 - IV - 07) - bis zu einer Entscheidung zu betreiben.
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 22.7.2005 = VerfGH 58, 184/188; VerfGH vom 23.6.2006 = VerfGH 59, 200/206; VerfGH vom 12.2.2008 = VerfGH 61, 25/33; VerfGH vom 21.6.2010 = BayVBl 2011, 336/337; VerfGH vom 21.11.2011), kann ebenso dahinstehen wie - für den Fall einer erfolgreichen Willkürrüge - eine Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art. 102 Abs. 1 BV).
  • VerfGH Bayern, 21.11.2011 - 12-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Ob eine Entscheidungsbegründung angemessen ist, ist abhängig von den tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls; deshalb kann nicht abstrakt bestimmt werden, wann insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt ist (vgl. VerfGH vom 2.2.2004 = VerfGH 57, 1/4; VerfGH vom 20.2.2008; VerfGH vom 21.6.2010 = BayVBl 2011, 336/337).
  • AG Berlin-Tiergarten, 06.09.2023 - 297 OWi 812/23

    Parken von E-Scootern

    Nach der maßgeblichen Aktenlage ist bei der gebotenen summarischen Prüfung (vgl. BayVGH DAR 2010, 638; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 25a StVG Rn. 15) davon auszugehen, dass mit dem Kraftfahrzeug der Betroffenen am 27.02.2023 ein Parkverstoß im Sinne von § 25a StVG begangen wurde.
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 181/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Im Hinblick darauf, dass der Erlass eines Kostenbescheids nach herrschender Auffassung einen objektiven Halt- oder Parkverstoß voraussetzt (vgl. BR-Drucks. 371/82, S. 39; Beschluss vom 15. April 2011 - VerfGH 97/09 - Rn. 17; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08 - juris Rn. 21 sowie Schmehl, in: Karlsruher Kommentar zum Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Aufl. 2006, § 25a StVG Anhang zu § 109a Rn. 20 m. w. N.), wäre nämlich eine Begründung zu erwarten gewesen, wenn das Amtsgericht hiervon abweichen wollte.
  • VerfGH Sachsen, 21.04.2016 - 137-IV-15
    entspricht es aber der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass angesichts des Bagatellcharakters des Tatvorwurfs ein hoher Ermittlungsaufwand nicht notwendig ist und die auf Verfahrensökonomie angelegte Regelung konterkarieren und letztlich ihres Sinnes berauben würde (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 1989, NJW 1989, 2679 [2680]; BayVerfGH, Beschluss vom 21. Juni 2010 - Vf. 69-VI-08; ebenso Sandherr, NZV 2007, 433 [435]; Janker in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 25a StVG Rn. 3; AG St. Wendel, Beschluss vom 6. März 2001, VerkMitt 2001, Nr. 67).
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